Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 70000.713000 - Umlage an den TAV (Trink-und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal) - in Höhe von 153.795,00 Euro
Vorlage
0420-StR/2020
Aktenzeichen
81 22 - 20.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 70000.713000 – Abwasserbeseitigung; Umlage an den TAV in Höhe von 153.795,00 €. Die Deckung erfolgt in voller Höhe über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.001000 – Grundsteuer B.

 


II. Begründung:

 

Seit dem Jahr 2017 wird an den Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAV) eine Umlage für den Betriebszweig Abwasserentsorgung gezahlt, deren jährliche Höhe im jeweiligen Wirtschaftsplan des TAV festgesetzt ist.

 

Bisher wurde die Höhe der Umlage auf Basis der Eigenkapitalverzinsung für das vorvergangene Jahr ermittelt (somit in 2020 für 2018; in 2019 für 2017, in 2018 für 2016, in 2017 für 2015).

 

Diese Vorgehensweise ist nach 3 Jahren vom Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.09.2020 untersagt worden.

 

Nach § 8 ThürEBV ist der Fehlbetrag Abwasser aus dem Jahr 2014 aus den Haushaltsmitteln der Verbandsmitglieder auszugleichen.

 

Die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen beziffern sich dazu wie folgt:

 

2014                Jahresverlust               - 2.003.721,93 EUR

2015                Jahresverlust                                                             -    724.241,93 EUR

2016                Jahresverlust                                                             -      22.512,05 EUR

2017                Jahresgewinn              +   670.158,69 EUR

2018                Jahresgewinn              +   713.675,65 EUR

 

Verbleibender Verlust:                    -    619.887,59 EUR

 

Anteil Stadt Eisenach neu:                    379.991,10 EUR

 

Anrechnung der bisher festge-

setzten Umlage:                                 -    226.197,00 EUR

 

Mehrbedarf für 2020:                          153.794,10 EUR

 

 

Mit Beschluss des 1. Nachtrags Haushaltssatzung /Wirtschaftsplan 2020 durch die Verbandsversammlung des TAV am 09.11.2020 wurde die modifizierte Grundlage für die Umlage beschlossen.

 

Um der sich aus der Änderung der sich ergebenden Zahlungsverpflichtung nachkommen zu können, werden nun überplanmäßig Mittel in Höhe von 153.795,00 € benötigt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann vollumfänglich durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.001000 – Grundsteuer B erfolgen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Auszug 1. Nachtrag Wirtschaftsplan 2020 des TAV (Seiten 41 - 42)