II.
Fragestellung
1.
Welche Maßnahmen wurden/werden seitens der Stadt eingeleitet, um
die weitere Verbreitung invasiver Pflanzen und Tiere einzudämmen?
2.
In der Vergangenheit wurden seitens der Stadt durchaus invasive
Pflanzenarten bewusst angesiedelt. Wie ist das mit den naturschutzrechtlichen
Verboten in Einklang zu bringen? (Karthausgarten, Nähe Phantasie)
3.
In welchem Turnus und wie wurden und werden spezielle
Pflegemaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung invasiver Arten an
Nesse, Hörsel, Mühlgraben und weiteren Standorten durchgeführt?
4.
Die Verbreitung invasiver Arten (Japanischer Staudenknöterich)
hat auch in nach dem BNG besonders geschützen Biotopen (Naturschutzgebieten)
Einzug gehalten. (Mariental) Wie und in welchem Turnus werden die Standorte
seitens der einzelnen Ämter überprüft und gepflegt, damit sich dort die
Pflanzen nicht weiter ausbreiten?
5.
In welchem Umfang und Zeitabständen werden auch die
Anpflanzungen invasiver Arten auf Grundstücken überprüft, für die es
Nutzungsvereinbarungen bzw. Pachtverträge gibt, die aber in städtischem Besitz
sind? (z.B. Kleingartenanlagen, Wiesen, Felder, Stadtwälder)
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Aufgrund der Rechtslage bzgl. invasiver Arten kann seitens der Abt.
Umwelt kein allgemeiner Maßnahmenplan mit dem Ziel der Eindämmung invasiver
Pflanzen- und Tierarten erarbeitet werden. Die Entscheidung über ein Eingreifen
wird daher im konkreten Einzelfall abhängig von der jeweiligen Art und der
Betroffenheit von naturschutzrechtlichen Schutzgütern bei jedem Vorkommen
entsprechend der geltenden Rechtslage neu entschieden.
zu 2.
Eine bewusste Ansiedlung invasiver Arten wurde weder durch die Abt.
Umwelt noch durch das Amt für Infrastruktur vorgenommen. Die Rechtslage hinsichtlich invasiver
gebietsfremder Arten ist umfangreich. Es können keine generellen Aussagen
getroffen werden. (s. auch Frage 1). Eine genaue Klärung über das Vorliegen
eines Verbotstatbestandes sowie Aussage zur Vereinbarkeit der
Pflanzung/Ausbringung mit dem Naturschutzrecht kann nur getroffen werden wenn
die in Frage stehende Art bekannt ist.
zu 3.
Von Seiten der Abt. Umwelt als Untere Naturschutzbehörde (UNB) sind mit
Verweis auf die primären Eigentümerpflichten bzw. geregelten
Unterhaltungspflichten an Gewässern 1. Ordnung (hier Nesse, Hörsel) und 2.
Ordnung (hier Mühlgraben) keine Maßnahmen vorgesehen. Auch das Amt für
Infrastruktur bekämpft etwaige invasive Arten nur, wenn diese gemeldet bzw.
selbst bemerkt werden.
zu 4.
Das Vorkommen des Japanischen Staudenknöterichs im Mariental innerhalb
des § 30 Biotopes (besonders geschütztes Biotop, kein Naturschutzgebiet) ist
erst seit diesem Jahr bekannt. Die Möglichkeit zur Entfernung wird geprüft.
Gegebenenfalls ist daraufhin eine mehrfache Kontrolle innerhalb eines Jahres
sinnvoll, ca. monatlich während der Vegetationsperiode. Aus Gründen der
Effektivität wird dies in Verbindung mit anderen Ortsterminen erledigt, sodass
momentan keine konkreten Termine genannt werden können.
zu 5.
Von Seiten der Abt. Umwelt/ UNB werden die Bereiche überprüft, in denen
Naturschutzgüter von invasiven, gebietsfremden Arten bedroht werden. Auch das
Amt für Infrastruktur bzw. das Ordnungsamt fordern etwaige Eigentümer oder
Pächter nur auf, wenn derartige Pflanzen gemeldet werden. Eine turnusmäßige
Überprüfung ist generell nicht vorgesehen.