I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung.


II. Begründung:

 

Mit der Beschlussvorlage 0202-StR/2019 wurde Anfang März dieses Jahres eine von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüfte und bestätigte Friedhofsgebührenkalkulation mit entsprechender  Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Zeitraum 2020 – 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Zustimmung durch den IBR-Ausschuss fielen jedoch die anschließenden Gremiensitzungen pandemiebedingt aus.

 

Zwischenzeitlich wurde mit Erlass des Corona-Steuerhilfegesetzes im Juni 2020 die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz um weitere 2 Jahre auf den 01.01.2023 verschoben.

 

Folglich ist die Umsatzsteuerpflicht für Friedhofsgebühren für den kalkulierten Zeitraum bis 31.12.2022 weggefallen, so dass die Kalkulation für die Jahre 2021-2022 auf eine Berechnung mit Bruttokosten ohne Umsatzsteuererhebung abgeändert werden musste.

Im Vorfeld zu klären war, ob seitens der Aufsichtsbehörde rechtliche Bedenken gegen eine rein steuerliche Anpassung der bisherigen Kalkulation zur Vermeidung einer kostenintensiven Neuberechnung auf Basis der Ist-Kosten und Fallzahlen 2019  bestehen.

 

Mit Schreiben vom 29.06.2020 (siehe Anlage 4) teilte das Landesverwaltungsamt mit, dass eine Aktualisierung der Kostenbasis, der Fallzahlen und sonstiger Grundlagendaten in der vorgelegenen Kalkulation und damit eine Neuberechnung vorzunehmen ist.

 

Die Anpassungen wurden durch das kalkulierende Unternehmen, das Institut für Public Management in Berlin, vorgenommen. Dabei galten die gleichen Parameter wie in der Vorgängerversion.

Eingeflossen ist das Ergebnis der Nachkalkulation für das Jahr 2019 (siehe Anlage 12). Da sich die Stadt Eisenach bekanntlich seit dem 01.01.2019 in einem kalkulationsfreien Zeitraum befindet, konnten Kostenunterdeckungen keine Berücksichtigung finden. Kostenüberdeckungen im Bereich Leichenhalle/ Tiefkühlzelle wurden in die Berechnung eingestellt. 

Der neue Kalkulationsbericht für 2021-2022 wird mit der Anlage 3 vorgelegt.

 

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Neuberechnung im Vergleich zur vorausgegangen Kalkulation im Jahr 2019 zu einer Verminderung sämtlicher Grabnutzungsgebühren geführt hat.

 

Im Ergebnis der Informationsveranstaltung für die Stadträte am 19.11.2019 wurde sich unter den anwesenden Stadträten auf die Einführung einer Grundgebühr für alle Bestattungsfälle auch ohne Kapellennutzung verständigt. Daher enthält der nunmehr eingebrachte Satzungsentwurf erneut eine Grundgebühr, zunächst in gleicher Höhe wie die Gebühr für die tatsächliche Nutzung der Kapelle.

In der für den 16.11.2020 geplanten Vorstellung der Kalkulation durch das IPM ist vorgesehen Berechnungsvarianten mit unterschiedlicher Grundgebührenhöhe darzustellen und eine diesbezügliche Entscheidung herbeizuführen.

Dabei ist anzumerken, dass zur damaligen Beschlussvorlage ein Änderungsantrag der NPD-Stadtratsfraktion zur Streichung der Grundgebühr vorlag.

 

Inhaltliche Veränderungen hat der Satzungsentwurf allein im Bereich der sonstigen Leistungen der Friedhofsverwaltung (vgl. § 5 Nr. 7.10-7.12) erfahren. Die zusätzlichen Leistungen wurden in Anlehnung an Friedhofsgebührensatzungen anderer Thüringer Kommunen aufgenommen.

 

Zum besseren Verständnis werden die mit der o.g. damaligen Beschlussvorlage eingestellten Anlagen in aktualisierter Form beigefügt.

Gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung beschließt der Stadtrat über den Erlass von Satzungen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:             Entwurf 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)

 

Anlage 2:             Fließtextversion

 

Anlage 3:             Kalkulationsbericht

 

Anlage 4:             Rechtsauskunft TLVwA vom 29.06.2020

 

Anlage 5:             Gegenüberstellung der Gebühren alt und neu

 

Anlage 6:             Gebührenvergleich häufiger Bestattungsfälle

 

Anlage 7:             Kostenvergleich Bestattungsvarianten für eine Familie

 

Anlage 8:             Städtevergleich

 

Anlage 9:             Übersicht über die städtischen Zuschüsse

 

Anlage 10:          Nachkalkulation 2017-2018

 

Anlage 11:          Betriebsabrechnung 2017-2018

 

Anlage 12:          Nachkalkulation 2019

 

Anlage 13:          Betriebsabrechnung 2019

 

Anlage 14:          Stundensatz FH-Mitarbeiter

 

 

Die Anlagen 2, 3 und 5 bis 14 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.

 

Hinweis: Die Anlage 4 ist ein nichtöffentliches Dokument und vertraulich zu behandeln.