hier: Nachbesetzung eines Aufsichtsratsmitglieds
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Als Nachfolger für das
Aufsichtsratsmitglied der Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH, Herrn
Meinhard Golm wird gem. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages
Herr/Frau
................................
bestellt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.06.2010 hat Herr Meinhard Golm gem. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages sein Mandat als Aufsichtsratsmitglied der GIS GmbH mit Wirkung zum 01.08.2010 niedergelegt.
Gem. § 9 Abs. 7 i.V.m. Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages schlägt der Stadtrat für die Restdauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes (= Wahlperiode des Stadtrates) einen Nachfolger vor.
Gem. § 9 Abs. 2 werden die Mitglieder dabei unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse im Stadtrat bestellt.
Eine weitergehende Festlegung zur Verfahrensweise bei der Besetzung des Aufsichtsrates enthält die Satzung nicht. Aus dem Grund erfolgt die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates gem. § 9 Abs. 2 – 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.
Hiernach steht das Benennungsrecht zur Nachbesetzung des freigewordenen Aufsichtsratsmandates der SPD-Fraktion zu.