II.
Fragestellung
1. Gibt es hierzu bereits Überlegungen oder ein konkretes Verfahren und wie gestaltet sich dieses?
2. Werden die Delegierten Jugendlichen schon vor der konstituierenden Sitzung über das Verfahren in Kenntnis gesetzt, damit sie in ihren Gremien darüber beraten und sich entsprechend vorbereiten können?
3. Was hat konkret zu den Verzögerungen des Starttermins geführt?
4. Ist davon auszugehen, dass innerhalb der kommenden zwei Monate die erste Sitzung des Jugendbeirates stattfinden wird?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Zum Verfahren der
Erstellung einer Satzung und deren Inhalte können momentan noch keine Aussagen
getroffen werden, da der Jugendbeirat noch nicht besteht. („Der Jugendbeirat
gibt sich eine Satzung“ (Auszug aus dem Beschluss).
zu 2.:
Nach den ersten
Treffen sollte entsprechend dem Stadtratsbeschluss in einer konstituierenden
Sitzung die Satzung beschlossen werden.
Demokratisch
gestaltete Abläufe – und das ist ein erklärtes Ziel - setzen voraus, dass die
Delegierten sowohl das Verfahren zur Erstellung sowie die Inhalte des
Satzungsentwurfes vor der Einbringung in den Stadtrat ausreichend mit ihren
delegierenden Gremien beraten können. Alles andere wäre demokratiepädagogisch
nicht zielführend.
zu 3.:
Dieser
Stadtratsbeschluss musste innerhalb der Verwaltung zunächst organisatorisch
zugeordnet werden. Aufgrund des umfangreichen Aufgabenfeldes, mit dem sich der
Jugendbeirat perspektivisch inhaltlich beschäftigen wird (Bau, Kultur, Jugend,
Bildung u.a.) und unter Berücksichtigung der Tatsache der anstehenden Fusion
mit dem Wartburgkreis (kein eigenes Jugendamt der Stadt ab 2022), gestaltete
sich dies sehr zeitintensiv. Eine weitere zeitliche Verzögerung verursachte die
Corona-Pandemie und die damit verbundenen vorrangig zu lösenden Aufgaben für
die Verwaltung des Dezernates II.
zu 4.:
Innerhalb der
nächsten zwei Monate kann ein erstes Treffen noch nicht stattfinden.
Einerseits setzt
dieses voraus, dass Klarheit darüber besteht, wer
konkret einzuladen ist. Das demokratische Auswahlverfahren und damit die
Legitimation der Mitglieder des Jugendbeirates (Delegierte) soll lt. Beschluss
des Stadtrates an den weiterführenden Schulen erfolgen. Der Verwaltung sind
momentan keine legitimierten Schülervertreter für den Jugendbeirat benannt.
Deshalb geht die Stadtverwaltung davon aus, dass dieses Auswahlverfahren an
vielen Schulen noch nicht abgeschlossen ist. Sicher ist dies begründet durch
die Corona Situation seit Mitte März, da ab diesem Zeitpunkt die Schulen
teilweise geschlossen bzw. nur eingeschränkte Aktivitäten an den Schulen
möglich waren, sowie durch die Tatsache, dass aktuell kurz vor den Ferien oder
im Prüfungsmodus die meisten Schülervertreter aktuell nicht erreichbar
sind.
Andererseits benötigen die Organisatoren nach der Sicherung der Rahmenbedingungen (siehe Nr. 3. und die vorgenannten Sachverhalte) einen zeitlichen Vorlauf für die Vorbereitung, so dass mit einem ersten Treffen frühestens Anfang Oktober 2020 zu rechnen ist.