I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die
überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 70000.713000 –
Abwasserbeseitigung; Umlage an den TAV in Höhe von 153.795,00 €. Die Deckung
erfolgt in voller Höhe über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.001000 –
Grundsteuer B.
II.
Begründung:
Seit dem Jahr 2017
wird an den Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal (TAV) eine Umlage
für den Betriebszweig Abwasserentsorgung gezahlt, deren jährliche Höhe im
jeweiligen Wirtschaftsplan des TAV festgesetzt ist.
Bisher wurde die Höhe der Umlage
auf Basis der Eigenkapitalverzinsung für das vorvergangene Jahr ermittelt
(somit in 2020 für 2018; in 2019 für 2017, in 2018 für 2016, in 2017 für 2015).
Diese Vorgehensweise ist nach 3 Jahren vom
Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde mit
Schreiben vom 04.09.2020 untersagt worden.
Nach § 8 ThürEBV ist der Fehlbetrag Abwasser
aus dem Jahr 2014 aus den Haushaltsmitteln der Verbandsmitglieder
auszugleichen.
Die Ergebnisse der Gewinn- und
Verlustrechnungen beziffern sich dazu wie folgt:
2014 Jahresverlust - 2.003.721,93 EUR
2015 Jahresverlust - 724.241,93 EUR
2016 Jahresverlust - 22.512,05 EUR
2017 Jahresgewinn +
670.158,69 EUR
2018 Jahresgewinn +
713.675,65 EUR
Verbleibender
Verlust: - 619.887,59 EUR
Anteil Stadt
Eisenach neu: 379.991,10 EUR
Anrechnung der bisher festge-
setzten Umlage: - 226.197,00 EUR
Mehrbedarf für
2020: 153.794,10 EUR
Mit Beschluss des 1. Nachtrags
Haushaltssatzung /Wirtschaftsplan 2020 durch die Verbandsversammlung des TAV am
09.11.2020 wurde die modifizierte Grundlage für die Umlage beschlossen.
Um der sich aus der Änderung der sich
ergebenden Zahlungsverpflichtung nachkommen zu können, werden nun überplanmäßig
Mittel in Höhe von 153.795,00 € benötigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann vollumfänglich durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.001000 – Grundsteuer B erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Auszug 1. Nachtrag Wirtschaftsplan 2020 des TAV (Seiten 41 - 42)