Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Kindertagesstätten
Vorlage
AF-0101/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       In wie weit, wurde der Beschluss zum 01.09.2016 umgesetzt?

2.       Wie zeigt sich die finanzielle Entwicklung der gezahlten Betriebskosten durch die Stadt an die freien Träger in der Zeit von 01.09.2015 bis 01.09. 2019?

3.       Wurden in diesem Zeitraum die Gebühren durch die freien Träger für die Eltern erhöht?

4.       In wie weit beteiligen sich die freien Träger mit Eigenmittel an den nicht gedeckten Anteil an den Betriebskosten?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Mit allen Trägern wurden die Verträge zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2016 angepasst und der Sachkostenzuschuss auf 10,00 € pro bestätigten Platz im Bedarfsplan gedeckt. Damit wurde der Stadtratsbeschluss durch die Verwaltung umgesetzt.

 

zu 2.:

Die Betriebskosten setzen sich aus den Sachkosten und den Personalkosten zusammen.

Durch Tariferhöhungen und Anpassungen der Personalschüssel sind die Personalkosten zunehmend steigend.

Die finanzielle Auswirkung der Anpassung der Sachkosten zum 01.09.2019 lässt sich beispielhaft mit der Haushaltsplanung für eine Kindertageseinrichtung und den Gesamtzahlen verdeutlichen.

 

Haushaltsstelle: 46490.718011

Ø  2015                        13.440,00 €

Ø  2016                        11.520,00 € (Anpassung ab 01.09.2016)

Ø  2017                          7.680,00 €

Ø  2018                          7.680,00 €

Ø  2019                          7.680,00 €

 

Insgesamt:

Ø  2015                      414.636,28 €

Ø  2016                      356.432,18 €

Ø  2017                      251.916,68 €

Ø  2018                      253.633,00 € (neue Bedarfsplanung – Erhöhung des Platzangebots)

Ø  2019                      259.754,10 € (neue Bedarfsplanung – Erhöhung des Platzangebots)

 

zu 3.:

Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben in den Jahren 2015 – 2019 die Elternbeiträge angepasst.

 

zu 4.:

In den abgeschlossenen Verträgen zur Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ist geregelt, dass nicht gedeckte Betriebskosten durch Elternbeiträge und Eigenleistungen des Trägers zu erbringen sind.