I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. StR/0470/2016 – Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Keine Flächenvergabe für Zirkusse mit Wildtieren – vom 13.12.2016.
II.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 mit Beschluss-Nr.: StR/0470/2016 folgenden Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Keine Flächenvergabe für Zirkusse mit Wildtieren (Vorlagen-Nr.: 0592-AT/2016) beschlossen:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
dass kommunale Flächen künftig nur noch an
Zirkusbetriebe vermietet werden, die keine Tiere wild lebender Arten,
sogenannte Wildtiere, mitführen. Hierunter fallen insbesondere Affen,
antilopenartige Tiere, Bären, Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel,
Großkatzen, Kängurus, Nashörner, Papageien, Reptilien (Krokodile, Schlangen,
Echsen u.a.), Robben, Strauße, Wildformen von Rindern sowie Zebras. Bereits
geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt. Die Regelung soll spätestens
zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Da ich den Beschluss für rechtswidrig hielt, habe
ich ihn gem. § 44 ThürKO beanstandet und den Vollzug ausgesetzt. Die
Beanstandung des Beschlusses erfolgte in der Stadtratssitzung am 16.05.2017
(Vorlagen-Nr.: 0768-StR/2017).
Da der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung
am 16.05.2017 bei seiner Entscheidung blieb und seinen Beschluss vom 13.12.2016
nicht aufhob, wurde gem. § 44 Satz 2 ThürKO das Landesverwaltungsamt als
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mit Schreiben vom 18.05.2017 unterrichtet.
Mit Schreiben vom 01.09.2020 erhielt ich nunmehr das Prüfergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde, welches der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Das Landesverwaltungsamt hat die Rechtswidrigkeit des Beschluss festgestellt und bittet mich, den Stadtrat der Stadt Eisenach über die Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes zu informieren sowie darauf hinzuwirken, dass der Stadtrat die Aufhebung des Beschlusses selbst vornimmt. Dieser Bitte wird mit dieser Beschlussvorlage nachgekommen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Beschlussausfertigung des Beschlusses Nr. StR/0470/2016 vom 13.12.2020
Anlage 2: Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 01.09.2020