Betreff
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0333-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

Es wird auf die Begründung zur Einbringung der Änderungssatzung (Vorlage: 0300-StR/2020) zur Stadtratssitzung am 14.07.2020 verwiesen.

 

Folgende Änderung zur eingebrachten Änderungssatzung hat sich ergeben:

 

Änderung des § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung – Entschädigung für sachkundige Bürger

 

Zur Sitzung des Stadtrates am 25.06.2019 wurde die Einführung der digitalen Ratsarbeit zum 01.01.2020 beschlossen (Vorlage: 0010-StR/2019). Nach einer erfolgreichen Einführungs- und Übergangsphase wird die Ausreichung der Unterlagen an die Stadtratsmitglieder in Papierform nach der Sommerpause 2020 eingestellt. Im Rahmen der Umstellung der papierbasierten Ratsarbeit auf die digitale Ratsarbeit soll als nächster Schritt auch den sachkundigen Bürgern der Fachausschüsse die Möglichkeit eröffnet werden, sich an der digitalen Ratsarbeit zu beteiligen. Die hierfür erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen werden zurzeit verwaltungsintern vorbereitet. Die Teilnahme der sachkundigen Bürger an der digitalen Ratsarbeit soll, wie bei den Stadtratsmitgliedern auch, durch die Nutzung eines privaten Endgerätes erfolgen. Aus diesem Grund wird die Aufnahme einer Regelung in der Hauptsatzung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Nutzung der privaten Endgeräte vorgeschlagen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion