I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Berufsschulstandorte sowie
die zugehörigen Einzugsbereiche werden für die Berufsschule der Stadt Eisenach
und für die Auszubildenden, deren Ausbildungsort innerhalb der Stadt Eisenach
liegt, entsprechend der Anlage 1 festgelegt.
Begründung:
Die Landkreise Gotha, Ilm-Kreis, Wartburgkreis und die Stadt Eisenach arbeiten im Rahmen der Berufsbildungsregion WEST hinsichtlich der Berufsschulbildung eng zusammen. Dies trifft insbesondere auf die Festlegung von Einzugsbereichen für die Berufsschulen nach § 14 Abs. 4 S. 1 ThürSchulG zu.
Es wird angestrebt, dass Auszubildende, deren Ausbildungsort in der Bildungsregion liegt, auch an einer Berufsschule der Bildungsregion beschult wird.
Auf dieser Basis ist im Ergebnis der Abstimmung der Schulträger und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der in Anlage 1 vorliegende Änderungsvorschlag zu den Einzugsgebieten der Berufsschulen entstanden. Dieser Vorschlag erfolgt gemeinsam von allen in der Bildungsregion vertretenen Gebietskörperschaften und betrifft somit alle Berufsschulstandorte und Auszubildenden innerhalb des Gebietes der Bildungsregion. Der Stadtrat entscheidet hier jedoch nur über die Berufsschule und die Berufsschüler seiner Zuständigkeit.
Dieser Vorschlag wurde am 24. Februar 2010 entsprechend der Praxis der Vorjahr dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) zur Herstellung des Einvernehmens vorgelegt.
Mit Schreiben vom 12. Juni 2010 teilte das TMBWK mit, dass die Vorschläge von Bildungsregionen noch nicht eingearbeitet wurden, da aus Sicht des Ministeriums ein entsprechender Stadtratsbeschluss erforderlich ist (Anlage 2). Diese Rechtsauffassung ist neu.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Schulträgerabstimmung zu den Einzugsbereichen
Anlage 2 – Schreiben des TMBWK vom 12.06.2010