I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat
nimmt den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 des optimierten Regiebetriebes
Amt für Tiefbau und Grünflächen und den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis und
beschließt:
1.
die
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
2.
den
Vortrag des Jahresverlustes 2017 in Höhe von -457.846,88 € auf neue Rechnung
und
3. die Entlastung der Oberbürgermeisterin (Werkleitung).
II.
Begründung:
Per Beschluss des
Stadtrates vom 26.06.2018 (Beschluss-Nr. StR/0695/2018) wurde die Bavaria
Revisions- und Treuhand AG (Bavaria Treu AG) als Wirtschaftsprüfungsunternehmen
für die Prüfung des Jahresabschlusses vom 01.01. bis zum 31.12.2017 des
optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen bestellt.
Die Prüfung fand im
Oktober 2018 in den Geschäftsräumen des Betriebes sowie in der Niederlassung
der Bavaria Treu AG in Erfurt statt.
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2017 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowie den
ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
aufgestellt, geprüft und dem Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung
vorgelegt.
Die Prüfung durch das
Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfolgte unter Einbeziehung der Buchführung und
des Lageberichtes aufgrund der Bestimmungen des § 85 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) i. V. m. § 25 Abs. 2 Thüringer
Eigenbetriebsordnung (ThürEBV). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich außerdem
auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse gemäß § 53 HGrG.
Im Ergebnis der
Prüfung erteilten die Prüfer dem optimierten Regiebetrieb, mit Datum vom 16.
Oktober 2018, folgenden Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2017:
„Wir haben den
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Amtes für
Tiefbau und Grünflächen, Eisenach für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis
31.12.2017 geprüft.“
“Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers (Auszug)
…, Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der
Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Regiebetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Regiebetriebes und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar.“
Das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach hat gemäß § 84 Abs. 3 ThürKO die
Prüfung der Wirtschaftsführung vorgenommen und seinen Prüfbericht 0343-PB2020
in der Sitzung des IBR-Ausschusses am 07.09.2020 vorgelegt.
Mit Beschlussfassung vom 16.11.2020 schlägt der IBR-Ausschuss dem
Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und den Vortrag des
Jahresverlustes 2017 in Höhe von -457.846,88 € auf neue Rechnung vor.
Ausführliche
Angaben über den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage, Risiken und
Chancen der künftigen Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung des
Amtes für Tiefbau und Grünflächen hat die Oberbürgermeisterin im Lagebericht
dargestellt, welcher Bestandteil des Jahresabschlussberichtes ist.
Der
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind dieser Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt.
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2017
Anlage 2 – Bilanz per 31.12.2017
Anlage 3 – Lagebericht 2017
Anlage 4 – Prüfbericht 2017 der Bavaria Treu AG
Die Anlage 3 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien
à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.
Die Anlage 4 ist ein
nichtöffentliches Dokument und vertraulich zu behandeln.