Betreff
Besetzung des Gestaltungsbeirates "Friedhöfe der Stadt Eisenach"
Vorlage
0167-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Berufung der Mitglieder nach § 2 Abs. 1 Buchstabe g) – k) der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020 für die Dauer seiner Amtszeit in folgender Besetzung:

1.       Frau Grit Schmähling, Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eisenach, als Vertreterin der Religionsgemeinschaften gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe g) der Friedhofsbeiratssatzung,

2.       Herr Thomas Herrmann, Landschaftsarchitekturbüro Herrmann, als ortsansässiger Landschaftsarchitekt gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe h) der Friedhofsbeiratssatzung ,

3.       Frau Petra Berger, Bestattungsinstitut Stadtwirtschaft Eisenach GmbH, als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen Bestattungsunternehmens gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe i) der Friedhofsbeiratssatzung,

4.       Frau Saskia Schäfer, Steinmetzbetrieb Andreas Schäfer als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen Steinmetzbetriebes gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe j) der Friedhofsbeiratssatzung sowie

5.       Herr Thomas Levknecht, Herr Gerald Popp, Herr Stefan Blankenburg und Herr Lutz Harseim als Eisenacher Bürger gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe k) der Friedhofsbeiratssatzung.


II. Begründung:

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung hat in seiner Sitzung am 25.05.2020 über die Interessenten für die Mitglieder nach § 2 Abs. 1 Buchstabe g) – k) der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020 beraten und o. g. Auswahl getroffen.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 der Friedhofsbeiratssatzung werden die vom zuständigen Ausschuss ausgewählten Mitglieder nach § 2 Abs. 1 Buchstabe g) – k) der Friedhofsbeiratssatzung auf Beschluss des Stadtrates für die Dauer seiner Amtszeit berufen.