Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG);
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2019
Vorlage
0329-StR/2020
Aktenzeichen
20.1 / 8113 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und
  2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 13.941,09 Euro auf neue Rechnung

zuzustimmen.


II. Begründung:

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2019 dargestellt:

 

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 26 TEUR auf 600 TEUR erhöht.

 

Ursächlich hierfür ist auf der Aktivseite im Wesentlichen eine Erhöhung des Kassenbestandes um 30 TEUR auf 49,5 TEUR.

 

Das Anlagevermögen war um 14 TEUR rückläufig: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten - 4,6 TEUR, Technische Anlagen u. Maschinen - 5,1 TEUR sowie andere Anlagen, BGA - 4,5 TEUR.

 

Beim Umlaufvermögen (+ 39 TEUR) war folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte + 9,2 TEUR; Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände + 1 TEUR; Kassenbestand + 30 TEUR.

 

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhen sich ggü. dem Vorjahr um 1,1 TEUR auf 5,4 TEUR.

 

Die Passivseite hat sich wie folgt entwickelt:

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich ggü. dem Vorjahr um 44,6 TEUR bzw. 20 % auf 267,8 TEUR erhöht. Maßgeblich hierfür waren einerseits der Jahresfehlbetrag (- 13,9 TEUR) und andererseits die Einlagen der Gesellschafter (58,5 TEUR).

 

Die Eigenkapitalquote hat sich bei gestiegener Bilanzsumme von 38,9 % auf 44,7 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.

 

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um rd. 0,7 TEUR auf 26,8 TEUR verringert. So wurden überwiegend Rückstellungen für Reparaturen und Instandhaltung (7,5 TEUR), für Rechts- und Beratungskosten (6,1 TEUR), Archivierungsrückstellungen (5,1 TEUR), Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfung (6 TEUR) und Urlaubsrückstellungen (1,6 TEUR) gebildet.

 

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 18 TEUR auf 263 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 47 TEUR). Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bestehen i. H. v. 21 TEUR und betreffen ausschließlich die Vorauszahlung der Flächenmiete „demopark“ für die Jahre 2021 und 2023.

 

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen auf dem Vorjahresniveau von 42 TEUR.

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 72 TEUR auf 464 TEUR. Ursächlich hierfür war insbesondere die Freilandmesse „demopark“, welche in 2019 stattfand. Hieraus resultieren Mieterlöse von 52,5 TEUR. Die Umsätze aus Lande- und Parkgebühren erhöhten sich um 3 TEUR auf 51 TEUR, die Umsätze aus Kraftstoffverbrauch um 20 TEUR auf 276 TEUR.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ggü. dem Vorjahr um 9,5 TEUR auf 68 TEUR gestiegen.

 

Der Materialaufwand ist um 11,6 TEUR auf 185 TEUR gestiegen.

 

Der Personalaufwand ist ggü. 2018 um rd. 6,7 TEUR auf 179,6 TEUR gestiegen. Die FPG beschäftigte im Jahr 2019 durchschnittlich 5 Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer.

 

Die Abschreibungen liegen mit 39,1 TEUR auf Vorjahresniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ggü. dem Vorjahr um rd. 2,6 TEUR auf 133 TEUR gestiegen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Instandhaltungskosten (+ 7 TEUR), Kosten für Buchführung (+ 1 TEUR) und höheren Versicherungen, Gebühren, Beiträgen (+ 1,5 TEUR). Rückläufig waren u. a. Fahrzeugkosten    (- 8,6 TEUR) sowie Fremdarbeiten (- 1,3 TEUR).

 

Das Finanzergebnis hat sich bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 TEUR auf – 5,7 TEUR verbessert.

 

Die sonstigen Steuern liegen mit 3,5 TEUR auf Vorjahresniveau.

 

Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. - 13.941,09 EUR (Vj.: - 76 TEUR). Gegenüber dem Ansatz des Wirtschaftsplanes 2019 (Fehlbetrag 59 TEUR) ergibt sich eine Verbesserung um 45 TEUR.

 

Finanzlage

Der Kassenbestand hat sich um 30,7 TEUR auf 49,5 TEUR erhöht.

 

Im Berichtsjahr wurde ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit i. H. v. 50 TEUR (Vj.: - 39 TEUR) sowie ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeit i. H. v. 5 TEUR (Vj.: 20 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit    i. H. v. - 25 TEUR (Vj.: - 13 TEUR). Im Ergebnis erhöhte sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr auf 49,5 TEUR.

 

Lagebericht

Im Geschäftsjahr 2019 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel insgesamt 13.306 Flugbewegungen (Vorjahr: 14.778) realisiert, was im Vergleich zu 2018 einem Rückgang um rund 10 % entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass das Jahr 2019 durch zum Teil anhaltend schlechtes Flugwetter geprägt war, was sich negativ auf die mögliche Zahl der Flugbewegungen auswirkte. Darüber hinaus fanden zahlreiche Veranstaltungen statt. Insbesondere durch die Einschränkungen zur Freilandmesse „demopark“ konnten einige Flugbewegungen nicht realisiert werden. Der Anteil gewerblicher Flugbewegungen lag bei 28 %. An den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge einen Anteil von 47 % und UL-Flüge einen Anteil von 53 %. 

