Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - in Höhe von 100.000 Euro
Vorlage
0391-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0020 (Grundsicherung SGB XII) in der Haushaltsstelle 41505.735000 (Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen) insgesamt in Höhe von 100.000 €.

Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 100.000 € erfolgt mit Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41208.255400 – Leistungen von Sozialleistungsträgern – Rente, BaföG, ALG – in Höhe von 95.000 € und in der HH-Stelle 48808.255100 – Leistungen von Sozialleistungsträgern – in Höhe von 5.000 €.

 

 


II. Begründung:

Bei den Leistungen im Deckungskreis 020 – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.

 

Die Planung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer Veränderungen unterliegen.

 

Darüber hinaus fielen auch im laufenden Jahr aufgrund von rückwirkenden Einstufungen der Deutschen Rentenversicherung, Fälle aus der Hilfe zum Lebensunterhalt (befristet  erwerbsunfähig) in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer dauerhaften Erwerbsminderung.

 

Im Dezember 2020 erfolgt dann bereits die Auszahlung für den Monat Januar 2021.

 

Mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2021 -RBSFV 2021- wird eine Regelsatzerhöhung ab dem 01.01.2021 erfolgen. Die Regelsätze steigen in der Regelbedarfsstufe 1 von 432 € auf 446 €, in der Regelbedarfsstufe 2 von 389 € auf 401 €, in der Regelbedarfsstufe 3 von 345 € auf 357 €, in der Regelbedarfsstufe 4 von 328 € auf 373 €, in der Regelbedarfsstufe 5 von 308 € auf 309 €, in der Regelbedarfsstufe 6 von 250 € auf 283 €. (Stand August 2020)

 

Im Haushaltsplan 2020 wurden im Deckungskreis 0020 2.950.900 € eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 03.11.2020 – bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 2.521.378,23 €.

 

Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2.521.378,23 ¸ 10 Monate = 252.137,82 € pro Monat) ergibt sich hochgerechnet für das Jahr 2020 eine Ausgabe in Höhe von 3.025.653,88 € für diesen Deckungskreis.

 

Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 74.753,88 €.

 

Es ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 € erforderlich, da ab dem 01.01.2021 die Regelsätze angehoben werden und im Dezember 2020 die Zahlung für den Januar 2021 erfolgt.

 

Der überplanmäßige Bedarf besteht in der Haushaltsstelle 41505.735000 (Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen).

 

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden zu 100% vom Bund getragen. Die Abrechnung und die Erstattung erfolgt quartalsweise.

 

Gemäß § 46 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erfolgt der 3. Abruf im Jahr vom 15. September bis zum 14. November und der 4. Abruf vom 01. Januar bis 14. Februar des Folgejahres. Die Erstattung erfolgt dann im 1. Quartal im Haushaltsjahr 2021.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 95.000 € in der HH-Stelle 41208.255400 (Leistungen von Sozialleistungsträgern – Rente, BaföG, ALG) und durch Mehreinnahmen in Höhe von 5.000 € in der HH-Stelle 48808.255100 (Leistungen von Sozialleistungsträgern).

 

Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.