Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46490.678300 zur Kompensierung des Beitragsausfalls in Kindertageseinrichtungen freier Träger aufgrund der coronabedingten Schließung in Höhe von 566.000 Euro
Vorlage
0379-StR/2020
Aktenzeichen
51.3.400
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 566.000€ in der Haushaltsstelle 46490.678300 zur Erstattung des Beitragsausfalls für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft aufgrund der pandemiebedingten Schließung. Die Deckung erfolgt in Höhe von 566.000€ aus der Einnahmehaushaltsstelle 46490.161300 Erstattung des pandemiebedingten Beitragsausfalls freie Träger (Zuschuss vom Land Thüringen).


II. Begründung:

 

Gemäß § 30a Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) wurden für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 keine Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen aufgrund der pandemiebedingten Schließung erhoben. Dies betrifft sowohl die städtischen Kindertageseinrichtungen als auch die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Auf der Grundlage von § 30a Abs. 2 ThürKiGaG erhält die Gemeinde zum Ausgleich des Einnahmeverlustes aufgrund der Aussetzung der Elternbeitragspflicht vom Land Thüringen einen zusätzlichen Zuschuss. Der Zuschuss bemisst sich nach der Anzahl der am 01.03.2020 angemeldeten Kinder abzüglich der Kinder, die bereits aufgrund des beitragsfreien Kindergartenjahres im letzten Jahr vor der Schule nicht zahlungspflichtig sind. Es wurde eine Anzahl von 1403 Kindern in der Stadt Eisenach ermittelt.

Für die Bemessung des Zuschusses gemäß § 30a Abs. 4 ThürKigaG wird der Durchschnittsbeitrag der jeweiligen Gemeinde zugrunde gelegt, welcher bereits im Rahmen der Erstattungsregelung zum beitragsfreien Kindergartenjahr ermittelt wurde. Dieser Beitrag beträgt am 01.03.2020 146,43 €.

Die Stadt Eisenach wird also voraussichtlich einen Zuschuss in Höhe von 616.323,87 € erhalten (1403 Kinder x 146,43 € x 3 Monate).

Derzeit liegt bereits ein Bewilligungsbescheid über 572.866,99 € vor. Es ist durch die Landesregierung angekündigt, diesen Betrag nochmals zu korrigieren, da zunächst die Berechnung auf dem Durchschnittsbeitrag vom 01.03.2019 (136,11 €) fußte.

Die Einnahme wird anteilig entsprechend des Beitragsausfalls in den Haushaltsstellen wie folgt verbucht:

46401.161300 pandemiebedingter Beitragsausfall Kita Spatzennest:        16.872,44 €

46406.161300 pandemiebedingter Beitragsausfall Kita Kindertraum:       15.889,42 €

46460.161300 pandemiebedingter Beitragsausfall Kita Zwergenland:      17.653,25 €

46490.161300 pandemiebedingter Beitragsausfall freie Träger:                565.908,75 €

 

Der auf die freien Träger entfallende Anteil zur Kompensierung des Beitragsausfalls wird an diese aus Haushaltsstelle 46490.678300 weiter geleitet. Es ist ein Betrag von (gerundet) 566.000 € zur Auszahlung vorgesehen. Der Auszahlungsbetrag ist vollständig durch die Einnahmen aus dem Landeszuschuss in Haushaltsstelle 46490.161300 gedeckt.