Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Richtfest "Tor zur Stadt"
Vorlage
AF-0108/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Worin bestanden die Vorgaben des Hygienekonzeptes zur Durchführung des Richtfestes und wer war für die Einhaltung verantwortlich?

2.       Wurde die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen durch das städtische Ordnungsamt vor Ort kontrolliert? (Wenn nein, warum nicht?)

3.       Wurden die erschienen Gäste über die einzuhaltenden Maßnahmen im Vorfeld der Veranstaltung oder bei Erscheinen informiert und bei Missachtung entsprechend darauf hingewiesen? (Wenn nein, warum nicht?)

4.       Warum hat die Oberbürgermeisterin, der das Ordnungsamt direkt untersteht und sie bei allen anderen Gelegenheiten akribisch auf die Einhaltung der Mindestvorgaben achtet, nicht entsprechend eingegriffen, die Anwesenden zur Einhaltung ermahnt und selbst die Vorgaben mehr als missachtet?

5.       Warum muss der Veranstalter des Richtfestes mit einem Bußgeldverfahren rechnen, obgleich sein Konzept genehmigt wurde und nicht die für die Umsetzung und Einhaltung der Maßgaben des Konzeptes verantwortliche Oberbürgermeisterin/das Ordnungsamt?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Für die Einhaltung eines Hygienekonzeptes ist immer der Veranstalter zuständig. Dieser hat auch das Hygienekonzept erstellt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Es besteht hier keine Zuständigkeit des Stadtrates.

 

 

zu 2.

Am 01.07. waren zum Zeitpunkt des Richtfestes 3 Mitarbeiter des Außendienstes der Stadtverwaltung Eisenach im Einsatz. Gem. § 12 Abs. 2 der aktuellen „Corona-VO“ sind für die Einhaltung der Regelungen der VO die Gesundheitsämter sowie unterstützend die Polizeibehörden des Landes zuständig.

Insoweit werden die Mitarbeiter der Ordnungsämter nur unterstützend tätig und sind mit einer Vielzahl anderer Arbeitsaufträge beschäftigt.

 

 

zu 3.

Ja.

 

 

zu 4.

Ich war lediglich Gast der Veranstaltung.

 

 

zu 5.

 

Ich war weder Veranstalterin noch Einladende. Lediglich der Anmeldende/Veranstalter ist für die Umsetzung der Auflagen des Hygienekonzeptes verantwortlich.