Betreff
Einwohneranfrage - Einführung eines Jugendbeirates
Vorlage
EAF-0036/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Gibt es hierzu bereits Überlegungen oder ein konkretes Verfahren und wie gestaltet sich dieses?

 

2.       Werden die Delegierten Jugendlichen schon vor der konstituierenden Sitzung über das Verfahren in Kenntnis gesetzt, damit sie in ihren Gremien darüber beraten und sich entsprechend vorbereiten können?

 

3.       Was hat konkret zu den Verzögerungen des Starttermins geführt?

 

4.       Ist davon auszugehen, dass innerhalb der kommenden zwei Monate die erste Sitzung des Jugendbeirates stattfinden wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Zum Verfahren der Erstellung einer Satzung und deren Inhalte können momentan noch keine Aussagen getroffen werden, da der Jugendbeirat noch nicht besteht. („Der Jugendbeirat gibt sich eine Satzung“ (Auszug aus dem Beschluss).

 

zu 2.:

Nach den ersten Treffen sollte entsprechend dem Stadtratsbeschluss in einer konstituierenden Sitzung die Satzung beschlossen werden.

Demokratisch gestaltete Abläufe – und das ist ein erklärtes Ziel - setzen voraus, dass die Delegierten sowohl das Verfahren zur Erstellung sowie die Inhalte des Satzungsentwurfes vor der Einbringung in den Stadtrat ausreichend mit ihren delegierenden Gremien beraten können. Alles andere wäre demokratiepädagogisch nicht zielführend.

 

zu 3.:

Dieser Stadtratsbeschluss musste innerhalb der Verwaltung zunächst organisatorisch zugeordnet werden. Aufgrund des umfangreichen Aufgabenfeldes, mit dem sich der Jugendbeirat perspektivisch inhaltlich beschäftigen wird (Bau, Kultur, Jugend, Bildung u.a.) und unter Berücksichtigung der Tatsache der anstehenden Fusion mit dem Wartburgkreis (kein eigenes Jugendamt der Stadt ab 2022), gestaltete sich dies sehr zeitintensiv. Eine weitere zeitliche Verzögerung verursachte die Corona-Pandemie und die damit verbundenen vorrangig zu lösenden Aufgaben für die Verwaltung des Dezernates II.

 

zu 4.:

Innerhalb der nächsten zwei Monate kann ein erstes Treffen noch nicht stattfinden.

Einerseits setzt dieses voraus, dass Klarheit darüber besteht, wer konkret einzuladen ist. Das demokratische Auswahlverfahren und damit die Legitimation der Mitglieder des Jugendbeirates (Delegierte) soll lt. Beschluss des Stadtrates an den weiterführenden Schulen erfolgen. Der Verwaltung sind momentan keine legitimierten Schülervertreter für den Jugendbeirat benannt. Deshalb geht die Stadtverwaltung davon aus, dass dieses Auswahlverfahren an vielen Schulen noch nicht abgeschlossen ist. Sicher ist dies begründet durch die Corona Situation seit Mitte März, da ab diesem Zeitpunkt die Schulen teilweise geschlossen bzw. nur eingeschränkte Aktivitäten an den Schulen möglich waren, sowie durch die Tatsache, dass aktuell kurz vor den Ferien oder im Prüfungsmodus die meisten Schülervertreter aktuell nicht erreichbar sind. 

Andererseits benötigen die Organisatoren nach der Sicherung der Rahmenbedingungen (siehe Nr. 3. und die vorgenannten Sachverhalte) einen zeitlichen Vorlauf für die Vorbereitung, so dass mit einem ersten Treffen frühestens Anfang Oktober 2020 zu rechnen ist.