Betreff
Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter und Richterinnen am Verwaltungsgericht Meiningen für die Amtszeit von 2020 bis 2025
Vorlage
0301-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachstehend aufgeführten Personen werden gemäß § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Meiningen für die Amtszeit von 2020 bis 2025 aufgenommen:

 

Lfd. Nr. Name                                   Vorname                            Abstimmungsergebnis

                                                                                                                             Ja/Nein/Enthaltung

 

1                             Ender                                   Alexandra

2                             Heckert                               Michael

3                             Röscher                               Heiko

4                             Schinköth                           Mario

5                             Siering                                 Matthias

6                             Heinrich                             Susanne

7                             Werner                               Hartmut

8                             Dr. Schenk                         Wolfgang

9                             Weiß                                    Jacqueline

10                           Voigt                                    Heike

11                           Meister                               Sabine

12                           Holland                               Ralf

13                           Kienle                                  Tilmann

14                           Voigt                                    Katrin

15                           Schöne                Simone

16                           Wuggazer                          Klaus

17                           Holland                               Vincent


II. Begründung:

 

Mit Schreiben vom 08. Januar 2020 hat das Thüringer Innenministerium die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für die Amtszeit 2020 bis 2025 vorzubereiten, indem entsprechende Vorschlagslisten aufgestellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

 

Nach Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste der Stadt Eisenach mindestens 13 Personen enthalten. Gemäß § 28 VwGO haben die Landkreise und kreisfreien Städte die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den vorgeschlagenen Personen werden dann vom Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts Meiningen die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen gewählt. Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen wird durch den Präsidenten des jeweiligen Verwaltungsgerichtes so bestimmt, dass voraussichtlich jeder zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr herangezogen wird (§ 27 VwGO).

 

Bis zum 11. Juni 2020 haben sich die in dem beigefügten Anlagenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Personen bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.

 

Die in das Anlagenverzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die Voraussetzungen gemäß §§ 20 bis 22 VwGO und haben schriftlich ihre Mitarbeit zugesagt. Der entsprechende Personalbogen und die Erklärung gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes wurden ordnungsgemäß ausgefüllt und liegen dem Personal- und Organisationsamt, Abteilung Organisation und Wahlen, vor.

 

Der Stadtrat hat durch Beschluss gemäß § 39 Abs. 1 ThürKO in Verbindung mit § 28 VwGO über die Aufnahme zu entscheiden. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig.

 

Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person abzustimmen. Eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im August 2020 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen wählen kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Verzeichnis der eingereichten Vorschläge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

 

Hinweis: Die Anlage ist ein nichtöffentliches Dokument und vertraulich zu behandeln.