II. Fragestellung
1.
Sind die Geflüchteten, die in unserer Stadt Aufnahme
finden, haftpflichtversichert?
2.
Wie bzw. durch wen wird ein Schaden, der durch einen
Geflüchteten verursacht wird, reguliert?
3. An wen können sich Bürger wenden, um in der beschriebenen Angelegenheit Hilfe zu erhalten?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Die Angelegenheiten von Geflüchteten werden durch die Ausländerbehörde bearbeitet. Gemäß § 2 Abs. 1 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 15.04.2008 sind Ausländerbehörden nach § 71 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils im übertragenen Wirkungskreis.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass Geflüchteten, genauso wie bei deutschen Staatsbürgern, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung in der privatrechtlichen Eigenverantwortung liegt. Zu Regulierung von Schäden gelten auch hier die privatrechtlichen Regelungen. Bei Abschluss einer Sammel – oder Gruppenhaftpflichtversicherung ohne gesetzliche Legitimation ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG nicht ausgeschlossen.