Betreff
Einwohneranfrage - Instandsetzung von 2 Fußwegen im Ernst-Thälmann-Viertel
Vorlage
EAF-0050/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.    Kann die Projektierung und Realisierung der geplanten unsinnigen Variante noch in o.g. Sinne geändert werden? Wenn ja, wann kann man dann mit einer Realisierung rechnen?

2.    Hat die Stadtverwaltung überhaupt noch im Fokus tatsächlich etwas zur Verbesserung der Lebensverhältnisse für ältere Bürger, die hier oben wohnen, zu realisieren? Ich meine damit natürlich den Wegebau in Verbindung mit der Erhaltung von Grünanlagen und nicht das zubetonieren von grün.

3.    Warum wird eine solche Maßnahme nicht mit den Anwohnern vorher besprochen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Maßnahme befindet sich noch im Planungsstadium. Fördermittel werden beantragt.

Eine Realisierung ist unter Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Bewilligung von Fördermitteln für 2021 vorgesehen. Eine verbindliche Zusage kann jedoch aus v. g. Gründen nicht vorgenommen werden.

 

 

zu 2.

Ihrem Vorwurf, dass seitens der Stadtverwaltung im Thälmannviertel nichts für die Bürger getan wird, kann aus meiner Sicht in keinster Art und Weise nachvollzogen werden. So wurden unter anderem in den vergangenen Jahren folgende Maßnahmen durchgeführt:

-          komplette Instandsetzung der Gehwege in der Wilhelm-Pieck-Straße in mehreren Abschnitten

-          Verbesserung des Straßenoberbaues durch eine DSK-Schicht (Dünne Schichten im Kalteinbau) im Bereich der Wilhelm-Pieck-Straße und der Rudolf-Breitscheid-Straße

-          Instandsetzung des Bereiches des Wendehammers der Clara-Zetkin-Straße einschl. des Gehwegbereiches vor der ehemaligen Firma Euro-Döner

-          Neubau der Entwässerungsleitung (Straßenquerung) im Bereich der Wilh.-Pieck-Straße Höhe Rosa-Luxemburg-Straße

-          Erneuerung von Gehwegabschnitten in der Rudolf-Breitscheid-Straße

-          in früheren Jahren erfolgte bereits die Instandsetzung von Gehwegen in der Clara-Zetkin-Straße und der Fritz-Heckert-Straße

-          auch vom SG Bauhof werden immer wieder gröbste Schäden im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen beseitigt

 

Die wegebegleitende Baumallee befindet sich auf den Privatgrundstücken der SWG und der AWG. Die städtische Wegeparzelle ist lediglich 2 m breit. Sollten Äste das Lichtraumprofil verkehrsgefährdend für Fußgänger einschränken, werden diese selbstverständlich entfernt. Ein solcher Sachverhalt ist jedoch nicht bekannt.

 

Der Verzicht auf die Beleuchtung ist nicht möglich, da die Stadt vorwiegend auch bei Neubaumaßnahmen und unter Inanspruchnahme von Fördermitteln die Verkehrssicherungspflicht hat, wobei hierzu auch die Ausleuchtung entsprechend der örtlichen Gegebenheiten (Baumbestand) und der Lichtpunktberechnung zählt. Sollte die AWG im Bereich ihrer Grundstücke die Beleuchtung rückgebaut haben, so liegt das in der Verantwortung der AWG.

 

Der von Ihnen dargelegten, kostspieligen Ausführung des Weges muss widersprochen werden, die Befestigung des Oberbaues mittels ungebundener Deckschicht stellte in Bezug auf weitere Befestigungsarten (auch der Befestigung mittels Betonsteinpflaster) die kostengünstigste Variante dar. Hier wird ggfs. eine spätere punktuelle Instandsetzung durch Ausspülungen in Kauf genommen.

Die Verwendung der von Ihnen vorgeschlagenen Wurzelbrücken System TTE kann überprüft werden. Jedoch ist hier auch Augenmerk auf die Ebenmäßigkeit für Rollatorenräder und die Durchwachsung des Rasens zu legen.

 

Ihrer Behauptung, dass nichts für ältere und mobilitätseingeschränkte Bürger getan wird, wird zurückgewiesen. Im Bereich der jetzigen Treppenanlage zur Zeppelinstraße werden behindertengerechte Rampen vorgesehen.

 

Die „rechtlichen Verordnungen“ für Gehwege, die Sitzgelegenheiten, Papierkörbe Hundetoiletten u. ähnliche Möblierungen vorschreiben und gegen die seitens der Stadt verstoßen wird, sind nicht bekannt. Bezüglich der von Ihnen gewünschten Möblierungen sollte auch von Seiten der Bürger eine Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Vermietern bzw. Grundstückseigentümern erfolgen. Die spätere Unterhaltung der Möblierung, die dann durch die Grundstückseigentümer getragen werden müsste, ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.    

 

 

zu 3.

Die Maßnahme wurde im Bauausschuss vorgestellt. Des Weiteren wurden bisher auch die anliegenden Grundstückseigentümer, vorrangig die SWG Eisenach mbH einbezogen.

U. a. aus stadtplanerischer Sicht sowie aus Kostengründen für den nicht finanzierbaren Wurzelschutz wurde die geschwungene Linienführung von den Beteiligten (auch des Bauausschusses) gewünscht. Die Linienführung wird jedoch nicht so geschwungen sein, dass es zu größeren Abkürzungen / Trampelpfaden kommen wird.