I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis
0020 (Grundsicherung SGB XII) in der Haushaltsstelle 41505.735000 (Leistungen
der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen) insgesamt in Höhe von 100.000
€.
Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von
100.000 € erfolgt mit Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41208.255400 – Leistungen
von Sozialleistungsträgern – Rente, BaföG, ALG – in Höhe von 95.000 € und in
der HH-Stelle 48808.255100 – Leistungen von Sozialleistungsträgern – in Höhe
von 5.000 €.
II.
Begründung:
Bei den Leistungen im Deckungskreis 020 – Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung – handelt es sich um Pflichtaufgaben nach dem SGB XII.
Die Planung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung gestaltet sich schwierig, da die Fallzahlen immer
Veränderungen unterliegen.
Darüber hinaus fielen auch im laufenden Jahr aufgrund von rückwirkenden
Einstufungen der Deutschen Rentenversicherung, Fälle aus der Hilfe zum
Lebensunterhalt (befristet
erwerbsunfähig) in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
aufgrund der Feststellung des Vorliegens einer dauerhaften Erwerbsminderung.
Im Dezember 2020 erfolgt dann bereits die Auszahlung für den Monat Januar
2021.
Mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2021 -RBSFV 2021-
wird eine Regelsatzerhöhung ab dem 01.01.2021 erfolgen. Die Regelsätze steigen
in der Regelbedarfsstufe 1 von 432 € auf 446 €, in der Regelbedarfsstufe 2 von
389 € auf 401 €, in der Regelbedarfsstufe 3 von 345 € auf 357 €, in der
Regelbedarfsstufe 4 von 328 € auf 373 €, in der Regelbedarfsstufe 5 von 308 €
auf 309 €, in der Regelbedarfsstufe 6 von 250 € auf 283 €. (Stand August 2020)
Im Haushaltsplan 2020 wurden im Deckungskreis 0020 2.950.900 €
eingestellt. Bisher betrugen die Ausgaben – Stand 03.11.2020 – bei der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 2.521.378,23 €.
Unter Berücksichtigung der monatlichen Ausgaben für die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (2.521.378,23 € ¸ 10 Monate = 252.137,82 € pro Monat) ergibt
sich hochgerechnet für das Jahr 2020 eine Ausgabe in Höhe von 3.025.653,88 € für diesen Deckungskreis.
Dies ergibt zum jetzigen Zeitpunkt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 74.753,88 €.
Es ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 € erforderlich, da
ab dem 01.01.2021 die Regelsätze angehoben werden und im Dezember 2020 die
Zahlung für den Januar 2021 erfolgt.
Der überplanmäßige Bedarf besteht in der Haushaltsstelle 41505.735000
(Leistungen der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen).
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
werden zu 100% vom Bund getragen. Die Abrechnung und die Erstattung erfolgt
quartalsweise.
Gemäß § 46 a Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erfolgt der
3. Abruf im Jahr vom 15. September bis zum 14. November und der 4. Abruf vom
01. Januar bis 14. Februar des Folgejahres. Die Erstattung erfolgt dann im 1.
Quartal im Haushaltsjahr 2021.
Die Deckung erfolgt
durch Mehreinnahmen in Höhe von 95.000 € in der HH-Stelle 41208.255400
(Leistungen von Sozialleistungsträgern – Rente, BaföG, ALG) und durch
Mehreinnahmen in Höhe von 5.000 € in der HH-Stelle 48808.255100 (Leistungen von
Sozialleistungsträgern).
Da es sich um eine unabweisbare Pflichtaufgabe handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.