Betreff
Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach
hier: Einbringung
Vorlage
0281-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

 


II. Begründung:

Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030), welches vom Stadtrat im Dezember 2019 beschlossen wurde, liegt der Stadt eine Richtschnur für die Stadtentwicklung Eisenachs für die kommenden Jahre vor. Grundlegender Ansatz des ISEK 2030 ist namensgemäß die integrierte Stadtentwicklung. Das heißt, dass ganzheitlich in die Zukunft gedacht wird – unter Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklung, Siedlungsstruktur in Kernstadt und Ortsteilen, Wohnen, Arbeiten, Bildung, Mobilität, Versorgung, Umwelt, Klima, Freizeit usw. Das ISEK 2030 ist somit die integrierende Klammer, welche die verschiedenen Konzepte, Strategien und übergeordneten Planungen der unterschiedlichen Fachbereiche innerhalb der Stadt Eisenach miteinander verknüpft.

In der Hauptsatzung der Stadt Eisenach, welche vom Stadtrat am 9.12.2019 verabschiedet wurde, ist gemäß § 9 Satz 3 Buchstabe a) die Bildung eines Beirats für integrierte Stadtentwicklung vorgesehen. Die Umsetzung dieses Ansinnens soll nunmehr – unter Fortführung des integrierten Gedankens – fachbereichsübergreifend mit der Gründung des Beirates für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung erfolgen.

Die Stadt Eisenach hat zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie im August 2016 eine Planungskoordinatorin eingestellt. Die Aufgabe der Armutsprävention besteht darin, an die Spielräume der jeweiligen Lebenslagen der Menschen anzuknüpfen und externe Hilfen daran anzupassen. Dazu sollen soziale Belange in allen Planungsbereichen verbindlich verankert und zu einer integrierten, zielgerichteten Sozialplanung zusammengeführt werden. Die erste Förderphase wurde mit der Verabschiedung der Armutspräventionsstrategie vom Stadtrat am 9.9.2019 erfolgreich abgeschlossen. Die Strategie enthält Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur direkten Förderung von Familien sowie den Ausbau von Fördermöglichkeiten von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Die Umsetzung der Strategie steht im Fokus der zweiten Förderphase. Der Aufbau sowie die Etablierung eines Steuerungsgremiums in Form eines Planungsbeirates sind als erster Meilenstein der zweiten Projektphase benannt. Er dient der fachlichen Unterlegung der Ziele und Maßnahmen der Armutsprävention und unterstreicht die Bedeutung der Thematik für die Stadt Eisenach. Mit der Einberufung des Beirates für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung wird dieser Meilenstein verwirklicht.

In engem Zusammenhang mit der Umsetzung der Armutspräventionsstrategie steht die Realisierung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) als Neustrukturierung der Familienförderung auf kommunaler Ebene. Ziel des Landesprogramms ist es, mit Hilfe von abgestimmten und bedarfsgerechten Angeboten, Familien in Thüringen stärker zu unterstützen (soziale Infrastruktur). Die Stadt Eisenach erhält seit 2019 Fördermittel aus dem LSZ. Die Aufgabe der im Januar 2020 eingestellten Sozialplanerin ist die Erarbeitung eines fachspezifischen, integrierten Plans, welcher bedarfsgerechte Maßnahmen zur Förderung der sozialen Infrastruktur beinhaltet. Die Umsetzung der im fachspezifischen, integrierten Plan verankerten Maßnahmen soll bis 2021 vorangetrieben werden. Das Landesprogramm definiert sechs Handlungsfelder[1]. Bei dem ersten Handlungsfeld „Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung“ handelt es sich um einen Querschnittsbereich und rückt den Stellenwert des Themas „Familie“ in der Kommune in den Mittelpunkt. Mit dem Aufbau des Beirates für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach wird den Zielstellungen des ersten Handlungsfeldes Rechnung getragen: 

·         „Alle in den Landkreisen und kreisfreien Städten für eine familienrelevante Infrastruktur Verant­wortlichen arbeiten interdisziplinär, ressortübergreifend und koordinierend auf verschiedenen Ebenen im Interesse einer kohärenten Familienpolitik und -förderung zusammen. […]

·         Landkreise und kreisfreie Städte halten eine integrierte Sozialplanung für Angebote insbeson­dere der Jugend-, Familien-, Sozial- und Altenhilfe vor und gewährleisten eine kontinuierliche Akteurs- und Bürgerbeteiligung.

·         Landkreise und kreisfreie Städte sind mit der Umsetzung des Landesprogramms in die Lage versetzt, bedarfsgerechte Angebote für Familien eigenverantwortlich zu planen und zu steuern.“[2]

 

Der Beirat für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung schafft vor diesem Hintergrund eine Querverbindung zwischen dem erforderlichen Planungsbeirat einerseits und dem laut Hauptsatzung geforderten Beirat für integrierte Stadtentwicklung andererseits. Die Verknüpfung stadträumlicher und sozialer Fragestellungen gewährleistet eine nachhaltige (Stadtquartiers-)Planung und vermeidet nicht zuletzt Doppelstrukturen in der Stadt aufgrund der Vereinigung der beiden Themen innerhalb eines Beirats. Durch das Zusammenführen verschiedener Fachplanungen und Akteure werden Expertisen gebündelt – mit dem Ziel schneller auf die sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Stadt reagieren und entsprechend Weichen stellen zu können. Dies entspricht dem Kerngedanken der integrierten Stadtentwicklung.

 



[1] 1. Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung; 2.Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität; 3. Bildung im familiären Umfeld; 4. Beratung, Unterstützung und Information; 5. Wohnumfeld und Lebensqualität; 6. Dialog der Generationen

 

[2] Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Handbuch „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Angebots- und Maßnahmenkatalog, S. 4 [Zugriff am 13.05.20].


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach