Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Personalveränderungen im Zusammenhang mit der Einkreisung der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0132/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche derzeit bei der Stadtverwaltung Eisenach angesiedelten und besetzten Stellen werden ab 2022 in die Kreisverwaltung überführt?

2.       Wurden die betroffenen Bediensteten bereits über deren „Umsetzung“ informiert?

3.       Welche Außenstellen der Kreisverwaltung mit welcher Personalausstattung sind für Eisenach geplant?

4.       Können für diese Außenstellen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Eisenach genutzt werden?

5.       Falls nein, welche Räumlichkeiten sollen hierfür angemietet werden bzw. wird dafür gegebenenfalls ein Neubau in Betracht gezogen?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Die entsprechenden Stellen sind der Anlage zum vom Stadtrat beschlossenen „Zukunftsvertrag“ zu entnehmen.

 

zu 2.

Nein. Bisher wurden nur Stellen festgelegt. Eine Mitarbeiterauswahl ist nach unserer Kenntnis durch den Landkreis bisher formal nicht erfolgt. Insofern fanden nach unserer Kenntnis bisher auch keine Gespräche des Landkreises mit den Mitarbeitern statt.

 

 

zu 3.

Diese Frage kann seitens der Stadt nicht beantwortet werden. Diese Entscheidungen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des Landrates.

 

 

zu 4.

Nein. Die Stadtverwaltung verfügt selbst nicht über ausreichende Räumlichkeiten.

 

 

 

zu 5.

Auch diese Entscheidungen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des Landkreises. Derzeitige Planungen waren der örtlichen Presse zu entnehmen.