Betreff
Einwohneranfrage - Umwelt- und Naturschutz
Vorlage
EAF-0046/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, interessierten Bürger*innen mehr Informationen zur Verfügung zu stellen oder diese in Naturschutzprojekte mit einzubeziehen?

2.       Wieso werden einzelne gravierende Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzgesetze seit Jahren billigend in Kauf genommen? (z.B. Asbesthentsorgung, Lagerung gefährlicher Stoffe und Flüssigkeiten in Ufernähe vom Mühlgraben, Einleitungen undefinierbaren Abwässer, Biodiesel vom Marienbach über Mühlgraben in die Hörsel)

3.       Warum gibt es keinerlei Hinweise bzw. Projektteilnahmen der Stadtverwaltung zu Landes- oder Bundesprogrammen zum Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten und nimmt die Stadt überhaupt an derartigen Projekten teil?

4.       Warum werden Fördermaßnahmen des Bundes bzw. Landes zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz nicht in Anspruch genommen? (Bsp. „Stadtgrün naturnah“ - welches bereits 2018 seitens der Stadtverwaltung als Antwort auf Einwohneranfragen zugesagt wurde)

5.       Welche Ämter der Stadtverwaltung, außer die, die zum übertragenen Wirkungskreis zählen, befassen sich  weiterhin mit Umwelt- und Naturschutz, wo auch die Bürger*innen Informationen erhalten können?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Einwohneranfragen im Rahmen von Stadtratssitzungen unterliegen den relativ strengen Vorgaben der Kommunalordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrates. Danach können Anfragen, wie von Ihnen richtigerweise dargelegt, nur zu Themen gestellt werden, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen. Neben den Einwohneranfragen, die im Rahmen der Stadtratssitzung behandelt werden, haben alle Bürgerinnen und Bürger auch zahlreiche andere Möglichkeiten mit der Verwaltung und den verschiedenen Ämtern in Kontakt zu treten. Es gibt zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt die Möglichkeit über das Kontaktformular an die Ämter heranzutreten und dort Fragen stellen zu können. Für dort gestellte Fragen gelten dann nicht die Einschränkungen für Einwohneranfragen, sondern hier ist grundsätzlich eine Beantwortung möglich, wenn nicht rechtliche Gründe, wie z. B. Persönlichkeitsrechte, entgegenstehen. Zudem können Bürgerinnen und Bürger auch im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes sowie Umweltinformationsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in städtische Akten nehmen.

 

zu 2.

Die Fragestellung ist sehr unspezifisch. Soweit es sich um Vollzugsaufgaben im übertragenen Wirkungskreis handelt, kann i. R. von Einwohneranfragen an den Stadtrat keine Auskunft erteilt werden.

 

zu 3.

Derzeit führt die Wildtierland Hainich gGmbH auf dem Gebiet der Stadt Eisenach ein ENL* gefördertes Projekt zur Erhaltung und Entwicklung von Habitaten der Gelbbauchunke durch; die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist hier im Rahmen der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit eingebunden.

*ENL - Entwicklung von Natur und Landschaft zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Natur- und Kulturerbes sowie Freizeit- und Erholungswert ländlicher Räume

 

zu 4.

Es sind mehrere Maßnahmen Fördermittel im Altlastenbereich angemeldet, und schon eine Maßnahme – Gaswerk Eisenach mit ca. 780.000 € Fördermittel im Juni 2020 bestätigt.

 

zu 5.

Neben der Abteilung Umwelt des Bau- und Umweltamtes (maßgeblich tätig im übertragenen Wirkungskreis) sind das Amt für Infrastruktur sowie das Amt für Stadtentwicklung mit Themen zu Umwelt- und Naturschutz befasst. Hier liegen im Umfang des jeweiligen Aufgabenbereiches Informationen vor.