hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2019
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt
Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach –
Kindel (FPG) wird angewiesen,
- der Feststellung des Jahresabschlusses
2019 und
- dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in
Höhe von 13.941,09 Euro auf neue Rechnung
zuzustimmen.
II.
Begründung:
Nachfolgend werden die wesentlichen
Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2019
dargestellt:
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 26
TEUR auf 600 TEUR erhöht.
Ursächlich hierfür ist auf der
Aktivseite im Wesentlichen eine Erhöhung des Kassenbestandes um 30 TEUR
auf 49,5 TEUR.
Das Anlagevermögen war um
14 TEUR rückläufig: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten - 4,6
TEUR, Technische Anlagen u. Maschinen - 5,1 TEUR sowie andere Anlagen, BGA -
4,5 TEUR.
Beim Umlaufvermögen (+ 39
TEUR) war folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte + 9,2 TEUR; Forderungen
u. sonstige Vermögensgegenstände + 1 TEUR; Kassenbestand + 30 TEUR.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten erhöhen sich ggü. dem Vorjahr um 1,1 TEUR auf
5,4 TEUR.
Die Passivseite hat sich
wie folgt entwickelt:
Das Eigenkapital der
Gesellschaft hat sich ggü. dem Vorjahr um 44,6 TEUR bzw. 20 % auf 267,8 TEUR
erhöht. Maßgeblich hierfür waren einerseits der Jahresfehlbetrag (- 13,9
TEUR) und andererseits die Einlagen der Gesellschafter (58,5 TEUR).
Die Eigenkapitalquote hat sich bei gestiegener Bilanzsumme von 38,9 % auf
44,7 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung
bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.
Die sonstigen Rückstellungen
haben sich um rd. 0,7 TEUR auf 26,8 TEUR verringert. So wurden überwiegend
Rückstellungen für Reparaturen und Instandhaltung (7,5 TEUR), für Rechts- und
Beratungskosten (6,1 TEUR), Archivierungsrückstellungen (5,1 TEUR),
Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfung (6 TEUR) und
Urlaubsrückstellungen (1,6 TEUR) gebildet.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten
um rd. 18 TEUR auf 263 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 47
TEUR). Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bestehen
i. H. v. 21 TEUR und betreffen ausschließlich die Vorauszahlung der
Flächenmiete „demopark“ für die Jahre 2021 und 2023.
Die passiven
Rechnungsabgrenzungsposten liegen auf dem Vorjahresniveau von 42 TEUR.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse erhöhten
sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 72 TEUR auf 464 TEUR.
Ursächlich hierfür war insbesondere die Freilandmesse „demopark“, welche in
2019 stattfand. Hieraus resultieren Mieterlöse von 52,5 TEUR. Die Umsätze aus
Lande- und Parkgebühren erhöhten sich um 3 TEUR auf 51 TEUR, die Umsätze aus
Kraftstoffverbrauch um 20 TEUR auf 276 TEUR.
Die sonstigen betrieblichen
Erträge sind ggü. dem Vorjahr um 9,5 TEUR auf 68 TEUR gestiegen.
Der Materialaufwand ist um
11,6 TEUR auf 185 TEUR gestiegen.
Der Personalaufwand ist
ggü. 2018 um rd. 6,7 TEUR auf 179,6 TEUR gestiegen. Die FPG beschäftigte im
Jahr 2019 durchschnittlich 5 Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer.
Die Abschreibungen liegen
mit 39,1 TEUR auf Vorjahresniveau.
Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen sind ggü. dem Vorjahr um rd. 2,6 TEUR auf 133 TEUR
gestiegen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen
Instandhaltungskosten (+ 7 TEUR), Kosten für Buchführung (+ 1 TEUR) und höheren
Versicherungen, Gebühren, Beiträgen (+ 1,5 TEUR). Rückläufig waren u. a.
Fahrzeugkosten (- 8,6 TEUR) sowie
Fremdarbeiten (- 1,3 TEUR).
Das Finanzergebnis hat
sich bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten im
Vergleich zum Vorjahr um 1,7 TEUR auf – 5,7 TEUR verbessert.
Die sonstigen Steuern
liegen mit 3,5 TEUR auf Vorjahresniveau.
Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. - 13.941,09 EUR (Vj.: - 76
TEUR). Gegenüber dem Ansatz des Wirtschaftsplanes 2019 (Fehlbetrag 59 TEUR)
ergibt sich eine Verbesserung um 45 TEUR.
Finanzlage
Der Kassenbestand hat sich um 30,7 TEUR auf 49,5 TEUR erhöht.
Im Berichtsjahr wurde ein positiver Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit i. H. v. 50 TEUR (Vj.: - 39 TEUR) sowie ein positiver
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit i. H. v. 5 TEUR (Vj.: 20 TEUR) erzielt.
Demgegenüber steht ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit i. H. v. - 25 TEUR (Vj.: - 13 TEUR).
Im Ergebnis erhöhte sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr auf 49,5 TEUR.
Lagebericht
Im Geschäftsjahr 2019 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel
insgesamt 13.306 Flugbewegungen (Vorjahr: 14.778) realisiert, was im Vergleich
zu 2018 einem Rückgang um rund 10 % entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr
ist zu berücksichtigen, dass das Jahr 2019 durch zum Teil anhaltend schlechtes
Flugwetter geprägt war, was sich negativ auf die mögliche Zahl der
Flugbewegungen auswirkte. Darüber hinaus fanden zahlreiche Veranstaltungen
statt. Insbesondere durch die Einschränkungen zur Freilandmesse „demopark“
konnten einige Flugbewegungen nicht realisiert werden. Der Anteil gewerblicher
Flugbewegungen lag bei 28 %. An den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge
einen Anteil von 47 % und UL-Flüge einen Anteil von 53 %.
