hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Abwägung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 1. Entwurf des
Bebauungsplanes gemäß Anlage 1.
2.
das Abwägungsprotokoll unter
Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses (Zusammenfassung) mit den
aufgeführten Abwägungsvorschlägen gemäß Anlage 2.
3.
das Abwägungsergebnis in den
Bebauungsplan einzuarbeiten.
4.
das die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem
Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt werden.
5.
den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 48
„Erweiterung Pflinzhöck” Stockhausen (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A
und den textlichen Festsetzungen -Teil B) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB (Anlagen 3 und 4).
6.
die Begründung und den Umweltbericht zum
Bebauungsplan zu billigen (Anlage 5 und 6).
7.
das gem. § 21 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer Bekanntmachung der
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird.
8. die Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
II.
Begründung:
zu 1.
Die Aufstellung des
o.g. Bebauungsplans wurde am 28.11.2017 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach
(Beschluss-Nr. StR/0618/2017 bzw. Vorlagen-Nr. 0932-StR/2017) beschlossen.
Gemäß
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde die Öffentlichkeit in der Zeit vom Montag, den
20.05.2019 bis Freitag, den 21.06.2019 über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichtet. Die Unterlagen
(Beschlussunterlage mit Anlage, Geltungsbereich, Beschlussausfertigung,
allgemeine Erläuterungen zur Planung) lagen während dieser Zeit in der
Stadtverwaltung der Stadt Eisenach, Karlsplatz 1, Seiteneingang, 1. Etage, zur
Einsichtnahme aus. Zudem konnten die Unterlagen im Internet eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist wurden keine Anregungen schriftlich oder während
der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht.
Der 1. Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 48 wurde vom Stadtrat der Stadt Eisenach in der Sitzung am
10.09.2019 mit Beschluss-Nr. 0039-StR/2019 (Vorlagen-Nr. 0049-StR/2019)
beschlossen und zur öffentlichen Auslegung im Zuge der Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die ortsübliche Bekanntmachung
dazu erfolgte am 13.11.2019. Die Auslegung fand in der Zeit vom 21.11.2019 bis
einschließlich zum 27.12.2019 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden über die Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur
Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Rahmen der
Behörden- und Trägerbeteiligung wurden mit Schreiben vom 15.11.2019 insgesamt
18 Behörden und Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Abgabe einer
Stellungnahme gebeten. Fristgerecht bzw. nach erbetener Fristverlängerung
wurden 15 Stellungnahmen abgegeben.
Zwei weitere Träger
öffentlicher Belange wurden nach Abschluss der Offenlegung, aufgrund von
Hinweisen in den eingegangenen Stellungnahmen, beteiligt. Diese wurden mit
Schreiben vom 14.02.2020 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Infolgedessen
gingen zwei weitere Stellungnahmen ein, sodass insgesamt 17 Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange vorliegen.
Im Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung
ein.
zu 2. und 3.
Die eingegangenen
Stellungnahmen (Einwände, Bedenken, Anregungen) wurden gesammelt und zur Vorbereitung
der Abwägung gesichtet. Auf jeden einzelnen Punkt einer Stellungnahme wurde
dabei eingegangen. Die Bedenken und Vorschläge wurden gewichtet, dem bisherigen
Planungsergebnis gegenübergestellt und gegeneinander und untereinander gerecht
abgewogen.
Zu jeder
eingereichten Stellungnahme wurde ein Abwägungsergebnis und ein
Abwägungsvorschlag erarbeitet, wie im Stadtrat darüber befunden werden soll.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen, das Ergebnis der Abwägung sowie
der jeweilige Abwägungsvorschlag ist der Anlage
2 (Anlage 2.1 - 2.3) zu entnehmen.
Die im Ergebnis der
Abwägung zum 1. Entwurf vorzunehmenden Korrekturen beziehen sich ausschließlich
auf die Aufnahme von Hinweisen in den Bebauungsplan und berühren daher die
normgebenden Teile (Planteil A und B) der Satzung zum Bebauungsplan nicht.
Die Aufnahme von 6
Hinweisen in den Bebauungsplan Planteil “Hinweise ohne Normcharakter”, infolge
der aufgeführten Abwägungsvorschläge (siehe Zusammenfassung Abwägungsergebnis
Anlage 2.3), entsprechen redaktionellen Änderungen und dienen der Klarstellung
von Informationen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zu bedeutsamen Aspekten.
