Betreff
Anfrage der DIE LINKE-Stadtratsfraktion - Stärkung der Eisenacher Innenstadt
Vorlage
AF-0144/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche elementaren Schlussfolgerungen zieht die Abteilung Stadtplanung nun aus den neu dargelegten Zusammenhängen für die wirtschaftliche, verkehrsseitige, wohnstandortseitige, sozioökonomische und kulturelle Stärkung speziell der Innenstadt und auch bei der Stärkung der gegebenen Zentralfunktion für Westthüringen und die Wartburgregion?

 

2.       Welche Dokumente, Konzepte und weitere Veröffentlichungen werden dazu zusätzlich herangezogen?

 

3.       Werden dazu für weitere, notwendige Studien und Ausarbeitungen Fördermittel beantragt und für diese in welchem Zeithorizont?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es ist nicht eindeutig, was im Zusammenhang mit dem dargestellten Sachverhalt, insbesondere unter Hinweis auf den Innenstadt-Gipfel, unter „neu dargelegten Zusammenhängen“ zu verstehen ist, auf die in der Fragestellung Bezug genommen wird. Nichtsdestotrotz soll im Folgenden der Versuch einer Antwort unternommen werden.

 

Das in der Darstellung des Sachverhalts genannte Haushaltseinkommen, auf welches im Entwurf der Fortschreibung der Wohnungsmarktprognose Bezug genommen wird, ist von Bedeutung z.B. im Hinblick auf die Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte. Während letztere auf der Basis kommunalpolitischer Entscheidungen – wie maßgeblich im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) im Dezember 2019 durch den Stadtrat getroffen – planerisch gesteuert werden kann, sind die Haushaltseinkommen an sich stadtplanerisch nicht beeinflussbar.

 

Die Abteilung Stadtplanung misst der Kernstadt Eisenach als „Lieblingsplatz der Menschen“ eine hohe Bedeutung zu – gleichermaßen jedoch auch den Eisenacher Ortsteilen. Dies wird deutlich im ISEK 2030, in dem die Ortsteile erstmals explizit eine deutlich gewichtige Rolle einnehmen als in den Stadtentwicklungskonzepten zuvor.

Die Aussage, dass die Städte wieder Lieblingsplätze der Menschen werden sollten, kann aus Sicht der Abteilung Stadtplanung im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung daher nicht kommentarlos unterschrieben werden. Erstens ist die Kernstadt Eisenach bzw. ihre Innenstadt bereits ein „Lieblingsplatz“, um bei dem Terminus zu bleiben: attraktiv, lebendig und lebenswert, zudem mit einer hohen Funktionsdichte. Hieran wird kontinuierlich zu arbeiten sein – stadtplanerisch wie auch auf anderen Ebenen (siehe Maßnahmenplanung ISEK 2030, insbesondere für das Stadtumbaugebiet Innenstadt-Georgenvorstadt); die Kernstadt bzw. Innenstadt steht aufgrund ihrer gesamtstädtischen und zentralörtlichen Bedeutung naturgemäß häufig im Fokus der Stadtplanung (siehe unten).

Zweitens ist Eisenach – wie oben beschrieben – nicht „nur“ Kernstadt, sondern lebt als organische Gesamtheit von seiner Vielfalt inklusive der neun Ortsteile mit ihren jeweils ganz eigenen örtlichen Vorzügen und Prägungen und nicht zuletzt mit dem starken Bezug zur Natur- und zur Kulturlandschaft. Die Potenziale für „Lieblingsplätze“ werden seitens der Abteilung Stadtplanung im Stadtgebiet Eisenach daher weitaus vielfältiger gesehen als es ein „Innenstadt-Gipfel“ täte.

 

Die Innenstadt steht aktuell insofern im stadtplanerischen Fokus, als dass die Stadt Eisenach bereits in der zweiten Projektphase der IHK-Netzwerkinitiative Innenstadt beteiligt ist. Das mit EFRE-Mitteln geförderte Netzwerk dient dazu, im Austausch mit anderen Thüringer Mittelstädten einen aktivierenden Austausch zu Fragen der Innenstadtstärkung zu pflegen. Ferner wird derzeit das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Eisenach fortgeschrieben, welches unter anderem auch die Bedeutung und Zukunft der Einkaufsinnenstadt behandeln wird.

