Betreff
Aufnahme von Bewerbern in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter und Richterinnen am Verwaltungsgericht Meiningen für die Amtszeit von 2020 bis 2025
Vorlage
0353-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Nachstehende Personen werden gemäß § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter und Richterinnen beim Verwaltungsgericht Meiningen für die Amtszeit von 2020 bis 2025 aufgenommen:

 

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Abstimmungsergebnis

Ja/Nein/Enthaltung

1

Ender

Alexandra

 

2

Heckert

Michael

 

3

Röscher

Heiko

 

4

Schinköth

Mario

 

5

Siering

Matthias

 

6

Heinrich

Susanne

 

7

Werner

Hartmut

 

10

Weiß

Jacqueline

 

11

Voigt

Heike

 

12

Meister

Sabine

 

13

Holland

Ralf

 

14

Kienle

Tilmann

 

15

Voigt

Katrin

 

16

Schöne

Simone

 

17

Dornack

Enrico

 

                       

 


II. Begründung:

 

Mit Schreiben vom 08. Januar 2020 hat das Thüringer Innenministerium die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für die Amtszeit 2020 bis 2025 vorzubereiten, indem entsprechende Vorschlagslisten aufgestellt und durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

Nach Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste der Stadt Eisenach 13 Personen enthalten, davon wurden bereits drei in der letzten Stadtratssitzung gewählt. Demzufolge sind noch 10 Personen auf die Vorschlagsliste zu wählen. Gemäß § 28 VwGO haben die Landkreise und kreisfreien Städte die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der Vorschlagslisten. Von den vorgeschlagenen Personen werden dann vom Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts Meiningen die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen gewählt. Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen wird durch den Präsidenten des jeweiligen Verwaltungsgerichtes so bestimmt, dass voraussichtlich jeder zu höchstens zwölf ordentlichen Sitzungen im Jahr herangezogen wird (§ 27 VwGO).

Die in dem beigefügten Anlagenverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Personen haben sich bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit aufzunehmen.

Die in das Anlagenverzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die Voraussetzungen gemäß §§ 20 bis 22 VwGO und haben schriftlich ihre Mitarbeit zugesagt. Der entsprechende Personalbogen und die Erklärung gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes wurden ordnungsgemäß ausgefüllt und liegen dem Personal- und Organisationsamt, Abteilung Organisation und Wahlen, vor.

Der Stadtrat hat durch Beschluss gemäß § 39 Abs. 1 ThürKO in Verbindung mit § 28 VwGO über die Aufnahme zu entscheiden. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig.

Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person abzustimmen. Eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im September 2020 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen wählen kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Verzeichnis zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Anlage 2 – Schreiben des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Meiningen

 

Hinweis:

Die Anlage ist ein nichtöffentliches Dokument und vertraulich zu behandeln.