hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)
entsprechend der Anlage.
II.
Begründung:
Auf die Beschlussvorlage zur Einbringung der Vorlage 0374-StR/2020 zur
Sitzung des Stadtrates am 13.10.2020 wird verwiesen.
Der entsprechend einzubringende Satzungsentwurf sowie die
Gebührenkalkulation wurden der Rechtsaufsichtsbehörde zur Vorprüfung vorgelegt.
Die Vorprüfung des Thüringer Landesverwaltungsamtes ist inzwischen
abgeschlossen. Grundlegende Bedenken gegen die Kalkulation und den
Satzungsentwurf bestehen nicht.
Nach Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf der Rechtsaufsichtsbehörde
erneut vorzulegen. Anschließend ergeht die endgültige schriftliche Bestätigung
des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Der Ausschuss für
Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung hat in seiner Sitzung am
18.01.2021 seine Empfehlung zur beantragten Senkung der kalkulierten Gebühr von
662,33 € „für die Überlassung einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen auf 20
Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr“ (Kinderreihengrab
Punkt 4.3 der FHGS) auf die bisher geltende Gebühr von 343,00 €
ausgesprochen. Daraufhin wurde eine entsprechende Anpassung im Satzungsentwurf
vorgenommen.
Weiterhin wurden die in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2020 aufgekommenen Fragen zu
den Entgelten für die Beräumung auf den Ortsteilfriedhöfen zum Anlass genommen,
deren Berechnung nochmals zu prüfen. Dabei wurde ein Datenübertragungsfehler in
der Kalkulation bezüglich der Kosten für den Baggereinsatz festgestellt. Die
entsprechende Ergänzung dieser Maschinenkosten in der Kalkulation wurde
vorgenommen und geht mit einer Gebührenänderung (Pkt. 7.19.2.1 – 7.19.2.4)
einher. Die Aufnahme dieser Änderung wurde ebenfalls vom Ausschuss für
Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung in seiner Sitzung am
18.01.2021 empfohlen. Der Satzungsentwurf wurde dementsprechend auch in diesen
Punkten angepasst.
Die Änderung dieser
Entgeltberechnung betrifft die Tabelle 16 auf Seite 19 im vorgelegten
Kalkulationsbericht. Mit der Anlage 16 wird eine Neufassung dieser Seite des
Kalkulationsberichtes mit der geänderten Tabelle zur Verfügung gestellt.
Im Übrigen werden auf
Empfehlung des IBR die Ortsteilbürgermeister von dieser Änderung in Kenntnis
gesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)
Anlage 2: Fließtextversion
Anlage 3: Kalkulationsbericht
Anlage 4: Rechtsauskunft
TLVwA vom 29.06.2020
Anlage 5: Gegenüberstellung
der Gebühren alt und neu
Anlage 6: Gebührenvergleich
häufiger Bestattungsfälle
Anlage 7: Kostenvergleich
Bestattungsvarianten für eine Familie
Anlage 8: Städtevergleich
Anlage 9: Übersicht über
die städtischen Zuschüsse
Anlage 10: Nachkalkulation
2017-2018
Anlage 11: Betriebsabrechnung
2017-2018
Anlage 12: Nachkalkulation
2019
Anlage 13: Betriebsabrechnung
2019
Anlage 14: Stundensatz
FH-Mitarbeiter
Anlage 15: Stellungnahme
TLVwA Abschluss Vorprüfung vom 06.10.2020
Anlage 16: Neufassung der
Seite 19 des Kalkulationsberichtes
Die Anlagen 2, 3, 5 bis 14 und 16 können Sie im Internet unter www.eisenach.de
à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt
der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.
Hinweis: Die Anlagen 4 und 15 sind nichtöffentliche Dokumente und vertraulich zu behandeln.