 

Eisenach ist laut Landesentwicklungsprogramm 2025 Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums. In den Thüringer Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sollen die höherwertigen Funktionen der Daseinsvorsorge mit in der Regel überregionaler Bedeutung konzentriert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Eine bestimmte räumliche Zuordnung der überregionalen Bedeutung Eisenachs (z.B. auf Westthüringen) erfolgt hierbei explizit nicht.

Die Aufgaben als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums nimmt Eisenach erfolgreich wahr. Geplante Maßnahmen zur Stärkung dieser Funktion benennt zudem das ISEK 2030. Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für weitere Maßnahmen zur Stärkung dieser zentralörtlichen Funktion obliegen letztendlich der Landesplanung Thüringens.

 

Die Ergebnisse der Fortschreibung der Wohnungsmarktprognose (derzeit im Entwurf vorliegend) decken keinerlei Widerspruch auf zu den wirtschaftlichen, verkehrsseitigen, wohnstandortseitigen, sozioökonomischen, kulturellen und weiteren Zielstellungen und Maßnahmen wie im ISEK 2030 dargestellt und seitens des Stadtrats beschlossen.

 

zu 2.

Das ISEK 2030, im Dezember 2019 vom Stadtrat beschlossen, ist Leitfaden und Agenda für die Stadtentwicklung der kommenden zehn Jahre für Eisenach. Die Fortschreibung der Wohnungsmarktprognose ergänzt die Inhalte des ISEK um den Themenbereich der Wohnraumentwicklung. Dies sind die wesentlichen gesamtstädtischen informell-strategischen Planwerke der Stadt.

 

Zur Fortschreibung der Stadtentwicklungskonzepte 2002/2006 wurden für das ISEK 2030 sämtliche Unterlagen, Konzepte und Daten herangezogen, die verfügbar und fachlich relevant waren. Diese wurden in intensiver Abstimmung mit den Fachämtern, den politischen Gremien sowie mit der Öffentlichkeit diskutiert und ausgewertet. Die Inhalte und Maßnahmen des ISEK 2030 fußen auf einer nachhaltigen, umfassenden und aktuellen Datenbasis, deren Analyse und den daraus getroffenen, abgestimmten Schlussfolgerungen.

 

Die Abteilung Stadtplanung beobachtet laufend die aktuellen Entwicklungen in den von ihr zu vertretenden fachlichen Belangen. Sollten sich belegbare faktische Fehlentwicklungen oder Schieflagen in Teilbereichen der Stadtentwicklung abzeichnen, kann hierauf bei Bedarf z.B. mit der Anpassung oder Ergänzung der durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen im ISEK 2030 reagiert werden. Ungeachtet dessen werden Integrierte Stadtentwicklungskonzepte regelmäßig fortgeschrieben und stellen kein starres Instrument dar. Ein Nachsteuerungsbedarf des ISEK 2030 ist aktuell nicht erkennbar.

 

zu 3.

Die vom Stadtrat beschlossene Maßnahmenplanung des ISEK 2030 ist die Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln etwa im Bereich der Städtebauförderung und darüber hinaus in weiteren Förderbereichen über die fachlichen Belange der Abteilung Stadtplanung hinaus. Unter Umständen sind ergänzende Studien und/oder Ausarbeitungen zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen notwendig und förderfähig, die ist der Maßnahmenplanung im ISEK 2030 zu entnehmen.

 

Der Zeithorizont zur Umsetzung der mit dem ISEK beschlossenen Maßnahmen umfasst circa zehn Jahre. Der Erfolg der Umsetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem die Haushaltssituation der Stadt ist hierbei wesentlich. Des Weiteren ist ein dauerhaftes Commitment aller Beteiligten der Stadtentwicklung – seitens der BürgerInnen, der Verwaltung und der Stadtpolitik – notwendig, um das ISEK 2030 im Ergebnis zu einem Erfolg zu führen.