II. Fragestellung
1. Welche elementaren Schlussfolgerungen zieht die Abteilung Stadtplanung nun aus den neu dargelegten Zusammenhängen für die wirtschaftliche, verkehrsseitige, wohnstandortseitige, sozioökonomische und kulturelle Stärkung speziell der Innenstadt und auch bei der Stärkung der gegebenen Zentralfunktion für Westthüringen und die Wartburgregion?
2. Welche Dokumente, Konzepte und weitere Veröffentlichungen werden dazu zusätzlich herangezogen?
3. Werden dazu für weitere, notwendige Studien und Ausarbeitungen Fördermittel beantragt und für diese in welchem Zeithorizont?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es ist nicht
eindeutig, was im Zusammenhang mit dem dargestellten Sachverhalt, insbesondere
unter Hinweis auf den Innenstadt-Gipfel, unter „neu dargelegten Zusammenhängen“
zu verstehen ist, auf die in der Fragestellung Bezug genommen wird.
Nichtsdestotrotz soll im Folgenden der Versuch einer Antwort unternommen
werden.
Das in der
Darstellung des Sachverhalts genannte Haushaltseinkommen, auf welches im
Entwurf der Fortschreibung der Wohnungsmarktprognose Bezug genommen wird, ist
von Bedeutung z.B. im Hinblick auf die Wohnraumversorgung einkommensschwacher
Haushalte. Während letztere auf der Basis kommunalpolitischer Entscheidungen –
wie maßgeblich im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030)
im Dezember 2019 durch den Stadtrat getroffen – planerisch gesteuert werden
kann, sind die Haushaltseinkommen an sich stadtplanerisch nicht beeinflussbar.
Die Abteilung
Stadtplanung misst der Kernstadt Eisenach als „Lieblingsplatz der Menschen“
eine hohe Bedeutung zu – gleichermaßen jedoch auch den Eisenacher Ortsteilen.
Dies wird deutlich im ISEK 2030, in dem die Ortsteile erstmals explizit eine
deutlich gewichtige Rolle einnehmen als in den Stadtentwicklungskonzepten
zuvor.
Die Aussage, dass
die Städte wieder Lieblingsplätze der Menschen werden sollten, kann aus Sicht
der Abteilung Stadtplanung im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung daher
nicht kommentarlos unterschrieben werden. Erstens ist die Kernstadt Eisenach
bzw. ihre Innenstadt bereits ein „Lieblingsplatz“, um bei dem Terminus zu bleiben:
attraktiv, lebendig und lebenswert, zudem mit einer hohen Funktionsdichte.
Hieran wird kontinuierlich zu arbeiten sein – stadtplanerisch wie auch auf
anderen Ebenen (siehe Maßnahmenplanung ISEK 2030, insbesondere für das
Stadtumbaugebiet Innenstadt-Georgenvorstadt); die Kernstadt bzw. Innenstadt
steht aufgrund ihrer gesamtstädtischen und zentralörtlichen Bedeutung
naturgemäß häufig im Fokus der Stadtplanung (siehe unten).
Zweitens ist
Eisenach – wie oben beschrieben – nicht „nur“ Kernstadt, sondern lebt als
organische Gesamtheit von seiner Vielfalt inklusive der neun Ortsteile mit
ihren jeweils ganz eigenen örtlichen Vorzügen und Prägungen und nicht zuletzt
mit dem starken Bezug zur Natur- und zur Kulturlandschaft. Die Potenziale für
„Lieblingsplätze“ werden seitens der Abteilung Stadtplanung im Stadtgebiet
Eisenach daher weitaus vielfältiger gesehen als es ein „Innenstadt-Gipfel“
täte.
Die Innenstadt steht
aktuell insofern im stadtplanerischen Fokus, als dass die Stadt Eisenach
bereits in der zweiten Projektphase der IHK-Netzwerkinitiative Innenstadt
beteiligt ist. Das mit EFRE-Mitteln geförderte Netzwerk dient dazu, im
Austausch mit anderen Thüringer Mittelstädten einen aktivierenden Austausch zu
Fragen der Innenstadtstärkung zu pflegen. Ferner wird derzeit das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Eisenach fortgeschrieben, welches unter
anderem auch die Bedeutung und Zukunft der Einkaufsinnenstadt behandeln wird.
