Betreff
Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Vorlage
0364-HFA/2020
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) für den Gesamthaushalt 2020 in den in der Anlage 1 Punkt C genannten Haushaltsstellen / Deckungskreisen mit einer Gesamtsumme von 2.940.183 €.

2.       Die Sperre tritt mit sofortiger Wirkung bei Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 in Kraft.

3.       Die Aufhebung der Sperre ist im Bedarfsfall nach hinreichender Begründung durch die Verwaltung mit Beträgen

a)      bis einschließlich 10.000 € durch die Oberbürgermeisterin

b)      über 10.000 € durch den Haupt- und Finanzausschuss

möglich.


II. Begründung

 

Mit Bescheid vom 23.09.2020 des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde der Stadt Eisenach für das Jahr 2020 eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 7.061.475 € zur Haushaltskonsolidierung gewährt. Auf den in der Anlage 2 beigefügten Bescheid wird verwiesen.

 

Im Verwaltungshaushalt ist eine Bedarfszuweisung in Höhe von 10.530.998 € (Haushaltsstelle 90000.051000) veranschlagt, so dass sich auf Basis des vorliegenden Bescheides eine Mindereinnahme gegenüber dem Planansatz in Höhe von 3.469.523 € ergibt. Aufgrund dieser Mindereinnahme ist der Haushaltsausgleich nicht mehr gesichert, so dass diese ursächlich für den zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushaltes erforderlichen Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre ist.

 

Zu 1).

 

Gemäß § 28 Abs. 1 ThürGemHV ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln zu sperren, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert.

 

 

Mindereinnahmen Gesamthaushalt

(Anlage 1, Pkt. A)

 

- davon Bedarfszuweisung -

-3.469.523 €

 

 

-3.469.523 €

Mehreinnahmen Gesamthaushalt

(Anlage 1, Punkt B)

   529.340 €

 

verbleibender Betrag

(Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre)

 

-2.940.183 €

 

Sowohl der Verwaltungs- also auch der Vermögenshaushalt wurden auf mögliche Ausgabereduzierungen überprüft. Im Vermögenshaushalt wurde für Haushaltsstelle 56100.940020 (Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle) ein Betrag von 1.350.000 € zur Sperre vorgesehen. Hintergrund ist die Neuausrichtung des Projektes. Im Jahr 2020 werden lediglich Planungskosten in Höhe von circa 250.000 € anfallen, der Differenzbetrag steht zur Einbeziehung in die haushaltswirtschaftliche Sperre zur Verfügung.

 

Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.590.183 € kann über Einsparungen im Verwaltungshaushalt abgesichert werden.  

 

Der Beschluss der haushaltswirtschaftlichen Sperre ist unabdingbar, um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden.

 

Die in den einzelnen Haushaltsstellen / Deckungskreisen zu sperrenden Beträge sind aus Anlage 1, Punkt C ersichtlich.

 

Zu 2.)

 

Aktuell liegt noch keine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 vor. Die haushaltswirtschaftliche Sperre wird mit sofortiger Wirkung bei Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach in Kraft treten.

 

 

 

 

Zu 3.)

 

Sollte im Bedarfsfall bei den nun vorgeschlagenen Haushaltsstellen die Aufhebung einer Einzelsperre bzw. die Teilaufhebung erforderlich werden, wird die Verwaltung, wie im Beschluss zu 3) festgelegt, dies je nach Höhe des Betrages der Oberbürgermeisterin bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss entsprechend vorgeschlagen und hinreichend begründen – soweit vorhanden unter Benennung von „Ersatzdeckungsmitteln“.

 

Die Größenordnungen wurden in Anlehnung an § 7 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2020 (Zuständigkeiten bei der Genehmigung über – und außerplanmäßiger Ausgaben) gewählt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Vorschlag zum Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre 2020

Anlage 2 – Bescheid über die Gewährung einer Bedarfszuweisung für das Jahr 2020