II. Fragestellung
1. Seit wann ist der Rückstand der Prüfpflichten
der Oberbürgermeisterin bekannt und wann wurde der Stadtrat darüber informiert,
dass ihm zustehende Prüfberichte nicht vorgelegt werden können?
2.
Wer ist
für die personelle Ausstattung des Rechnungsprüfungsamtes verantwortlich und
welche Ansätze gibt es, den enormen Prüfungsstau zeitnah und idealerweise vor
der Rückkreisung abzuarbeiten?
3.
Wurde
der Personalbedarf des Rechnungsprüfungsamtes in den jeweiligen
Haushaltsdebatten der zurückliegenden Jahre debattiert und wurden
Lösungsvorschläge gegenüber dem Stadtrat gemacht? Wenn ja, wann und in welcher
Form? Wenn Nein, warum nicht?
4.
Wie muss
das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach besetzt sein, um die gesetzlich
vorgegebenen Prüfaufträge und Informationspflichten gegenüber dem Stadtrat
fristgerecht zu erfüllen?
5.
Welche
Aufgaben über die Rechnungsprüfungsordnung hinaus wurden dem Rechnungsprüfungsamt
zugewiesen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Gemäß § 82 Abs. 2 ThürKO soll die Prüfung der Jahresrechnung
und der Jahresabschlüsse innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres durchgeführt sein. Da es sich hier um einen Sachverhalt in
Verbindung mit einer rein datumsmäßigen Angabe handelt, war der Rückstand der
Prüfpflichten der Oberbürgermeisterin und dem Stadtrat jeweils zum gleichen
Zeitpunkt bekannt. Einer gesonderten Information des Stadtrates seitens der
Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister bedurfte es bei dieser klaren
Sachlage nicht.
zu 2.:
Für die personelle Ausstattung des Rechnungsprüfungsamtes ist der Stadtrat im Rahmen des Beschlusses des Stellenplanes zuständig. Gemäß § 81 Abs. 3 ThürKO obliegt dem Stadtrat auch die Bestellung und Abberufung der Leiters, seines Stellvertreters und der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes. Die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Stadtrates obliegt der Oberbürgermeisterin.
Hinsichtlich der Frage welche Ansätze es gibt, den “enormen Prüfungsstau zeitnah und idealerweise vor der Rückkreisung abzuarbeiten“ kann keine Aussage meinerseits getroffen werden, da 81 Abs. 3 ThürKO regelt, dass das Rechnungsprüfungsamt bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig ist. Ihm können keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. Die „Art und Weise“ dürfte im vorliegenden Fall zutreffend sein.
Hinsichtlich der Frage der Wiederbesetzung der Stelle der stellvertretenden Amtsleitung bestehen Überlegungen, welche jedoch im Lichte des gering einzuschätzenden Interesses der in Frage kommenden geringen Zahl städtischer Beamter, nicht zuletzt angesichts der bevorstehenden Rückkreisung zu betrachten sind. Im Übrigen bedürfte die Wiederbesetzung einer solchen Stelle auch des Benehmens des Wartburgkreises. Inwieweit eine städtische Nachbesetzung mit einem (gesetzlich vorgeschriebenen) Beamten im Einklang mit den personalpolitischen Überlegungen des in Kürze personalaufnehmenden Aufgabenträgers und Dienstherrn steht, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.
zu 3.:
Meines Wissens: Nein.
Der Stadtrat sah dem Anschein nach keine Veranlassung zu einer Debatte.
Im Jahre 2020 wurde lediglich im Rahmen eines größeren Fragekomplexes kurz zur Ausweisung einer A 12 Planstelle für reaktivierbare Ruhestandsbeamte (ehem. stellv. Ltr. Rechnungsprüfungsamt) nachgefragt. Eine diesbezügliche weitergehende Debatte erfolgte m.W. nicht.
zu 4.:
Die Besetzung mit einem beamteten Leiter, einem beamteten Stellvertreter, einem Verwaltungsprüfer und einem technischen Prüfer kann bei tatsächlicher Besetzung und Anwesenheit als auskömmlich angesehen werden. Der Wartburgkreis hat zum Vergleich bei rund 120.000 Einwohnern sechs Beamte und vier Beschäftigte im Rechnungsprüfungsamt ausgewiesen. Diese müssen aber nicht nur den Landkreis prüfen, sondern vor Ort auch alle Städte und Gemeinden des Kreises sowie die Zweckverbände. Die gegenüber Eisenach rund ein Drittel größere Stadt Weimar hat bei ihrem größeren Haushaltsvolumen rd. 6 Stellen im Rechnungsprüfungsamt ausgewiesen.
zu 5.:
Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes ist noch städtische Anti-Korruptions-Beauftragte.