 

Gegen den am 12.07.2010 durch das Thür. Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) erteilten ersten Nachtrag zur Flugplatzgenehmigung vom 29.09.2009 haben zwei Privatpersonen aus den umliegenden Ortschaften Klage mit der Begründung eingereicht, dieser erste Nachtrag wäre nicht rechtmäßig erteilt worden. Die FPG wurde dem streitgegenständlichen Verfahren beigeladen, da sie nach Auffassung des Gerichts derart am streitigen Rechtsverhältnis beteiligt ist, dass eine Entscheidung nur einheitlich ergehen könnte. Die FPG wird anwaltlich vertreten. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren wieder aufgenommen und einvernehmlich an einen Güterichter verwiesen. Insofern wird hierfür weiterhin eine Rückstellung in Höhe von 6 TEUR gebildet.

 

Vorausschau

Vorausgesetzt einer unbedingten Erholung des Geschäftsbetriebes in der erforderlichen Intensität nach COVID-19, möglicher vorübergehenden Einsparungen bei zurückstellbaren Instandhaltungen und Investitionen, der Nutzung arbeitsmarktspezifischer Maßnahmen sowie die Verfügbarkeit der Gesellschaftereinlagen ist die Zahlungsfähigkeit der FPG vorerst als gesichert anzusehen. Sich langfristig abzeichnende Vermögensverluste sind derzeit dennoch nicht erkennbar.

 

Zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der FPG und der damit verbundenen Reduzierung der Gesellschafternachschüsse sind die ausgeprägten Geschäftsfelder zu erhalten bzw. weiter zu optimieren, neue Geschäftsfelder sind möglichst zu akquirieren. Die Etablierung zusätzlicher Veranstaltungen (Messen, Open-Air…) ist auch weiterhin auf ihre Realisierbarkeit im Einklang mit dem genehmigten Flugbetrieb, unter Rücksichtnahme auf die angesiedelten Luftfahrtbetriebe zu prüfen.

 

Zur Verbesserung des Ergebnisses sind auch die Betriebsentwicklungen bereits ansässiger und die weitere Ansiedlung von Luftfahrtgewerbe mit hoher Ausstrahlungskraft auf den Geschäftsbetrieb der FPG von maßgeblichem Interesse.

 

Unter der Annahme einer zeitnahen Erholung des Geschäftsbetriebes nach COVID-19 in 2020, der weiteren positiven Entwicklung des Verkehrslandeplatzes Eisenach-Kindel, der Entwicklung vorhandener und weiterer Ansiedlungen von luftfahrtaffinen Unternehmen, der Fortsetzung einer vertretbaren Nutzung der Flugplatzteilflächen für Veranstaltungen sowie der Nutzung des Verkehrslandesplatzes durch den Luftverkehr im bisherigen Umfang kann für die Jahre 2021 und 2022 mindestens von einer mit 2019 vergleichbaren Umsatz- und Ergebnislage ausgegangen werden.

 

Weiterhin stellt die Geschäftsführung fest, dass auch in den kommenden Jahren mit negativen Ergebnissen zu rechnen ist, welche durch Gesellschaftereinlagen auszugleichen sind (S. 11).

 

Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 2 ff.) erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Es wurden keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen festgestellt.

ü  Es wurden folgende berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (S. 7 f.) festgestellt:

-       Die im Rahmen des Flugplatzbetriebes vereinnahmten Erträge reichen nicht aus, die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft zu decken. Aus diesem Grund finanzieren die Gesellschafter gemäß der im Gesellschaftsvertrag verankerten Nachschusspflicht die jährlichen Unterdeckungen durch Barzuzahlungen in das Eigenkapital.

-       Gemäß § 4 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag sind die Nachschüsse insgesamt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro begrenzt.

-       Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens i. H. v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Laut Wirtschaftsprüfer valutiert dieses Darlehen per 31.12.2019 mit 133.894,78 EUR.

-       Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2020 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben.

-       Für den Fall, dass bei zukünftig bestehenden Ertrags- und Liquiditätsunterdeckungen die Gesellschafter nicht in der Lage sind, diese vollständig auszugleichen, muss die Gesellschaft entweder die erforderlichen finanziellen Zuwendungen von Dritten erhalten oder ihre Aufwandsstruktur der Ertragsstruktur anpassen, um in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt zu sein.

ü  Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
(Anl. III) kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresfehlbetrag 2019 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 03.07.2020 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 einstimmig empfohlen.

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 03.07.2020 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a:          Bilanz zum 31.12.2019

Anlage 1b:          Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019

Anlage 2:             Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Anlage 3:             Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss FPG zum                                                              31.12.2019

 

Hinweis:

 

Die Anlagen 2 und 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.