Betreff
Verkehrsunternehmen Wartburgmobil gkAöR (VUW)
hier: Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2020
Vorlage
0318-StR/2020
Aktenzeichen
20.1 / 81 33 - 15
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschaftsplan der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis und stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zu.


II. Begründung:

 

Da aufgrund der aktuell laufenden Pandemie die Leistungen des Unternehmens gegenüber der bisherigen Planung erheblich zurückgegangen sind, wurde die Planung überarbeitet und den neuen Verhältnissen angepasst. Dabei wurden den geringeren Leistungen und den daraus resultierenden geringeren Einnahmen und Ausgaben Rechnung getragen.

 

Erfolgsplan neu – alt 2020 (vereinfachte Darstellung):

 

 

Das zu erwartende Ergebnis von – 1.229.105 EUR soll durch Abbau des Finanzmittelbestandes gedeckt werden.

 

Per 31.12.2019 beläuft sich der Finanzmittelbestand auf 4.171 TEUR.

 

Sofern seitens des Bundes oder des Landes noch eine weitere Unterstützungsleistung erfolgt, würde sich das Ergebnis in der entsprechenden Höhe der Förderung reduzieren und der Finanzmittelbestand in entsprechender Höhe erhalten bleiben.

 

Auf umfangreiche Fahrzeuginvestitionen wird verzichtet und somit auch auf die damit notwendigen Kreditaufnahmen.

 

Der eingeplante städtische Zuschuss i. H. v. 250 TEUR muss nach vorliegender Planung nicht erhöht werden.

 

Kreditaufnahme und Kassenkredit als genehmigungspflichtige Bestandteile der Haushaltssatzung) sind erst im Jahr 2021 wieder erforderlich.

 

 

§ 76c Abs. 2 Satz 1 ThürKO besagt explizit, dass für eine Anstalt des öffentlichen Rechts der § 55 Abs. 1 ThürKO anzuwenden ist, also eine Haushaltssatzung zu erlassen ist.

 

Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Unternehmenssatzung i. V. m. § 76b Abs. 2 ThürKO bedürfen Entscheidungen des Verwaltungsrates der VUW hinsichtlich Satzungserlass der Zustimmung durch den Kreistag und dem Stadtrat.

 

Es gelten derzeit die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 ThürKO i. V. m. Artikel 3 Nr. 3. des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG) für die VUW.

 

Um Verzögerungen hinsichtlich des In-Kraft-Tretens der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der VUW vorzubeugen, ist die Beschlussfassung durch den Stadtrat vor der Sommerpause geboten.


Anlagenverzeichnis:

 

1. Änderung des Wirtschaftsplans 2020 der VUW