II.
Fragestellung
1.
Wie kommt man in Bezug zu dem Staudenknöterich bei
verdichteter Fremderde zu der Aussage, dass kein Zusammenhang zur Fremderde
festgestellt werden kann, wobei der Knöterich ausschließlich in diesen
verdichteten Fremderdebereichen aufgetreten ist?
2.
Warum erhalten Stadträte und Bürger(initiativen) bei
Anfragen und Stadtratsanträgen, die nicht umgesetzt werden keine Information,
wenn sich die Stadtratsbeschlüsse wie der Antrag 0067-AT/2019 der CDU Fraktion
vom September 2019 sich auf ein Gebiet beziehen, was hier in fremden Eigentum-
hier des Thüringer Forstamtes - ist und der Stadtrat gar nicht zuständig ist/
dies entscheiden kann.
3.
Auch wenn immer wieder angeführt wird, dass die
Warnbaken zwischen Marientalhütte und Phantasie vor Pfingsten erweitert wurden,
entspricht das leider nicht den Tatsachen. Von daher sind einige Bereiche des
vor Ostern gelockerten und frisch eingesäten Streifens so festgefahren, dass es
weitere Maßnahmen zur Begrünung brauchen wird bzw. die Lockerung und Einsaat
wiederholt werden muss. Wann soll dies erfolgen und wer trägt die Kosten? Wie
soll künftig sichergestellt werden, dass über Fremderde/Einsaaten –
insbesondere an so sensiblen Biotopen keine fremden Pflanzen eingeschleppt bzw.
deren Ausbreitung verhindert wird?
4. Inwieweit werden und wurden vom Tiefbau/Grünflächenamt beauftragte Leistungen/Arbeiten seitens der Naturschutzbehörden kontrolliert/überwacht, um die Ausbreitung invasiver und fremder Pflanzenarten in Schutzgebieten nach Naturschutzgesetzen zu vermeiden und im Ernstfall eine zeitnahe Beseitigung zu veranlassen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Durch Baumaßnahmen besteht natürlich immer ein Risiko, dass invasive Pflanzenarten eingeschleppt werden. Das ist jedoch auch bei stetiger Kontrolle und Abnahme der Baustelle im Nachgang keinesfalls nachweisbar. Es wird nur Erde eingebracht, die nachweislich behandelt ist und somit keinerlei Samen etc. enthalten kann.
zu 2.
Der Beschluss bezog sich auf Maßnahmen, welche durch die Stadt Eisenach als Unterhaltungspflichtigem des Baches auszuführen waren. Das Grundstück an sich gehört dem Forst, so dass alle Maßnahmen der Beseitigung der Kolke in enger Abstimmung mit ihm sowie auch der UNB erfolgten.
zu 3.
Wie bereits beantwortet sind im Bereich des Begleitgrünes auch keine dauerhaften Absperrungen vorgesehen. Bis zum vollständigen Anwachsen des Begleitgrün werden im Bankettbereich mobile Leitbaken aufgestellt. Sofern Beschädigungen am Grünstreifen festgestellt werden, können diese in regelmäßigen Abständen ausgebessert werden.
Die Anfrage zur Erde wurde bereits mit der Antwort zu Frage 1 beantwortet.
zu 4.
Alle durchgeführten Baumaßnahmen wurden durch das Amt für Infrastruktur geprüft. In den von den Firmen beanspruchten Flächen wurde kein Boden aufgebracht, welcher mit Knöterich belastet war. Sowohl die Baustellenkontrolle der Abt. Tiefbau wie auch die der Unteren Naturschutzbehörde wurden vor Ort durchgeführt. Der entdeckte Knöterich wurde bereits durch die Abt. Umwelt beseitigt. Neu gewachsene Pflanzen wird man ebenfalls versuchen, weitestgehend im Auenbereich des Marienbaches zu entfernen. Wie vorab beschrieben kann die Erde nachweislich nicht mit Samen invasiver Arten belastet gewesen sein.