Betreff
Berufung der Mitglieder des Beirates für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung
Vorlage
0434-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Berufung der stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 und Buchst. b) Nr. 3 bis 6 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach vom 05.11.2020 für die Dauer seiner Amtszeit in folgender Besetzung:

a)      Herr Erwin Jentsch (Vorschlag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion) gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.

b)      Herr Martin Herrmann (Vorschlag der CDU-Stadtratsfraktion) gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.

c)       Herr Max von Trott zu Solz gem. § 3 Abs. 3 Buchst. b) Nr. 3 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.

d)      Herr Michael Schleicher gem. § 3 Abs. 3 Buchst. b) Nr. 4 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.

e)      Herr Peter Möhring gem. § 3 Abs. 3 Buchst. b) Nr. 5 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.

f)       Frau Prof. Dr.-Ing. Heidi Sinnig gem. § 3 Abs. 3 Buchst. b) Nr. 6 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.

2.       Für die Position d) wird Herr Eric Frey als Stellvertreter berufen.

3.       Für die Position e) wird Frau Kerstin Reuter als Stellvertreterin berufen.

 


II. Begründung:

 

Die Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach wurde vom Eisenacher Stadtrat in seiner Sitzung am 22.09.2020 beschlossen.

 

Der § 3 Abs. 3 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach stellt dar, wie sich die zwei Gruppen der stimmberechtigten Mitglieder des Beirates zusammensetzen.

 

Gruppe 1:

§ 3 Abs. 3 Buchst. a) benennt die erste Gruppe der stimmberechtigten Mitglieder und lautet: Vertreter der Einwohner der Stadt Eisenach als Adressaten von Angeboten, Projekten und Maßnahmen:

1.       Gruppe der Senioren in der Stadt Eisenach,

2.       Gruppe der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Eisenach, vertreten durch einen Vertreter des Stadtjugendring Eisenach e.V.

3.       Gruppe der Menschen mit Behinderung in der Stadt Eisenach, vertreten durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stadt Eisenach.

4.       Gruppe der Ausländer und Migranten in der Stadt Eisenach, vertreten durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

5.       zwei Eisenacher Bürger

 

Gruppe 2:

§ 3 Abs. 3 Buchst. b) benennt die zweite Gruppe der stimmberechtigten Mitglieder und lautet: Gruppe der kommunalen und freien Träger (Nr. 1 und 2) sowie Akteursgruppen und Institutionen der Stadtentwicklung (Nr. 3 – 6) mit jeweils einem Vertreter:

1.       der Kreis-Liga der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Eisenach

2.       des Jobcenters der Stadt Eisenach

3.       der Architekten- und Stadtplanerschaft der Stadt Eisenach

4.       der lokalen Wohnungswirtschaft

5.       der Regional- und Raumplanung bzw. -entwicklung

6.       der Forschung an Hochschulen / in Forschungsinstituten zu Stadträumen und Stadtentwicklung mit Bezug zu Thüringen

 

Zu 1. Buchst. a) und b)

 

Die Mitglieder und Stellvertreter der Gruppe nach Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 werden gem. § 3 Abs. 6 der Satzung auf Vorschlag der zwei stärksten Fraktionen im Stadtrat der Stadt Eisenach auf Beschluss des Stadtrates für die Dauer seiner Amtszeit durch den Oberbürgermeister berufen.

 

 

Zu 1. Buchst. c) bis f), 2. und 3.

 

Gemäß § 3 Abs. 7 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach können sich Interessenten für die Mitglieder nach § 3 Abs. 3 Buchst. b) Nr. 3 – 6 nach öffentlichem Aufruf innerhalb von vier Wochen bewerben. Im Anschluss der Auswahl, durch den zuständigen Fachausschuss, werden die Mitglieder und Stellvertreter auf Beschluss des Stadtrates für die Dauer seiner Amtszeit durch die Oberbürgermeisterin berufen.

 

Der öffentliche Aufruf fand im Zeitraum vom 23.09.2020 bis 22.10.2020 statt. Der Aufruf wurde am 23.09.2020 als Pressemitteilung der Stadtverwaltung Eisenach und ergänzend im städtischen Newsletter sowie im öffentlichen Facebook-Account der Stadt veröffentlicht.

