Betreff
Einwohneranfrage - Ersatzpflanzungen Bäume
Vorlage
EAF-0057/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wo (genauer Standort!!!)  wurden Bäume in den Jahren 2019 und bis 31.08.2020 im Stadtgebiet, auf den Grundstücken der städtischen Gesellschaften (z.B. SWG) und an den Ufern von Flüssen (Hörsel) und Bächen (Mühlgraben, Michelsbach, Roter Bach, Nesse, Marienbach) gefällt.

2.       Wo (genauer Standort!!!) und wie viele (genaue Anzahl!!!) Bäume wurden in den Jahren  2019 und bis 31.08.2020 (jährliche Aufstellung - keine Gesamtsumme!!!) als Ersatzpflanzungen im Stadtgebiet, auf den Grundstücken der städtischen Gesellschaften (z.B. SWG) und an den Ufern von Flüssen (Hörsel) und Bächen (Mühlgraben, Michelsbach, Roter Bach, Nesse, Marienbach) angepflanzt?

3.       Wann (genaues Datum) und wo (genauer Standort) beginnen die mehrfach zugesagten Ersatzpflanzungen für Bäume im Stadtgebiet und den Ortsteilen auch unter Berücksichtigung der Baumspende von 50 Großbäumen?

4.       Für welche Baumarten hat sich die Stadtverwaltung an den unterschiedlichen Standorten entschieden?

5.       Welche Gründe gibt es, weshalb die Stadtverwaltung die Differenz – gefällte zu neu angepflanzten Bäumen - von knapp 600 Bäumen nicht minimiert werden kann? Dazu erbitte ich eine sehr genaue Begründung!

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Bäume auf Grundstücken privater Eigentümer oder der städtischen Wohnungsgesellschaft werden nicht im GIS Kataster des Amtes für Infrastruktur geführt. Ebenso auch nicht die Bäume an den Gewässern 1. Ordnung. Für diese ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig. An den Gewässern 2. Ordnung wurden wie folgt Bäume entfernt:

3 Erlen am Mühlgraben im Bereich der Uferstraße (diese waren abgestorben).
3  Ahorn im Bereich der Brücke Clemdastraße (zum Schutz des Brückenfundamentes).

2 Bäume im Bereich der neu sanierten Brücke August-Bebel-Straße (dafür wurden Ersatzpflanzungen im nahegelegen Bereich vorgenommen).

3 Buchen am Marienbach / Wichmannpromenade (diese waren ebenfalls abgestorben und nicht mehr standsicher).

 

Weiterhin wurden noch weitere 141 Bäume gefällt:

Davon   47 abgestorben

32 hatten auf Grund von massiven Schäden keine Standsicherheit mehr

  1 Unfallschaden

  1 Sturmschaden

  1 Kastanie im Bereich Nicolaitor zur Baufeldfreimachung für die Sanierung der

     Stützmauer.

59 sonstiger Grund

 

Beispiel Standorte o. g. Fällungen:

 

Stadion des Friedens                                                    21

Spielplatz Eisenacher Straße                                       5

Sportplatz Neukirchen                                   6

Verbindungsstraße nach Lauchröden      9

Siebenbornstraße Berufsschulzentrum               17

Sportpark Katzenaue                                                     5

Sportplatz Stockhausen                                              16

Stadtpark                                                                            9

 

 

zu 2.

Frage 2 kann aufgrund der in Frage 1 genannten Zuständigkeiten ebenfalls nicht vollumfänglich beantwortet werden. Hierbei sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der städtischen Baumschutzsatzung Beachtung finden müssen. Danach ist generell verboten, im Geltungsbereich dieser Satzung Bäume ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihre Gestalt wesentlich zu verändern oder Maßnahmen vorzunehmen, die zum Absterben der Bäume führen. Hierunter fallen jedoch nicht Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen oder Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. In dieser ist weiterhin geregelt, welche Bäume überhaupt als solche zu betrachten und daraufhin geschützt sind. Ebenso ist in dieser Satzung geregelt, für welche Bäume und unter welchen Voraussetzungen Ersatzpflanzung notwendig werden. Die Festlegungen dafür trifft die städtische Abteilung Umwelt. Entscheidungen über eventuelle Ausnahmegenehmigungen bzw. Ersatzpflanzungen trifft ebenfalls die o. g. Behörde auf entsprechenden Antrag. Bäume, die im Rahmen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen nach der Baumschutzsatzung generell nicht nachgepflanzt werden. Im Bereich der Gewässer 2. Ordnung wurde viel Bewuchs zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gefällt. Dieser kann jedoch aufgrund der Beschaffenheit vielerorts nicht als geschützter Bewuchs nach der Satzung eingestuft werden.

 

zu 3.

Der Vertrag zwischen der Stadt Eisenach und der Allianz Stiftung (Großbaumspende von 50 Bäumen) wurde in diesem Jahr geschlossen. Es sollen noch in diesem Herbst 25 Bäume davon gepflanzt werden. Die anderen 25 dann im Herbst 2021. Diese werden auf Spielplätzen und in der Fischweide nachgepflanzt. Die Ausschreibung zur Vergabe der Leistung läuft gerade.

Die Ersatzpflanzung, für die am Nicolaitor gefällte Kastanie, wird später im Rahmen der Umgestaltung des Karlsplatzes erfolgen.

 

zu 4.

Im Rahmen der Allianz Stiftung sollen 14 verschieden Baumarten gepflanzt werden. Dabei handelt es sich um Folgende:

1.       Prunus serrulata „Royal Burgundy“

2.       Prunus serrulata „ Pink Perfection”

3.       Acer negundo „Variegatum“

4.       Crataegus "Carrierei"

5.       Tilia cordata “Greenspire”

6.       Tilia cordata “Rancho”

7.       Sorbus intermedia

8.       Quercus rubra

9.       Ulmus Hybride „Dodoens“

10.   Ailanthus altissima

11.   Quercus robur „Fastigiata Koster“

12.   Prunus hillerie „Spire“

13.   Magnolia kobus

14.   Corylus colurna

 

 

 

zu 5.

Durchgeführte Fällungen im Rahmen der Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz werden nicht nachgepflanzt. Diese waren für die Durchführung der Baumaßnahmen unerlässlich. Ersatzflächen in näherer Umgebung sind nicht vorhanden. Vielerorts ist es schwierig Ersatzflächen zu finden, die für Neu- bzw. Nachpflanzungen geeignet sind. Die Auswahlkriterien dafür erfolgen nach den Vorgaben der FLL „Empfehlungen für Baumpflanzungen“. Diese sind zwingend zu beachten, um überhaupt sicherstellen zu können, dass die Nachpflanzungen auch erfolgreich angehen.

Das Amt für Infrastruktur hat für den noch nicht beschlossenen städtischen Vermögenshaushalt 2020: 50.000 € angemeldet. Für die Haushalte 2021 und 2022 sollen es jeweils 75.000 € sein und für die Folgejahre 2023 und 2024 wieder jeweils 50.000 €. Diese Gelder sollen für Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes und auch für Ersatzpflanzungen eingesetzt werden.