I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege 2020/2021.
II.
Begründung
Nach § 20 Abs.1
Thüringer Kindestagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) erstellen die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich für ihr Gebiet einen Bedarfsplan
für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Kindertageseinrichtungen und
Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach §2 ThürKitaG im
Kindergartenjahr 2020/2021 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr
2021/2022 wird ein Ausblick gegeben.
Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 21 Abs.2 ThürKitaG
Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege. Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach
lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen. Die Bedarfsplanung wird auf
sechs Planungsräume abgestimmt (S.8/9).
Im kommenden Kindergartenjahr 2020/2021 haben
2226 Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz (S.14). Es werden für diese Kinder 1958 Plätze in
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Das entspricht einem
Versorgungsgrad von 87,96 %. Langfristig wird ein durchschnittlicher
Versorgungsgrad von ca. 88 % angestrebt, um den Rechtsanspruch zu erfüllen.
Es werden 263 Plätze für Kinder bis zwei
Jahren, 381 Plätze für Kinder von zwei bis drei Jahren und 1314 Plätze für
Kinder ab 3. Geburtstag bis zur Einschulung bereitgestellt (S.15).
Der Versorgungsgrad
mit Betreuungsplätzen, innerhalb der Stadt Eisenach, konnte auf Grund
vorausschauender Planung und Platzerweiterung durch Ausbau und Neubau insgesamt
gesteigert werden. Die Ausweitung der räumlichen Kapazitäten wird weiter
verfolgt, auch wenn stagnierende Geburtenzahlen bzw. ein leichter Rückgang in
den nächsten Jahren nicht ausgeschlossen werden können. Eine Entspannung der
räumlichen Situation in den Kindertageseinrichtungen ist aufgrund der anhaltenden
Erhöhungen der Kapazität in den Bestandsgebäuden zu befürworten. Zudem wurde
durch den Stadtrat im Rahmen der Armutspräventionsstrategie als priorisierte
Maßnahme die Errichtung eines Thüringer-Eltern-Kind-Zentrum (ThEKiZ) in der
Stadt Eisenach beschlossen. Die Umsetzung dieser Maßnahme war bisher auch wegen
fehlender Ressourcen nicht möglich. Bei einer räumlichen Erweiterung einzelner
Kindertageseinrichtungen würden sich hier neue Möglichkeiten ergeben. Daher
werden Projekte zum Platzausbau weiter fortgeführt. Eine Platzerweiterung ist
in folgenden Kindertageseinrichtungen geplant:
Kita „Pusteblume“
derzeit 60 Plätze +30
Plätze
Kita „Senfkorn“
Neuenhof derzeit 50 Plätze +10
Plätze
Kita „Spatzennest“
derzeit 97 Plätze +60
Plätze.
Die Erweiterungen in
den Kindertageseinrichtungen „Pusteblume“ und „Senfkorn“ werden voraussichtlich
noch im kommenden Kindergartenjahr umgesetzt. Die Erweiterung in der
Kindertagesstätte „Spatzennest“ erst zu einem späteren Zeitpunkt (S.14).
Gleich geblieben ist die Anzahl der
Integrativplätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder mit 41
Plätzen in 3 Einrichtungen (S.37).
Zusätzlich zu den Plätzen in
Kindertageseinrichtungen werden für Kinder zwischen ein und drei Jahren 7
Tagespflegeplätze angeboten (S.39).
Der Bedarfsplan dient als Grundlage der
Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt
Eisenach und wurde mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen
abgestimmt. Der Stadtelternrat wurde informiert und gehört. Die entsprechenden
Haushaltsmittel wurden für 2020 bereits eingeplant und werden für die
Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Die Bedarfsplanung ist gültig vom
01.09.2020 bis zum 31.08.2021.
Anlagenverzeichnis:
Teilplanung Kindertageseinrichtungen/Tagespflege 2020/2021
Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.