Diese redaktionellen Änderungen führen zu keiner Änderung der Grundzüge der
Planung. Es besteht somit kein Planänderungserfordernis derart, dass ein
erneuter, also 2. Entwurf gefertigt und nochmals offengelegt werden müsste.
Die Bestätigung des
Abwägungsprotokolls und -ergebnisses ist Voraussetzung für die Beschlussfassung
zur Satzung.
zu 4.
Das Ergebnis der
Abwägung wird den Beteiligten, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben,
nach Beschluss des Stadtrates mitgeteilt. Grundlage dafür ist § 4 Abs. 3 BauGB.
zu 5. und 6.
Mit der
Beschlussfassung der Plansatzung wird die Grundlage zur Realisierung des
städtebaulichen Entwicklungsziels, der Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes
am Ortsrand von Stockhausen, geschaffen. In Übereinstimmung mit den
Darstellungen des Flächennutzungsplans kann mit dem Satzungsplan die geplante
Wohnbebauung zur städtebaulichen Abrundung der Ortslage zur offenen Landschaft
umgesetzt werden.
Die
Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13b BauGB im beschleunigten
Verfahren. Dementsprechend hätte von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen werden können. Da zu Beginn der Planung dieses Verfahren jedoch noch
nicht zur Verfügung stand, wurden bereits ein Grünordnungsplan und ein
Umweltbericht erarbeitet. Es wurde nun das Verfahren gem. § 13b BauGB
angewendet. Die ursprünglich als notwendig ermittelten Kompensationsmaßnahmen
wurden beibehalten, da diese als bedeutendes Strukturelement eingeschätzt
wurden (sowohl in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild, als auch in Bezug
auf den zu erwartenden Eingriff). Auch der ursprünglich erarbeitete
Grünordnungsplan und der Umweltbericht sind entsprechend weiter Bestandteil des
Bebauungsplanes.
zu 7 und 8.
Der Bebauungsplan
Nr. 48 „Erweiterung Pflinzhöck“ Stockhausen wurde in Übereinstimmungen mit den
Darstellungen des Flächennutzungsplan entwickelt. Entsprechend § 10 Abs. 2
BauGB muss ein aus dem Flächennutzungsplan entwickelter Bebauungsplan der
höheren Verwaltungsbehörde nicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Da ein
Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird, müssen die Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die Satzung darf
frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die
Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde
erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde
die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan
Nr. 48 „Erweiterung Pflinzhöck“ Stockhausen (Bebauungsplan zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB) mit der Begründung während der Öffnungszeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Erst mit der
vorgenommenen amtlichen Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft und
stellt die formelle Grundlage zur Erteilung der Baugenehmigungen dar.
Entsprechend der
Auflagen gem. § 3 Abs. 2 des städtebaulichen Vertrages (Beschluss-Nr.
StR/0038/2019 bzw. Vorlagen-Nr. 0048-StR/2019) darf der Bebauungsplan erst nach
Abschluss der rechtsverbindlichen Erschließungsvereinbarung in Kraft treten.
Demzufolge erfolgt die Bekanntmachung der Satzung erst nach Schließung der
rechtsverbindlichen Erschließungsvereinbarung. Der Beschluss über die
Erschließungsvereinbarung erfolgt in einer separaten Beschlussvorlage.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägungsmaterial – eingegangene Stellungnahmen
[Anmerkung: Das vollständige Abwägungsmaterial besteht
aus den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zum 1. Entwurf sowie dem Abwägungsprotokoll
(Inhalt: eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, der
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, Wertung der Stellungnahmen
= Abwägung und der Zusammenfassung des Abwägungsergebnisses).
Anlage 2: Gesamtfassung Abwägungsprotokoll, bestehend aus
Anlage 2.1: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2.2: Abwägungsprotokoll
Anlage 2.3: Zusammenfassung Abwägungsergebnis
Anlage 3: Satzung zum Bebauungsplan (Planteil A- Planzeichnung)
Anlage 4: Satzung zum Bebauungsplan (Planteil B- textliche Festsetzungen und Hinweise)
Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 6: Umweltbericht zum Bebauungsplan
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.