Betreff
Einwohneranfrage - Stützmauer am Karlsplatz neben der Nikolaikirche
Vorlage
EAF-0052/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Ist es üblich, dass die Arbeiten an der Stützmauer begonnen haben, ohne, dass ein Bauablaufplan (Information an den „Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs" e.V. (FzEE) laut Schreiben vom 6. August 2020) für das Sanierungsprojekt „Stützmauer" vorliegt?

2.       Ist eine Kostensteigerung auf nunmehr 1,4 Mio. € rechtlich zulässig und vertretbar und woraus begründet sich diese?

3.       Hat die Oberbürgermeisterin ihre diesbezügliche Verantwortung bei der enormen, nicht nachzuvollziehbaren Kostensteigerung auf 1,4 Mio. (ohne Baum) wahrgenommen und eine Prüfung veranlasst?

Zu 4. wurde keine Frage gestellt.

5.       Welche Konsequenzen hätte es für das Denkmalensemble, inbegriffen die damit verbundene Pflicht zur Erhaltung des historischen Geländers, wenn der FzEE aufgrund der geschilderten Verhinderungstaktik, von seinem Angebot Abstand nehmen würde?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Aufgrund der Komplexität des Projektes und der damit verbundenen erforderlichen Vorarbeiten (Erstellung Ausführungsplanung / Statik inkl. Prüfung) konnte erst nach deren Abschluss ein belastbarer Bauzeitenplan aufgestellt werden. Dieser lag der Verwaltung vor Beginn der Arbeiten vor Ort vor. Der vorgelegte Bauzeitenplan befindet sich derzeit in der Prüfung und ist noch nicht abschließend freigegeben.

 

 

zu 2.

 

Die Kostensteigerung begründet sich auf der Komplexität der Maßnahme (u.a. Koordinierung der zwei Lose), den beengten Platzverhältnissen und demzufolge einem eingeschränkten Maschineneinsatz sowie den umweltschutzrechtlichen Belangen bezgl. Lärm, Staub, Erschütterung etc. (Arbeiten müssen z.T. auf Lagerplatz Eichrodter Weg ausgeführt werden). Auch Lohnsteigerungen im Jahr 2020 und Materialkostensteigerungen führen zur Kostenerhöhung.

Die Preise entsprechen der aktuellen Marktlage und eine Änderung der Preise ist bei Wiederholung der Ausschreibung nicht zu erwarten.

 

 

zu 3.

 

Die abgegebenen Angebote wurden sorgfältig durch das beauftragte Planungsbüro geprüft und gewertet. Daraufhin haben Aufklärungsgespräche mit den Bietern zu den hohen Preisen stattgefunden.

 

 

zu 5.

 

Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Die Ausführung des Geländers wird in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde und unter Beachtung der technischen Anforderungen erarbeitet.