Betreff
Bau der 1. bundeligatauglichen Handball- /3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal "O1"; hier: 1. Kenntnisnahme Planungsentwurf und Kostenschätzung, 2. Weiterbeauftragung der SWG mbH
Vorlage
0357-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Der Planungsentwurf und die Kostenschätzung zum „Bau einer 1. bundeligatauglichen Handball- /3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal O1“ über 26,2 Mio €  und damit 3,2 Mio € über der festgelegten Kostenobergrenze gem. Stadtratsbeschluss vom 09.06.2020 wird zur Kenntnis genommen.

2.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH mit der Weiterführung der Projektvorbereitung „Bau einer 1. bundeligatauglichen Handball- /3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal O1“ zu betrauen, im Besonderen

-   mit der Vergabe oder Erbringung der Planungsleistung bis Leistungsphase 4, Genehmigungsplanung,

-   der Abstimmung mit der Stadtverwaltung zur Organisation einer Fördermittelgeberkonferenz im November 2020.

 


II. Begründung:

 

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat der Stadtrat die Oberbürgermeisterin beauftragt, die Städtische Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH mit der Projektvorbereitung zu betrauen. Im Rahmen der Projektvorbereitung wurden die vorliegenden Ergebnisse erarbeitet. Der Stadtrat nimmt diese Ergebnisse zur Kenntnis und spricht sich für die Fortführung des Projektes „Bau der 1. bundeligatauglichen Handball- /3 Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal O1“  bis Leistungsphase 4 aus.

Im Rahmen einer Fördermittelgeberkonferenz soll die geschlossene Finanzierung final durch ein Protokoll bestätigt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurfskonzept

Anlage 2 – Kostenprognose

Anlage 3 – Finanzierungskonzept

 

Die Anlage 1 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.