Betreff
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege 2020/2021
Vorlage
0299-JHA/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege 2020/2021.


II. Begründung

 

Nach § 20 Abs.1 Thüringer Kindestagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) erstellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Kindertageseinrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach §2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2020/2021 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 wird ein Ausblick gegeben.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 21 Abs.2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen. Die Bedarfsplanung wird auf sechs Planungsräume abgestimmt (S.8/9).

 

Im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 haben 2226 Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (S.14). Es werden für diese Kinder 1958 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem Versorgungsgrad von 87,96 %. Langfristig wird ein durchschnittlicher Versorgungsgrad von ca. 88 % angestrebt, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Es werden 263 Plätze für Kinder bis zwei Jahren, 381 Plätze für Kinder von zwei bis drei Jahren und 1314 Plätze für Kinder ab 3. Geburtstag bis zur Einschulung bereitgestellt (S.15).

Der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen, innerhalb der Stadt Eisenach, konnte auf Grund vorausschauender Planung und Platzerweiterung durch Ausbau und Neubau insgesamt gesteigert werden. Die Ausweitung der räumlichen Kapazitäten wird weiter verfolgt, auch wenn stagnierende Geburtenzahlen bzw. ein leichter Rückgang in den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen werden können. Eine Entspannung der räumlichen Situation in den Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der anhaltenden Erhöhungen der Kapazität in den Bestandsgebäuden zu befürworten. Zudem wurde durch den Stadtrat im Rahmen der Armutspräventionsstrategie als priorisierte Maßnahme die Errichtung eines Thüringer-Eltern-Kind-Zentrum (ThEKiZ) in der Stadt Eisenach beschlossen. Die Umsetzung dieser Maßnahme war bisher auch wegen fehlender Ressourcen nicht möglich. Bei einer räumlichen Erweiterung einzelner Kindertageseinrichtungen würden sich hier neue Möglichkeiten ergeben. Daher werden Projekte zum Platzausbau weiter fortgeführt. Eine Platzerweiterung ist in folgenden Kindertageseinrichtungen geplant:

Kita „Pusteblume“ derzeit 60 Plätze                                      +30 Plätze

Kita „Senfkorn“ Neuenhof derzeit 50 Plätze                      +10 Plätze

Kita „Spatzennest“ derzeit 97 Plätze                                     +60 Plätze.

Die Erweiterungen in den Kindertageseinrichtungen „Pusteblume“ und „Senfkorn“ werden voraussichtlich noch im kommenden Kindergartenjahr umgesetzt. Die Erweiterung in der Kindertagesstätte „Spatzennest“ erst zu einem späteren Zeitpunkt (S.14).

Gleich geblieben ist die Anzahl der Integrativplätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder mit 41 Plätzen in 3 Einrichtungen (S.37).

Zusätzlich zu den Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden für Kinder zwischen ein und drei Jahren 7 Tagespflegeplätze angeboten (S.39).

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach und wurde mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen abgestimmt. Der Stadtelternrat wurde informiert und gehört. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2020 bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom 01.09.2020 bis zum 31.08.2021.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Teilplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege 2020/2021

 

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.