I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die nachstehend
aufgeführten Personen werden gemäß § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für
ehrenamtliche Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Meiningen für
die Amtszeit von 2020 bis 2025 aufgenommen:
Lfd. Nr. Name Vorname Abstimmungsergebnis
Ja/Nein/Enthaltung
1 Ender Alexandra
2 Heckert Michael
3 Röscher Heiko
4 Schinköth Mario
5 Siering Matthias
6 Heinrich Susanne
7 Werner Hartmut
8 Dr. Schenk Wolfgang
9 Weiß Jacqueline
10 Voigt Heike
11 Meister Sabine
12 Holland Ralf
13 Kienle Tilmann
14 Voigt Katrin
15 Schöne Simone
16 Wuggazer Klaus
17 Holland Vincent
II.
Begründung:
Mit Schreiben vom
08. Januar 2020 hat das Thüringer Innenministerium die Landkreise und
kreisfreien Städte aufgefordert, die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter und
Richterinnen für die Amtszeit 2020 bis 2025 vorzubereiten, indem entsprechende
Vorschlagslisten aufgestellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen
werden.
Nach Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste der
Stadt Eisenach mindestens 13 Personen enthalten. Gemäß § 28 VwGO haben die
Landkreise und kreisfreien Städte die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der
Vorschlagslisten. Von den vorgeschlagenen Personen werden dann vom
Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts Meiningen die ehrenamtlichen Richter und
Richterinnen gewählt. Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen
wird durch den Präsidenten des jeweiligen Verwaltungsgerichtes so bestimmt,
dass voraussichtlich jeder zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr
herangezogen wird (§ 27 VwGO).
Bis zum 11. Juni 2020 haben sich die in dem beigefügten
Anlagenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Personen bereit erklärt, die
ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.
Die in das Anlagenverzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die
Voraussetzungen gemäß §§ 20 bis 22 VwGO und haben schriftlich ihre Mitarbeit
zugesagt. Der entsprechende Personalbogen und die Erklärung gemäß § 44a des
Deutschen Richtergesetzes wurden ordnungsgemäß ausgefüllt und liegen dem
Personal- und Organisationsamt, Abteilung Organisation und Wahlen, vor.
Der Stadtrat hat durch Beschluss gemäß § 39 Abs. 1 ThürKO in Verbindung
mit § 28 VwGO über die Aufnahme zu entscheiden. Für die Aufnahme von Personen
in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte
der gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig.
Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person
abzustimmen. Eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine
Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im August 2020 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen wählen kann.
Anlagenverzeichnis:
Verzeichnis der eingereichten Vorschläge zur Aufnahme in die
Vorschlagsliste
Hinweis: Die Anlage ist ein nichtöffentliches
Dokument und vertraulich zu behandeln.