Betreff
Neufassung der Satzung über die Feuerwehr der Stadt Eisenach; hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0308-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

unter Verzicht auf eine zweite Beratung gem. § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach die als Anlage beigefügte Satzung über die Feuerwehr der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

Hinsichtlich verschiedener Änderungen im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ergibt sich ein Änderungsbedarf in der Satzung der Feuerwehren der Stadt Eisenach. Insbesondere mit der Neufassung der Thüringer Feuerwehr- Entschädigungsverordnung vom 01.12.2019 müssen Begrifflichkeiten und Funktionsnamen aktualisiert werden. So trägt in Städten mit einer Berufsfeuerwehr der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr den Funktionsnamen: Stadtfeuerwehrwart. Eine Neuregelung wurde im Bereich der Wahl bzw. Übernahme von Funktionen umgesetzt. Bisher konnte, z. B. zum Wehrleiter nur gewählt werden, wer vor der Wahl die geforderte Qualifikation nachweisen konnte. Dieser Zeitraum wurde jetzt auf bis zu zwei Jahre nach der Wahl festgelegt und führt zu einer Entlastung in der Freizeit und mehr Flexibilität der Kameradinnen und Kameraden. Jugendliche Kameradinnen und Kammeraden konnten bisher mit 16 Jahren nach Absolvierung der Grundausbildung am Einsatzgeschehen im sicheren Bereich teilnehmen. Dies wurde in den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungsvorschriften – Feuerwehr im Jahr 2019 geändert. Zukünftig muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Grundsätzlich wurde neben redaktionellen Änderungen die Struktur der bisherigen Satzung beibehalten.

 

Im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist geregelt, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinden oder eines Brandschutzverbandes tätig. Ihre Rechte und Pflichten sind durch Satzung zu regeln, soweit sich nichts anderes aus dem Gesetz ergibt. Um den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren größtmöglichen zeitlichen Spielraum zur Erbringung von Lehrgängen zu ermöglichen wurde in der überarbeiteten Fassung ein größerer Zeitraum gewährt. In einigen Feuerwehren steht die Wahl der Führungsfunktionen an, von der Verlängerung des Zeitraumes würde eine große Anzahl der Angehörigen profitieren. Ebenso wurde die Funktion des Stadtfeuerwehrwartes neu geregelt und kann nun gewählt werden. Um diese Funktionen schnellstmöglich unter entspannten Bedingungen besetzen zu können, wird um zeitnahe Beschlussfassung des Stadtrates unter Verzicht auf eine zweite Beratung gebeten.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Neufassung der Satzung über die Feuerwehr der Stadt Eisenach