hier: Gesellschaftereinlage 2021
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der städtische Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT)
wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das
Geschäftsjahr 2021 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes
in Höhe von 432.596,00 EUR zuzustimmen.
Der
Ausgleich erfolgt
1.
in
Höhe von 300.000 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages sowie
2.
in
Höhe von 132.596,00 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272
Abs. 2 Nr. 4 HGB.
II.
Begründung:
Die Aufgabe der
Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden
Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010
(Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen
Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des
Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable
politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der
Einrichtung, vermieden werden.
Im Zuge der
Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung
sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt
Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom
8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.
Gemäß Punkt 4 Abs.
1 des Betrauungsaktes bemessen sich die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die
Erbringung von DAWI anhand der geltenden Rechnungslegungsvorschriften der EWT.
Auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen sind bezogen auf die EWT alle Einnahmen
anzurechnen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtung erzielt werden.
Gemäß Punkt 4 Abs.
2 des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch
die Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
(„DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.
Der Wirtschaftsplan
2021 geht insgesamt von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 429.636,00 EUR aus.
Eckdaten des
Wirtschaftsplanes 2021 (Plan 2020):
ü
Umsatzerlöse
............................................................... 447 TEUR (428 TEUR)
ü
Materialaufwendungen
.............................................
200 TEUR (186 TEUR)
ü
Personalaufwand
........................................................ 485 TEUR (435 TEUR)
ü
Abschreibungen
..........................................................
22 TEUR (15 TEUR)
ü
Sonstige betriebliche Aufwendungen
....................
170 TEUR (178 TEUR)
ü
Jahresergebnis
............................................................ -430 TEUR (-386 TEUR)
Die Umsatzerlöse erhöhen sich ggü. dem
Vorjahr planmäßig um 19 TEUR. Korrespondierend hierzu ist bei den
Materialkosten ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen.
Die Personalkosten
erhöhen sich planmäßig um 50 TEUR auf 485 TEUR. Ursächlich hierfür ist eine
Anpassung der Lohn- und Gehaltsstruktur in der EWT.
Im Geschäftsjahr
2021 sind Investitionen in Höhe von 19 TEUR geplant. Investitionen sind im
Bereich Büroeinrichtung (6 TEUR), Bürotechnik/Digitalisierung (9 TEUR),
Software (2 TEUR) und GWG (2 TEUR) geplant. Die Finanzierung erfolgt in voller
Höhe durch Eigenmittel.
Der notwendige
Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich dabei explizit aus Anlage 1 zum
Wirtschaftsplan der EWT für das Jahr 2021. Danach werden keine Einnahmen aus
DAWI-Leistungen erzielt; die Gesamtkosten belaufen sich auf 432.596,00 EUR.
Basierend auf den
Festlegungen des Betrauungsaktes ist in 2021 eine Kapitaleinlage des
Gesellschafters wie folgt vorgesehen:
-
300.000,00 EUR Nachschuss lt. Gesellschaftsvertrag
-
132.596,00 EUR Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem.
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Im Übrigen wird auf
die dieser Vorlage beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Finanz- und
Investitionsplan verwiesen.
Der Wirtschaftsplan
2021 sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden
durch den Aufsichtsrat der EWT und die Gesellschafterversammlung am 03.11.2020 beschlossen.
Die Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Stadtrates.
Mit dem Beschluss
des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses
aufgehoben.
Anlagenverzeichnis:
Wirtschaftsplan 2021