I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die
in Punkt 2 und Punkt 4 des Beschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020,
StR/0162/2020 gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für Sondernutzungen vom
31.08.2020 bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Ebenso wird die in Nr. 3
beschlossene Ausdehnung der Außengastronomie bis zum 31.12.2020 verlängert.
II.
Begründung:
Die mit dem Lockdown verbundene
Schließung von Gastrobetrieben/Einzelhandels-geschäften hatte für diese meist
Umsatzeinbußen von 100% zur Folge.
Zwar dürfen Restaurants, Biergärten oder
Cafés seit Mitte Mai wieder geöffnet sein,
aber Abstandsgebot und Hygiene-Vorschriften sorgen weiterhin für
Einschränkungen und Umsatzeinbußen.
Mit der Verlängerung der
Gebührenbefreiung bis zum 31.12.2020 will die Stadt ein Zeichen für Handel und
Gastronomie setzen und diese durch Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren
weiterhin entlasten.
Der Fortbestand vieler Betriebe
ob im Einzelhandel oder im Gastrogewerbe ist hierbei selbstredend im
städtischen Interesse.
Der befristete Erlass von
Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2020 ist gemäß der Satzungen somit
rechtlich durch die Oberbürgermeisterin zulässig.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Zeitraum vom
01.09. – 31.12.2020 betragen die Mindereinahmen
Amt 67 8.500 €
Amt 32 10.500 €
19.000 €
Amt 67 – Kostenstelle 41105.40200
Haushaltsansatz
2020: 35.000 €
Mindereinnahme für
die Zeit vom 20.03. – 31.08. = 27.100
€ Beschluss SR v. 09.06.20
Mindereinnahme für
die Zeit vom 01.09. - 31.12. =
8.500 €
35.600 €
Amt 32 - Haushaltsstelle 11300.100500:
Für das Jahr 2020 war ursprünglich ein Haushaltsansatz von
70.000 € vorgesehen. Im Zuge der Veränderungsliste wurde auf der Grundlage des
ersten Stadtratsbeschlusses der Ansatz bereits auf 32.000 € reduziert. Das
aktuelle Anordnungssoll beträgt 28.376,54 €. Unklar ist, ob noch weitere
Anträge auf Rückzahlung von bereits geleisteten Entgelten gestellt werden, was
eine weitere Reduzierung des Anordnungssolls zur Folge hätte.
Die Mindereinnahme
für die Zeit vom 01.09. - 31.12. beträgt
ca. 10.500 €