Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Erreichbarkeit der Stadtverwaltung und Öffnung des Bürgerbüros ohne Terminvergabe
Vorlage
AF-0102/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Ist es möglich das Bürgerbüro unter Einhaltung der Hygienevorschriften (Zutrittskontrolle, Maskenpflicht, Aufstellung von Plexiglaswänden) wieder kurzfristig für den Bürger ohne Terminvereinbarung zu eröffnen? Wenn ja, wann, wenn Nein, warum nicht?

2.       Wie stellt die Oberbürgermeisterin in Zukunft sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger die Fachabteilungen der Stadtverwaltung zeitnah telefonisch erreichen können?

 

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Die Fragestellung fällt nach § 29 Abs. 1 ThürKO in die Organzuständigkeit der Oberbürgermeisterin. Eine Beantwortung kann daher mangels Zuständigkeit des Stadtrates nicht erfolgen.

Es wird empfohlen, die Pressemitteilungen der Stadtverwaltung hierzu zu beachten.

 

 

zu 2.:

Die Fragestellung fällt nach § 29 Abs. 1 ThürKO in die Organzuständigkeit der Oberbürgermeisterin. Eine Beantwortung kann daher mangels Zuständigkeit des Stadtrates nicht erfolgen.

Das Problem ist jedoch bereits erkannt. An einer Lösung wird gearbeitet.