Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT);
hier: Gesellschaftereinlage 2021
Vorlage
0413-StR/2020
Aktenzeichen
20.1 / 8110 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2021 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 432.596,00 EUR zuzustimmen.

Der Ausgleich erfolgt

1.        in Höhe von 300.000 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sowie

2.        in Höhe von 132.596,00 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

 


II. Begründung:

 

Die Aufgabe der Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010 (Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.

 

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom 8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 1 des Betrauungsaktes bemessen sich die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die Erbringung von DAWI anhand der geltenden Rechnungslegungsvorschriften der EWT. Auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen sind bezogen auf die EWT alle Einnahmen anzurechnen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erzielt werden.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 2 des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch die Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.

 

Der Wirtschaftsplan 2021 geht insgesamt von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 429.636,00 EUR aus.

 

Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2021 (Plan 2020):

ü  Umsatzerlöse ...............................................................              447 TEUR       (428 TEUR)

ü  Materialaufwendungen .............................................                 200 TEUR       (186 TEUR)

ü  Personalaufwand ........................................................               485 TEUR       (435 TEUR)

ü  Abschreibungen ..........................................................                  22 TEUR         (15 TEUR)

ü  Sonstige betriebliche Aufwendungen ....................                   170 TEUR       (178 TEUR)

ü  Jahresergebnis ............................................................             -430 TEUR    (-386 TEUR)

 

Die Umsatzerlöse erhöhen sich ggü. dem Vorjahr planmäßig um 19 TEUR. Korrespondierend hierzu ist bei den Materialkosten ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen.

 

Die Personalkosten erhöhen sich planmäßig um 50 TEUR auf 485 TEUR. Ursächlich hierfür ist eine Anpassung der Lohn- und Gehaltsstruktur in der EWT.

 

Im Geschäftsjahr 2021 sind Investitionen in Höhe von 19 TEUR geplant. Investitionen sind im Bereich Büroeinrichtung (6 TEUR), Bürotechnik/Digitalisierung (9 TEUR), Software (2 TEUR) und GWG (2 TEUR) geplant. Die Finanzierung erfolgt in voller Höhe durch Eigenmittel.

 

Der notwendige Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich dabei explizit aus Anlage 1 zum Wirtschaftsplan der EWT für das Jahr 2021. Danach werden keine Einnahmen aus DAWI-Leistungen erzielt; die Gesamtkosten belaufen sich auf 432.596,00 EUR.

 

Basierend auf den Festlegungen des Betrauungsaktes ist in 2021 eine Kapitaleinlage des Gesellschafters wie folgt vorgesehen:

-          300.000,00 EUR Nachschuss lt. Gesellschaftsvertrag

-          132.596,00 EUR Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB

 

Im Übrigen wird auf die dieser Vorlage beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan verwiesen.

 

Der Wirtschaftsplan 2021 sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden durch den Aufsichtsrat der EWT und die Gesellschafterversammlung am 03.11.2020 beschlossen. Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses aufgehoben.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Wirtschaftsplan 2021