Eisenach ist laut
Landesentwicklungsprogramm 2025 Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums.
In den Thüringer Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sollen die
höherwertigen Funktionen der Daseinsvorsorge mit in der Regel überregionaler
Bedeutung konzentriert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Eine
bestimmte räumliche Zuordnung der überregionalen Bedeutung Eisenachs (z.B. auf
Westthüringen) erfolgt hierbei explizit nicht.
Die Aufgaben als
Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums nimmt Eisenach erfolgreich
wahr. Geplante Maßnahmen zur Stärkung dieser Funktion benennt zudem das ISEK
2030. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für weitere Maßnahmen zur
Stärkung dieser zentralörtlichen Funktion obliegen letztendlich der
Landesplanung Thüringens.
Die Ergebnisse der
Fortschreibung der Wohnungsmarktprognose (derzeit im Entwurf vorliegend) decken
keinerlei Widerspruch auf zu den wirtschaftlichen, verkehrsseitigen,
wohnstandortseitigen, sozioökonomischen, kulturellen und weiteren
Zielstellungen und Maßnahmen wie im ISEK 2030 dargestellt und seitens des
Stadtrats beschlossen.
zu 2.
Das ISEK 2030, im
Dezember 2019 vom Stadtrat beschlossen, ist Leitfaden und Agenda für die
Stadtentwicklung der kommenden zehn Jahre für Eisenach. Die Fortschreibung der
Wohnungsmarktprognose ergänzt die Inhalte des ISEK um den Themenbereich der
Wohnraumentwicklung. Dies sind die wesentlichen gesamtstädtischen
informell-strategischen Planwerke der Stadt.
Zur Fortschreibung
der Stadtentwicklungskonzepte 2002/2006 wurden für das ISEK 2030 sämtliche
Unterlagen, Konzepte und Daten herangezogen, die verfügbar und fachlich
relevant waren. Diese wurden in intensiver Abstimmung mit den Fachämtern, den
politischen Gremien sowie mit der Öffentlichkeit diskutiert und ausgewertet.
Die Inhalte und Maßnahmen des ISEK 2030 fußen auf einer nachhaltigen,
umfassenden und aktuellen Datenbasis, deren Analyse und den daraus getroffenen,
abgestimmten Schlussfolgerungen.
Die Abteilung
Stadtplanung beobachtet laufend die aktuellen Entwicklungen in den von ihr zu
vertretenden fachlichen Belangen. Sollten sich belegbare faktische
Fehlentwicklungen oder Schieflagen in Teilbereichen der Stadtentwicklung
abzeichnen, kann hierauf bei Bedarf z.B. mit der Anpassung oder Ergänzung der
durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen im ISEK 2030 reagiert werden.
Ungeachtet dessen werden Integrierte Stadtentwicklungskonzepte regelmäßig
fortgeschrieben und stellen kein starres Instrument dar. Ein
Nachsteuerungsbedarf des ISEK 2030 ist aktuell nicht erkennbar.
zu 3.
Die vom Stadtrat
beschlossene Maßnahmenplanung des ISEK 2030 ist die Grundlage zur Beantragung
von Fördermitteln etwa im Bereich der Städtebauförderung und darüber hinaus in
weiteren Förderbereichen über die fachlichen Belange der Abteilung Stadtplanung
hinaus. Unter Umständen sind ergänzende Studien und/oder Ausarbeitungen zur
Planung und Umsetzung von Maßnahmen notwendig und förderfähig, die ist der
Maßnahmenplanung im ISEK 2030 zu entnehmen.
Der Zeithorizont zur
Umsetzung der mit dem ISEK beschlossenen Maßnahmen umfasst circa zehn Jahre.
Der Erfolg der Umsetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem die
Haushaltssituation der Stadt ist hierbei wesentlich. Des Weiteren ist ein
dauerhaftes Commitment aller Beteiligten der Stadtentwicklung – seitens der
BürgerInnen, der Verwaltung und der Stadtpolitik – notwendig, um das ISEK 2030
im Ergebnis zu einem Erfolg zu führen.