Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Unwetterschäden im Ortsteil Stregda
Vorlage
AF-0105/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Gibt es Planungen seitens der Stadtverwaltung, aufgrund der zunehmenden Häufigkeit von Unwetterlagen, ein Bereitschaftssystem im Optimierten Regiebetrieb zu etablieren (Alarmierungsplan), um zukünftig unbürokratische Hilfe bei solchen Schadensereignissen in Ortsteilen/in der Kernstadt zu gewährleisten?

2.       Unter welchen Voraussetzungen können die Ortsteilbürgermeister auf örtliche Freiwillige Feuerwehren zur Abwendung bzw. Beseitigung von Großschadensereignissen kurzfristig zurückgreifen (ist hierfür die Aktivierung über das Amt für Brand- und Katastrophenschutz zwingende Voraussetzung)?

3.       Wurde seitens der Stadtverwaltung bereits der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse kontaktiert, um eine grundhafte Reinigung des gesamten Kanalsystems im Ortsteil Stregda zu veranlassen und wann sollen die Entwässerungskanäle vollständig gereinigt sein (zahlreiche Kanäle in der Ortslage sind nach wie vor mit Schlamm verstopft bzw. durch starken Pflanzenbewuchs in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich eingeschränkt)?

4.       Gibt es Planungen seitens der Stadtverwaltung, die Mühlhäuser Chaussee grundhaft zu erneuern und die Pflastersteine durch eine Asphaltdecke zu ersetzen (wenn ja, wann ist die Realisierung der Maßnahme ggf. im Rahmen der Investitionsplanung des TAVEE vorgesehen)?

5.       Hat sich die Oberbürgermeisterin bzw. einer der kommunalen Wahlbeamten einen persönlichen Eindruck über das Ausmaß der Schäden im Ortsteil Stregda verschafft (ggf. gemeinsame Ortsbegehung mit dem Ortsteilbürgermeister; wenn ja, wann)?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Derzeit gibt es sowohl aus finanziellen als auch personellen Aspekten keine Überlegungen, ein ganzjähriges Bereitschaftssystem für Noteinsätze bei Starkregen, Hochwasser oder Sturm im Amt für Infrastruktur einzuführen.

 

zu 2.

Grundsätzlich kann jeder Bürger jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Berufsfeuerwehr privat oder im Dienst um Hilfe bitten. Der Einheitsführer (Einsatzleiter) FF oder BF entscheidet über das Tätigwerden der Feuerwehr. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird der Einsatzleiter nach pflichtgemäßen Ermessen die notwendigen Maßnahmen am Gefahren- oder Einsatzort treffen. Sollte es sich bei der Anforderung um Leistungen handeln die auch durch Dritte zu erbringen sind und keine Gefahr darstellen, ist der Einsatz abzulehnen, da hier kein Versicherungsschutz durch die Feuerwehrunfallkasse besteht. Bei Großschadenslagen entscheidet grundsätzlich der A -Dienst (Einsatzleiter BF) wann, wo, und welche Feuerwehr zum Einsatz kommt. Erläuternd teile ich mit, dass jeder Einsatz einen Verwaltungsakt, mit Eingriff in Recht Dritter, auslöst. Geregelt sind die Befugnisse der Feuerwehr im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz und in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehren der Stadt Eisenach. D.h. die Ortsteilbürgermeister können nicht direkt auf die Feuerwehren zugreifen, da hier die Ermächtigungsgrundlage fehlt. Ein Hilfeersuchen im direkten Kontakt, über den Notruf 112 oder über die Servicenummer der Leitstelle Wartburgkreis (03691 7220) ist jederzeit möglich.

 

zu 3.

Der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) wurde sofort am 15. Juni informiert, ebenso der TAVEE. Sowohl Vertreter des GUV als auch des TAVEE waren vor Ort. Der Kanal wurde von letzterem bereits geprüft und gereinigt. Außerdem wurden Reinigungs- und Unterhaltungsarbeiten in Abstimmung zwischen Amt für Infrastruktur und GUV ausgeführt.  Der GUV hat noch weitere Arbeiten für den Herbst angekündigt, größtenteils Mahd.

 

zu 4.

Derzeit gibt es keine Pläne zur Sanierung der Mühlhäuser Chaussee.

 

zu 5.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es bei der Fülle der von dem Unwetter Betroffenen Haushalte und Bereiche im gesamten Stadtgebiet nicht möglich und nicht angemessen ist, einzelne durch einen Besuch der Oberbürgermeisterin besonders hervorzuheben. Eine persönliche Information des Ortsteilbürgermeisters an die Oberbürgermeisterin über die spezielle Situation vor Ort ist nicht erfolgt.

Ich habe in einer Pressemitteilung vom 17. Juni 2020 allen Helfer*innen gedankt und Ihre Anteilnahme für die Betroffenen geäußert. Die beiden Ortsteile Stregda und Hötzelsroda wurden am 3. Juli 2020 gesondert von mir besucht. Dabei wurden auch Gespräche mit den Ortsteilbürgermeistern geführt.