Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Arbeitsfähigkeit des Rechnungsprüfungsamtes
Vorlage
AF-0103/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Seit wann ist der Rückstand der Prüfpflichten der Oberbürgermeisterin bekannt und wann wurde der Stadtrat darüber informiert, dass ihm zustehende Prüfberichte nicht vorgelegt werden können?

2.       Wer ist für die personelle Ausstattung des Rechnungsprüfungsamtes verantwortlich und welche Ansätze gibt es, den enormen Prüfungsstau zeitnah und idealerweise vor der Rückkreisung abzuarbeiten?

3.       Wurde der Personalbedarf des Rechnungsprüfungsamtes in den jeweiligen Haushaltsdebatten der zurückliegenden Jahre debattiert und wurden Lösungsvorschläge gegenüber dem Stadtrat gemacht? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn Nein, warum nicht?

4.       Wie muss das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach besetzt sein, um die gesetzlich vorgegebenen Prüfaufträge und Informationspflichten gegenüber dem Stadtrat fristgerecht zu erfüllen?

5.       Welche Aufgaben über die Rechnungsprüfungsordnung hinaus wurden dem Rechnungsprüfungsamt zugewiesen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Gemäß § 82 Abs. 2 ThürKO soll die Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchgeführt sein. Da es sich hier um einen Sachverhalt in Verbindung mit einer rein datumsmäßigen Angabe handelt, war der Rückstand der Prüfpflichten der Oberbürgermeisterin und dem Stadtrat jeweils zum gleichen Zeitpunkt bekannt. Einer gesonderten Information des Stadtrates seitens der Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister bedurfte es bei dieser klaren Sachlage nicht.

 

zu 2.:

Für die personelle Ausstattung des Rechnungsprüfungsamtes ist der Stadtrat im Rahmen des Beschlusses des Stellenplanes zuständig. Gemäß § 81 Abs. 3 ThürKO obliegt dem Stadtrat auch die Bestellung und Abberufung der Leiters, seines Stellvertreters und der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes. Die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Stadtrates obliegt der Oberbürgermeisterin.

Hinsichtlich der Frage welche Ansätze es gibt, den “enormen Prüfungsstau zeitnah und idealerweise vor der Rückkreisung abzuarbeiten“ kann keine Aussage meinerseits getroffen werden, da 81 Abs. 3 ThürKO regelt, dass das Rechnungsprüfungsamt bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig ist. Ihm können keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. Die „Art und Weise“ dürfte im vorliegenden Fall zutreffend sein.

Hinsichtlich der Frage der Wiederbesetzung der Stelle der stellvertretenden Amtsleitung bestehen Überlegungen, welche jedoch im Lichte des gering einzuschätzenden Interesses der in Frage kommenden geringen Zahl städtischer Beamter, nicht zuletzt angesichts der bevorstehenden Rückkreisung zu betrachten sind. Im Übrigen bedürfte die Wiederbesetzung einer solchen Stelle auch des Benehmens des Wartburgkreises. Inwieweit eine städtische Nachbesetzung mit einem (gesetzlich vorgeschriebenen) Beamten im Einklang mit den personalpolitischen Überlegungen des in Kürze personalaufnehmenden Aufgabenträgers und Dienstherrn steht, kann derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

zu 3.:

Meines Wissens: Nein.

Der Stadtrat sah dem Anschein nach keine Veranlassung zu einer Debatte.

Im Jahre 2020 wurde lediglich im Rahmen eines größeren Fragekomplexes kurz zur Ausweisung einer A 12 Planstelle für reaktivierbare Ruhestandsbeamte (ehem. stellv. Ltr. Rechnungsprüfungsamt) nachgefragt. Eine diesbezügliche weitergehende Debatte erfolgte m.W. nicht.

 

zu 4.:

Die Besetzung mit einem beamteten Leiter, einem beamteten Stellvertreter, einem Verwaltungsprüfer und einem technischen Prüfer kann bei tatsächlicher Besetzung und Anwesenheit als auskömmlich angesehen werden. Der Wartburgkreis hat zum Vergleich bei rund 120.000 Einwohnern sechs Beamte und vier Beschäftigte im Rechnungsprüfungsamt ausgewiesen. Diese müssen aber nicht nur den Landkreis prüfen, sondern vor Ort auch alle Städte und Gemeinden des Kreises sowie die Zweckverbände. Die gegenüber Eisenach rund ein Drittel größere Stadt Weimar hat bei ihrem größeren Haushaltsvolumen rd. 6 Stellen im Rechnungsprüfungsamt ausgewiesen.

 

zu 5.:

Die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes ist noch städtische Anti-Korruptions-Beauftragte.