Betreff
Beschluss des fachspezifischen, integrierten Plans der Stadt Eisenach (Landesprogramm "Solidarisches Zusammenleben der Generationen")
Vorlage
0376-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

den fachspezifisch, integrierten Plan der Stadt Eisenach im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und damit konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung von Familien. Vor Umsetzung der Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen, erfolgen die entsprechenden Beschlussvorlagen mit der finanziellen Untersetzung im Stadtrat. Für die Umsetzung der Mikroprojekte wird dem Stadtrat eine gesonderte kommunale Richtlinie vorgelegt. 

 


II. Begründung:

 

In seiner 45. Sitzung am 25.09.2018 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Teilnahme am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) des Freistaats Thüringen beschlossen Die Oberbürgermeisterin wurde beauftragt, der vorliegenden LSZ-Richtlinie entsprechend, zum 01.01.2019 einen Antrag gemäß Stufe 2 für die Stadt Eisenach zu stellen. In 2019 wurden der Seniorenbeirat und die Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle als bestehende Einrichtungen gefördert. Diese haben bereits zuvor  vom Freistaat Thüringen eine Förderung erhalten. Im Januar 2020 wurde eine Sozialplanerin eingestellt.

Aufgabe der Sozialplanerin war es, den Stufenwechsel, von Förderstufe 2 auf 3, vorzubereiten. Voraussetzung für den Stufenwechsel ist die Vorbereitung und Erarbeitung eines fachspezifisch, integrierten Plans. In diesem Plan werden anhand von Bedarfen Maßnahmen abgeleitet, die zur Entwicklung und Sicherung einer bedarfsgerechten, öffentlich verantworteten Infrastruktur für Familien der Stadt Eisenach zur Stärkung des Zusammenlebens der Generationen beitragen.

In der dritten Förderstufe kann die Stadt Eisenach eine Förderhöchstsumme von circa 359.000 Euro erhalten. Die Finanzierung in dieser Stufe ist eine 70/30 Finanzierung. Das Land beteiligt sich folglich bis zu 70 Prozent jedoch nur bis zum maximalen Förderhöchstbetrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Stadt Eisenach muss Eigenmittel in Höhe von mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen. Aufgrund dessen, das die Stadt Eisenach durch das Jugendamt, die Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle bereits fördert, ist der Eigenanteil hiermit abgedeckt. Die durch den Fachplan anfallenden Personalkosten werden durch das Landesprogramm abgedeckt.

Der fachspezifisch, integrierte Plan gilt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 und wurde an den integrierten Fachplan vom Wartburgkreis angepasst, damit auch nach der Fusion eine gemeinsame Fachplanung fortgeführt werden kann.

Der fachspezifisch, integrierte Plan ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird die Stabsstelle Sozial Stadt vorgestellt und die Verortung der Sozialplanung innerhalb der Verwaltung erläutert. Im Anschluss daran werden allgemeine Informationen zum LSZ wiedergegeben und abschließend die sechs Handlungsfelder näher beschrieben. Der zweite Teil umfasst eine Datensammlung der Stadt Eisenach. Zum einen wird die gesamte Stadt, zum anderen werden die sechs Planungsräume einzeln hinsichtlich verschiedener Indikatoren betrachtet. Die Bedarfe, Ziele und Maßnahmen in jedem Handlungsfeld werden im dritten Teil dargestellt. Grundlage für die Maßnahmenentwicklung bildete die Armutspräventionsstrategie. So wurden einige Maßnahmen in den fachspezifischen Plan übernommen. Es handelt sich vorrangig um Maßnahmen, welche mit Kosten verbunden sind, da in dem Projekt Armutsprävention keine Fördergelder zur Maßnahmenumsetzung zur Verfügung stehen. Des Weiteren fanden interne Gespräche mit den Ämtern, darunter Jugendamt, Sozialamt und Stadtentwicklung, statt. Darüber hinaus wurden in der Zusammenarbeit der einzelnen Projekte der Stabsstelle Soziale Stadt Maßnahmen erarbeitet. Auch finden bereits jetzt regelmäßige Gespräche mit dem LSZ-Planer vom Wartburgkreis statt, sodass ausgewählte Maßnahmen im Jahr 2021 in Zusammenarbeit umgesetzt werden können. 2021 wird der Fachplan durch die Sozialplanerin LSZ der Stadt Eisenach umgesetzt. Ab 2022 erfolgt die Umsetzung des LSZ durch den Landkreis. Daher ist die gemeinsame Absprache der Maßnahmen bereits zum aktuellen Zeitpunkt unabdingbar, um deren Nachhaltigkeit zu sichern.

Die Projektgruppe der Armutsprävention und des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wurde als beratendes Instrument hinzugezogen. Am 15.07.2020 wurden die Maßnahmen in der Projektgruppe vorgestellt und abgestimmt.

Zu jedem Handlungsfeld wurde eine Zieltabelle erarbeitet, in der alle Ober-, Unter- und Handlungsziele übersichtlich dargestellt sind. Es wurden Indikatoren entwickelt, um die Wirkung für die Handlungsziele messbar zu machen. Außerdem sind die Umsetzungszeiträume aus den Tabellen zu entnehmen.

Neben den Maßnahmen aus dem fachspezifisch, integrierten Plan können auch Projekte, Maßnahmen und Angebote im Rahmen von Mikroprojekten gefördert werden. Diese Projekte sind nicht im fachspezifisch, integrierten Plan enthalten und können bis zu einer Höhe von 1.000 Euro gefördert werden. Die Mikroprojekte müssen einem der sechs Handlungsfelder zugeordnet werden können. Im Jahr 2021 ist für Mikroprojekte eine Gesamtsumme von 15.000 Euro eingeplant. Für die fachlichen Vergabekriterien wird eine gesonderte kommunale Richtlinie entwickelt. Diese soll im Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung diskutiert und im Anschluss dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Nachdem der fachspezifisch, integrierte Plan durch den Stadtrat beschlossen wurde, soll im November 2020 der Antrag auf den Stufenwechsel gestellt werden. Bei Bewilligung des Antrags kann ab 2021 mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden. Hier wird eine intensive Zusammenarbeit mit dem LSZ-Planer vom Wartburgkreis weiter angestrebt, um die im integrierten, fachspezifischen Plan verankerten und in 2021 angestoßenen Maßnahmen nachhaltig zu sichern. 

Der fachspezifisch, integrierte Plan der Stadt Eisenach steht nicht als alleiniges Konzept, sondern wurde mit verschiedenen Konzepten innerhalb der Stabstelle Soziale Stadt verknüpft. Ziel ist es, Doppelstrukturen zu vermeiden und auf bereits Vorhandenes aufzubauen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage - fachspezifischer, integrierter Plan der Stadt Eisenach

 

Hinweis:

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.