Betreff
Fortführung des Beschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 - Erlassung Sondernutzungsgebühr Gastronomie Außenbewirtschaftung (Vorlage: 0274-AT/2020)
Vorlage
0358-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die in Punkt 2 und Punkt 4 des Beschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020, StR/0162/2020 gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für Sondernutzungen vom 31.08.2020 bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Ebenso wird die in Nr. 3 beschlossene Ausdehnung der Außengastronomie bis zum 31.12.2020 verlängert.

 

 

 


II. Begründung:

 

Die mit dem Lockdown verbundene Schließung von Gastrobetrieben/Einzelhandels-geschäften hatte für diese meist Umsatzeinbußen von 100% zur Folge.

Zwar dürfen Restaurants, Biergärten oder Cafés seit Mitte Mai wieder geöffnet sein,  aber Abstandsgebot und Hygiene-Vorschriften sorgen weiterhin für Einschränkungen und Umsatzeinbußen.

Mit der Verlängerung der Gebührenbefreiung bis zum 31.12.2020 will die Stadt ein Zeichen für Handel und Gastronomie setzen und diese durch Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren weiterhin entlasten.

Der Fortbestand vieler Betriebe ob im Einzelhandel oder im Gastrogewerbe ist hierbei selbstredend im städtischen Interesse.

Der befristete Erlass von Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2020 ist gemäß der Satzungen somit rechtlich durch die Oberbürgermeisterin zulässig.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Zeitraum vom 01.09. – 31.12.2020 betragen die Mindereinahmen

Amt 67                         8.500 €

Amt 32                       10.500 €

                                   19.000 €

 

 

Amt 67 – Kostenstelle  41105.40200

Haushaltsansatz 2020: 35.000 €

Mindereinnahme für die Zeit vom 20.03. – 31.08. =                       27.100 € Beschluss SR v. 09.06.20

Mindereinnahme für die Zeit vom 01.09. -  31.12. =             8.500 €

                                                                                              35.600 €

 

Amt 32 - Haushaltsstelle 11300.100500:

Für das Jahr 2020 war ursprünglich ein Haushaltsansatz von 70.000 € vorgesehen. Im Zuge der Veränderungsliste wurde auf der Grundlage des ersten Stadtratsbeschlusses der Ansatz bereits auf 32.000 € reduziert. Das aktuelle Anordnungssoll beträgt 28.376,54 €. Unklar ist, ob noch weitere Anträge auf Rückzahlung von bereits geleisteten Entgelten gestellt werden, was eine weitere Reduzierung des Anordnungssolls zur Folge hätte.

Die Mindereinnahme für die Zeit vom 01.09. -  31.12. beträgt ca.  10.500 €