Betreff
Einwohneranfrage - invasive Arten II
Vorlage
EAF-0045/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Maßnahmen wurden/werden seitens der Stadt eingeleitet, um die weitere Verbreitung invasiver Pflanzen und Tiere einzudämmen?

2.       In der Vergangenheit wurden seitens der Stadt durchaus invasive Pflanzenarten bewusst angesiedelt. Wie ist das mit den naturschutzrechtlichen Verboten in Einklang zu bringen? (Karthausgarten, Nähe Phantasie)

3.       In welchem Turnus und wie wurden und werden spezielle Pflegemaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung invasiver Arten an Nesse, Hörsel, Mühlgraben und weiteren Standorten durchgeführt?

4.       Die Verbreitung invasiver Arten (Japanischer Staudenknöterich) hat auch in nach dem BNG besonders geschützen Biotopen (Naturschutzgebieten) Einzug gehalten. (Mariental) Wie und in welchem Turnus werden die Standorte seitens der einzelnen Ämter überprüft und gepflegt, damit sich dort die Pflanzen nicht weiter ausbreiten?

5.       In welchem Umfang und Zeitabständen werden auch die Anpflanzungen invasiver Arten auf Grundstücken überprüft, für die es Nutzungsvereinbarungen bzw. Pachtverträge gibt, die aber in städtischem Besitz sind? (z.B. Kleingartenanlagen, Wiesen, Felder, Stadtwälder)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Aufgrund der Rechtslage bzgl. invasiver Arten kann seitens der Abt. Umwelt kein allgemeiner Maßnahmenplan mit dem Ziel der Eindämmung invasiver Pflanzen- und Tierarten erarbeitet werden. Die Entscheidung über ein Eingreifen wird daher im konkreten Einzelfall abhängig von der jeweiligen Art und der Betroffenheit von naturschutzrechtlichen Schutzgütern bei jedem Vorkommen entsprechend der geltenden Rechtslage neu entschieden.

 

zu 2.

Eine bewusste Ansiedlung invasiver Arten wurde weder durch die Abt. Umwelt noch durch das Amt für Infrastruktur vorgenommen.  Die Rechtslage hinsichtlich invasiver gebietsfremder Arten ist umfangreich. Es können keine generellen Aussagen getroffen werden. (s. auch Frage 1). Eine genaue Klärung über das Vorliegen eines Verbotstatbestandes sowie Aussage zur Vereinbarkeit der Pflanzung/Ausbringung mit dem Naturschutzrecht kann nur getroffen werden wenn die in Frage stehende Art bekannt ist.

 

zu 3.

Von Seiten der Abt. Umwelt als Untere Naturschutzbehörde (UNB) sind mit Verweis auf die primären Eigentümerpflichten bzw. geregelten Unterhaltungspflichten an Gewässern 1. Ordnung (hier Nesse, Hörsel) und 2. Ordnung (hier Mühlgraben) keine Maßnahmen vorgesehen. Auch das Amt für Infrastruktur bekämpft etwaige invasive Arten nur, wenn diese gemeldet bzw. selbst bemerkt werden.

 

zu 4.

Das Vorkommen des Japanischen Staudenknöterichs im Mariental innerhalb des § 30 Biotopes (besonders geschütztes Biotop, kein Naturschutzgebiet) ist erst seit diesem Jahr bekannt. Die Möglichkeit zur Entfernung wird geprüft. Gegebenenfalls ist daraufhin eine mehrfache Kontrolle innerhalb eines Jahres sinnvoll, ca. monatlich während der Vegetationsperiode. Aus Gründen der Effektivität wird dies in Verbindung mit anderen Ortsterminen erledigt, sodass momentan keine konkreten Termine genannt werden können.

 

zu 5.

Von Seiten der Abt. Umwelt/ UNB werden die Bereiche überprüft, in denen Naturschutzgüter von invasiven, gebietsfremden Arten bedroht werden. Auch das Amt für Infrastruktur bzw. das Ordnungsamt fordern etwaige Eigentümer oder Pächter nur auf, wenn derartige Pflanzen gemeldet werden. Eine turnusmäßige Überprüfung ist generell nicht vorgesehen.