Gegen den am 12.07.2010 durch das Thür. Ministerium für Bau,
Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) erteilten ersten Nachtrag zur
Flugplatzgenehmigung vom 29.09.2009 haben zwei Privatpersonen aus den
umliegenden Ortschaften Klage mit der Begründung eingereicht, dieser erste
Nachtrag wäre nicht rechtmäßig erteilt worden. Die FPG wurde dem
streitgegenständlichen Verfahren beigeladen, da sie nach Auffassung des
Gerichts derart am streitigen Rechtsverhältnis beteiligt ist, dass eine
Entscheidung nur einheitlich ergehen könnte. Die FPG wird anwaltlich vertreten.
Zwischenzeitlich wurde das Verfahren wieder aufgenommen und einvernehmlich an
einen Güterichter verwiesen. Insofern wird hierfür weiterhin eine Rückstellung
in Höhe von 6 TEUR gebildet.
Vorausschau
Vorausgesetzt einer unbedingten Erholung des Geschäftsbetriebes in der
erforderlichen Intensität nach COVID-19, möglicher vorübergehenden Einsparungen
bei zurückstellbaren Instandhaltungen und Investitionen, der Nutzung
arbeitsmarktspezifischer Maßnahmen sowie die Verfügbarkeit der
Gesellschaftereinlagen ist die Zahlungsfähigkeit der FPG vorerst als gesichert
anzusehen. Sich langfristig abzeichnende Vermögensverluste sind derzeit dennoch
nicht erkennbar.
Zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der FPG und der damit
verbundenen Reduzierung der Gesellschafternachschüsse sind die ausgeprägten
Geschäftsfelder zu erhalten bzw. weiter zu optimieren, neue Geschäftsfelder
sind möglichst zu akquirieren. Die Etablierung zusätzlicher Veranstaltungen
(Messen, Open-Air…) ist auch weiterhin auf ihre Realisierbarkeit im Einklang
mit dem genehmigten Flugbetrieb, unter Rücksichtnahme auf die angesiedelten
Luftfahrtbetriebe zu prüfen.
Zur Verbesserung des Ergebnisses sind auch die Betriebsentwicklungen
bereits ansässiger und die weitere Ansiedlung von Luftfahrtgewerbe mit hoher
Ausstrahlungskraft auf den Geschäftsbetrieb der FPG von maßgeblichem Interesse.
Unter der Annahme einer zeitnahen Erholung des Geschäftsbetriebes nach
COVID-19 in 2020, der weiteren positiven Entwicklung des Verkehrslandeplatzes
Eisenach-Kindel, der Entwicklung vorhandener und weiterer Ansiedlungen von
luftfahrtaffinen Unternehmen, der Fortsetzung einer vertretbaren Nutzung der
Flugplatzteilflächen für Veranstaltungen sowie der Nutzung des
Verkehrslandesplatzes durch den Luftverkehr im bisherigen Umfang kann für die
Jahre 2021 und 2022 mindestens von einer mit 2019 vergleichbaren Umsatz- und
Ergebnislage ausgegangen werden.
Weiterhin stellt die Geschäftsführung fest, dass auch in den kommenden
Jahren mit negativen Ergebnissen zu rechnen ist, welche durch
Gesellschaftereinlagen auszugleichen sind (S. 11).
Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen
und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:
ü Es wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 2 ff.) erteilt.
ü Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten
wurden nicht festgestellt.
ü Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü Es wurden keine
sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen festgestellt.
ü Es wurden folgende
berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (S. 7 f.)
festgestellt:
-
Die im Rahmen des Flugplatzbetriebes vereinnahmten
Erträge reichen nicht aus, die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft zu
decken. Aus diesem Grund finanzieren die Gesellschafter gemäß der im
Gesellschaftsvertrag verankerten Nachschusspflicht die jährlichen
Unterdeckungen durch Barzuzahlungen in das Eigenkapital.
-
Gemäß § 4 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag sind die
Nachschüsse insgesamt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro begrenzt.
-
Gem. § 5 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag darf ein
Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse
aufgenommenen Darlehens i. H. v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Laut Wirtschaftsprüfer
valutiert dieses Darlehen per 31.12.2019 mit 133.894,78 EUR.
-
Aus haushaltspolitischen Gründen können die
kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2020 hinaus keine rechtsverbindliche
Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben.
-
Für den Fall, dass bei zukünftig bestehenden
Ertrags- und Liquiditätsunterdeckungen die Gesellschafter nicht in der Lage
sind, diese vollständig auszugleichen, muss die Gesellschaft entweder die
erforderlichen finanziellen Zuwendungen von Dritten erhalten oder ihre
Aufwandsstruktur der Ertragsstruktur anpassen, um in ihrer Entwicklung nicht
beeinträchtigt zu sein.
ü Im Ergebnis der Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
(Anl. III) kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
Der vollständige Prüfbericht zum
Jahresabschluss 2019 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei)
eingesehen werden.
Der Jahresfehlbetrag 2019 der FPG liegt gemäß
Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der
städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich
die Zuständigkeit des Stadtrates.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019
wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 03.07.2020 behandelt.
Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 einstimmig
empfohlen.
Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der
Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse
ebenfalls am 03.07.2020 einstimmig gefasst. Der
Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der
Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a: Bilanz
zum 31.12.2019
Anlage 1b: Gewinn-
und Verlustrechnung zum 31.12.2019
Anlage 2: Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2019
Anlage 3: Bestätigungsvermerk
Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss FPG zum 31.12.2019
Hinweis:
Die Anlagen 2 und 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de
à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.