I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Nachstehende Personen werden gemäß § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für
ehrenamtliche Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Meiningen für
die Amtszeit von 2020 bis 2025 aufgenommen:
Lfd. Nr. |
Name |
Vorname |
Abstimmungsergebnis Ja/Nein/Enthaltung |
1 |
Ender |
Alexandra |
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2 |
Heckert |
Michael |
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3 |
Röscher |
Heiko |
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4 |
Schinköth |
Mario |
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5 |
Siering |
Matthias |
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6 |
Heinrich |
Susanne |
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7 |
Werner |
Hartmut |
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10 |
Weiß |
Jacqueline |
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11 |
Voigt |
Heike |
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12 |
Meister |
Sabine |
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13 |
Holland |
Ralf |
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14 |
Kienle |
Tilmann |
|
15 |
Voigt |
Katrin |
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16 |
Schöne |
Simone |
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17 |
Dornack |
Enrico |
|
II.
Begründung:
Mit Schreiben vom 08. Januar 2020 hat das Thüringer Innenministerium die
Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Neuwahl der ehrenamtlichen
Richter und Richterinnen für die Amtszeit 2020 bis 2025 vorzubereiten, indem
entsprechende Vorschlagslisten aufgestellt und durch die Gemeindevertretung
beschlossen werden.
Nach Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste der
Stadt Eisenach 13 Personen enthalten, davon wurden bereits drei in der
letzten Stadtratssitzung gewählt. Demzufolge sind noch 10 Personen auf die
Vorschlagsliste zu wählen. Gemäß § 28 VwGO haben die Landkreise und kreisfreien
Städte die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den
vorgeschlagenen Personen werden dann vom Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts
Meiningen die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen gewählt. Die Anzahl der
ehrenamtlichen Richter und Richterinnen wird durch den Präsidenten des
jeweiligen Verwaltungsgerichtes so bestimmt, dass voraussichtlich jeder zu
höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr herangezogen wird (§ 27 VwGO).
Die in dem beigefügten Anlagenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten
Personen haben sich bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.
Die in das Anlagenverzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die
Voraussetzungen gemäß §§ 20 bis 22 VwGO und haben schriftlich ihre Mitarbeit
zugesagt. Der entsprechende Personalbogen und die Erklärung gemäß § 44a des
Deutschen Richtergesetzes wurden ordnungsgemäß ausgefüllt und liegen dem
Personal- und Organisationsamt, Abteilung Organisation und Wahlen, vor.
Der Stadtrat hat durch Beschluss gemäß § 39 Abs. 1 ThürKO in Verbindung
mit § 28 VwGO über die Aufnahme zu entscheiden. Für die Aufnahme von Personen
in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte
der gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig.
Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person
abzustimmen. Eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine
Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im September 2020 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen wählen kann.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 –
Verzeichnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Anlage 2 – Schreiben
des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Meiningen
Hinweis:
Die Anlage ist ein
nichtöffentliches Dokument und vertraulich zu behandeln.