I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige
Ausgabe in der Haushaltsstelle 03300.658001 – Verwahrentgelt Kontoführung – in
Höhe von 20.000,00 €. Die Deckung erfolgt in voller Höhe aus der
Haushaltsstelle 03000.655000 - Sachverständigen- und Gerichtskosten.
II. Begründung
Aufgrund der guten
Liquiditätslage der Stadt Eisenach besteht ein hoher Bestand auf dem städtischen
Girokonto. Im III. Quartal des laufenden Jahres war im Durchschnitt ein
Tagesbestand von 20 Mio. € zu verzeichnen.
Die hohe Liquidität
begründet sich in stetigen Einnahmen gegenüber zu geringer Ausgaben. Während im
Jahresverlauf Einnahmen in Größenordnungen eingehen (Mittel aus dem kommunalen
Finanzausgleich, Einnahmen aus Steuern, 2020 die Sonderzuweisung gem.
ThürCorPanG) fließen demgegenüber wenig Mittel in vergleichbaren
Größenordnungen ab. Dies ist insbesondere auf den hohen Bestand an Haushaltsresten
aufgrund laufender Maßnahmen zurückzuführen.
Entsprechend den
Vertragsbedingungen der Hausbank werden jährlich 0,5 % Verwahrentgelt ab
einem Bestand von 8 Mio. € berechnet.
Aufgrund der
voraussichtlich weiterhin hohen Liquidität der Stadt Eisenach ist bis zum
Jahresende monatlich mit anfallenden Negativzinsen zu rechnen, diese waren bei
Aufstellung des Haushaltsplanes in dieser Größenordnung nicht absehbar.
Der Haushaltsansatz
in der HHSt. 03300.658001 beläuft sich auf 60.000,00 €. Um den künftigen
Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, wird eine überplanmäßige Ausgabe
i.H.v. 20.000,00 € benötigt.
Die Deckung kann vollumfänglich durch Einsparungen in der Haushaltsstelle 03000.655000 – Stadtkämmerei, Sachverständigen- und Gerichtskosten sichergestellt werden.