Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960000 - Tiefbaumaßnahmen Straßenbeleuchtung - in Höhe von 60.000,00 Euro.
Vorlage
0409-HFA/2020
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960000 – Tiefbaumaßnahmen Straßenbeleuchtung – in Höhe von 60.000,00 €.

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltstelle 63000.940000 – Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht (Tiefbau) – in Höhe von 60.000,00 €.


II. Begründung

 

In der Haushaltsstelle 63000.940000 – Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht (Tiefbau) – sind im Vermögenshaushalt 2020 jetzt 200.000 € vorhanden.

Im Bereich der Straßenbeleuchtung sind ungeplante Tiefbaumaßnahmen erforderlich, denn im Bereich der Zeppelinstraße muss die Straßenbeleuchtung kurzfristig unterirdisch verlegt werden. Bisher sind dort Freileitungen installiert, die die Feuerwehr im Bedarfsfall am anleitern bei den Wohnblocks hindern. Das wurde bei der diesjährigen Begehung durch das Brandschutzamt bemängelt. Aus diesem Grund wurden die Mittel bereits vorsorglich für den Haushalt 2021 eingeplant und sollten angemeldet werden. Die benötigten Mittel für die Durchführung der Maßnahme wurden auf ca. 60.000 € geschätzt. Für den Brandfall sollte diese Maßnahme jedoch so schnell als möglich ausgeschrieben und umgesetzt werden. Die benötigten Mittel stünden nunmehr, nachdem der Haushalt 2020 bestätigt ist in der o. g. Haushaltsstelle 63000.940000 zur Verfügung. Diese Mittel können jedoch aufgrund des späten Inkrafttreten des Haushaltes bis zum Ende des Jahres keinesfalls mehr vollumfänglich ausgegeben werden (zeitlich und personell nicht umsetzbar). Die Bildung weiterer Haushaltsresten sollte vermieden werden. Aus diesem Grund soll der für die Erdverkabelung benötigte Betrag in Höhe 60.000 € nunmehr in der Haushaltsstelle 67000.960000 zur Verfügung gestellt werden. Sofern das geschieht können die für den Haushalt 2021 eingeplanten Mittel dann anderweitig Verwendung finden bzw. die Ausgaben reduziert werden. Ein Nachteil für die Gemeinde entstünde damit nicht. Eine kurzfristige Ausschreibung der Tiefbaumaßnahme wird bis zum Ende des Jahres möglich sein, so dass diese dann gleich im Frühjahr nächsten Jahres umgesetzt werden kann. Erfahrungsgemäß tritt der Haushalt immer erst im 2. Halbjahr oder später in Kraft. Die dringend notwendige Maßnahme könnte somit aus Mitteln des Haushaltes 2021 nicht vor Ende 2021 umgesetzt werden. Das sollte aufgrund der Dringlichkeit im Brandfall zwingend vermieden werden, weshalb das Fachamt hiermit die Verschiebung der Mittel beantragt.