 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist liegen nunmehr die Bewerbungen vor – jeweils den vier abzudeckenden Fachbereichen zugeordnet:

  • Architekten- und Stadtplanerschaft der Stadt Eisenach
  • lokale Wohnungswirtschaft
  • Regional- und Raumplanung bzw. -entwicklung
  • Forschung an Hochschulen / in Forschungsinstituten zu Stadträumen und Stadtentwicklung mit Bezug zu Thüringen

 

Vertreter der Architekten- und Stadtplanerschaft der Stadt

 

-          Herrn Max von Trott zu Solz

Architekt, Architekturbüro v. Trott zu Solz, Eisenach

 

Für diesen Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen.

 

 

Vertreter der Lokale Wohnungswirtschaft

 

-          Herrn Michael Schleicher

„Quartiersberater für die TAG Wohnen“, TAG Wohnen & Service GmbH (Wohnungsbestand von ca. 500 Wohnungen in Eisenach-Nord)

-          Stellvertretung:

Herr Eric Frey, Teamleiter Vermietung, wurde von der TAG Wohnen & Service GmbH als Stellvertreter benannt.

 

Für diesen Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen.

 

 

Vertreter der Regional- und Raumplanung bzw. -entwicklung

 

-          Herrn Peter Möhring

Leiter der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen, Suhl,

-          Stellvertretung:

Frau Kerstin Reuter, Sachbearbeiterin für die Soziale Infrastruktur, wurde von der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen, Suhl als Stellvertreterin benannt.

 

Für diesen Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen.

 

 

Vertreter der Forschung an Hochschulen / in Forschungsinstituten zu Stadträumen und Stadtentwicklung mit Bezug zu Thüringen

 

-          Frau Prof. Dr.-Ing. Heidi Sinning

Professorin in der Fachrichtung Stadt- und Raumplanung, Fakultät Architektur und Stadtplanung, und zudem Leiterin des Instituts für Stadtforschung, Planung und Kommunikation (ISP) an der Fachhochschule Erfurt

 

Für diesen Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen

 

 

Sämtliche BewerberInnen haben Ihren Bezug zur jeweiligen Akteursgruppe/Institution in geeigneter Weise dargestellt bzw. ist ihr jeweiliger Bezug zur betreffenden Akteursgruppe/Institution der Stadtverwaltung Eisenach hinlänglich bekannt.

 

 

Weitere stimmberechtigte Mitglieder des Beirates, die nicht durch den Stadtrat berufen werden

 

Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach werden die Mitglieder und Stellvertreter der Gruppen nach Abs. 3 Buchst. a) Nr. 1 und 2 und b) Nr. 1 und 2 durch die jeweiligen o. g. Träger oder Organisationen vorgeschlagen und durch die Oberbürgermeisterin berufen.

 

Mitglied des Seniorenbeirates

 

-          Frau Erika Hermanns

Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Eisenach und Seniorenbeauftragte der Stadt Eisenach

-          bisher kein Stellvertreter benannt

 

Vertreter des Stadtjugendring Eisenach e.V.

 

-          Frau Alena Tittelbach

Referentin des Stadtjugendrings Eisenach e.V.

-          Stellvertretung:

Frau Stephanie Bärschneider

Mitglied im Vorstand des Stadtjugendrings Eisenach e.V.

 

Vertreter Kreis-Liga der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Eisenach

 

-          Herrn Johannes Kinder

Leiter der Caritasregion, Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. Caritasregion Südthüringen

-          Stellvertretung:

Frau Susanne Dornaus-Bätzel, Bereichsleiterin Beratung, AWO Thüringen

 

Vertreter des Jobcenters der Stadt Eisenach

 

-          Torsten Schmidt

Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in der Agentur für Arbeit

-          bisher kein Stellvertreter benannt

 

 

Die Gruppe der Menschen mit Behinderung in der Stadt Eisenach werden gem. § 3 Abs. 3 Bucht. a) Nr. 3 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt vertreten. Dieser ist somit kraft seines Amtes Mitglied im Beirat. Der städtische Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist Herr Dennis Petschner.

 

Die Gruppe der Ausländer und Migranten in der Stadt Eisenach werden gem. § 3 Abs. 3 Bucht. a) Nr. 4 der Satzung durch den Beauftragten für Menschen mit Migrationshintergrund der Stadt vertreten. Dieser ist somit ebenfalls kraft seines Amtes Mitglied im Beirat. Da es derzeit keinen stätischen Beauftragten für Menschen mit Migrationshintergrund gibt, bleibt diese Position im Beirat zunächst unbesetzt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Vorstellung Beiratsmitglieder