I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Berufung der stimmberechtigten Mitglieder nach §
3 Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 und Buchst. b) Nr. 3 bis 6 der Satzung für den Beirat
für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach vom
05.11.2020 für die Dauer seiner Amtszeit in folgender Besetzung:
a)
Herr Erwin Jentsch (Vorschlag der DIE
LINKE-Stadtratsfraktion) gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 der Satzung für den
Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt
Eisenach.
b)
Herr Martin Herrmann (Vorschlag der
CDU-Stadtratsfraktion) gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 der Satzung für den
Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt
Eisenach.
c)
Herr Max von Trott zu Solz gem. § 3 Abs. 3 Buchst.
b) Nr. 3 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und
Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.
d)
Herr Michael Schleicher gem. § 3 Abs. 3 Buchst. b)
Nr. 4 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und
Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.
e)
Herr Peter Möhring gem. § 3 Abs. 3 Buchst. b) Nr. 5
der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung
in der Stadt Eisenach.
f)
Frau Prof. Dr.-Ing. Heidi Sinnig gem. § 3 Abs. 3
Buchst. b) Nr. 6 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und
Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach.
2.
Für die Position d) wird Herr Eric Frey als
Stellvertreter berufen.
3.
Für die Position e) wird Frau Kerstin Reuter als
Stellvertreterin berufen.
II.
Begründung:
Die Satzung für den Beirat für integrierte
Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach wurde vom Eisenacher
Stadtrat in seiner Sitzung am 22.09.2020 beschlossen.
Der § 3 Abs. 3 der Satzung für den Beirat für
integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach stellt dar,
wie sich die zwei Gruppen der stimmberechtigten Mitglieder des Beirates
zusammensetzen.
Gruppe 1:
§ 3 Abs. 3 Buchst.
a) benennt die erste Gruppe der stimmberechtigten Mitglieder und lautet:
Vertreter der Einwohner der Stadt Eisenach als Adressaten von Angeboten,
Projekten und Maßnahmen:
1.
Gruppe der Senioren in der
Stadt Eisenach,
2.
Gruppe der Kinder und
Jugendlichen in der Stadt Eisenach, vertreten durch einen Vertreter des
Stadtjugendring Eisenach e.V.
3.
Gruppe der Menschen mit
Behinderung in der Stadt Eisenach, vertreten durch den Beauftragten für
Menschen mit Behinderung in der Stadt Eisenach.
4.
Gruppe der Ausländer und
Migranten in der Stadt Eisenach, vertreten durch den Beauftragten für Menschen
mit Behinderung.
5.
zwei Eisenacher Bürger
Gruppe 2:
§ 3 Abs. 3 Buchst.
b) benennt die zweite Gruppe der stimmberechtigten Mitglieder und lautet:
Gruppe der kommunalen und freien Träger (Nr. 1 und 2) sowie Akteursgruppen und
Institutionen der Stadtentwicklung (Nr. 3 – 6) mit jeweils einem Vertreter:
1.
der Kreis-Liga der freien Wohlfahrtspflege in der
Stadt Eisenach
2.
des Jobcenters der Stadt Eisenach
3.
der Architekten- und Stadtplanerschaft der Stadt
Eisenach
4.
der lokalen Wohnungswirtschaft
5.
der Regional- und Raumplanung bzw. -entwicklung
6.
der Forschung an Hochschulen / in
Forschungsinstituten zu Stadträumen und Stadtentwicklung mit Bezug zu Thüringen
Zu 1. Buchst. a) und b)
Die Mitglieder und Stellvertreter der Gruppe
nach Abs. 3 Buchst. a) Nr. 5 werden gem. § 3 Abs. 6 der Satzung auf Vorschlag
der zwei stärksten Fraktionen im Stadtrat der Stadt Eisenach auf Beschluss des
Stadtrates für die Dauer seiner Amtszeit durch den Oberbürgermeister berufen.
Zu 1. Buchst. c) bis f), 2. und 3.
Gemäß § 3 Abs. 7 der Satzung für den Beirat
für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach können
sich Interessenten für die Mitglieder nach § 3 Abs. 3 Buchst. b) Nr. 3 – 6 nach
öffentlichem Aufruf innerhalb von vier Wochen bewerben. Im Anschluss der Auswahl,
durch den zuständigen Fachausschuss, werden die Mitglieder und Stellvertreter
auf Beschluss des Stadtrates für die Dauer seiner Amtszeit durch die
Oberbürgermeisterin berufen.
Der öffentliche Aufruf fand im Zeitraum vom
23.09.2020 bis 22.10.2020 statt. Der Aufruf wurde am 23.09.2020 als
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Eisenach und ergänzend im städtischen
Newsletter sowie im öffentlichen Facebook-Account der Stadt veröffentlicht.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist liegen
nunmehr die Bewerbungen vor – jeweils den vier abzudeckenden Fachbereichen
zugeordnet:
- Architekten- und Stadtplanerschaft der
Stadt Eisenach
- lokale Wohnungswirtschaft
- Regional- und Raumplanung bzw.
-entwicklung
- Forschung an Hochschulen / in
Forschungsinstituten zu Stadträumen und Stadtentwicklung mit Bezug zu
Thüringen
Vertreter der
Architekten- und Stadtplanerschaft der Stadt
-
Herrn Max von Trott zu Solz
Architekt,
Architekturbüro v. Trott zu Solz, Eisenach
Für diesen
Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen.
Vertreter der
Lokale Wohnungswirtschaft
-
Herrn Michael Schleicher
„Quartiersberater
für die TAG Wohnen“, TAG Wohnen & Service GmbH (Wohnungsbestand von ca. 500
Wohnungen in Eisenach-Nord)
-
Stellvertretung:
Herr Eric Frey,
Teamleiter Vermietung, wurde von der TAG Wohnen & Service GmbH als
Stellvertreter benannt.
Für diesen
Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen.
Vertreter der
Regional- und Raumplanung bzw. -entwicklung
-
Herrn Peter Möhring
Leiter der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen, Suhl,
-
Stellvertretung:
Frau Kerstin
Reuter, Sachbearbeiterin für die Soziale Infrastruktur, wurde von der
Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen, Suhl als Stellvertreterin benannt.
Für diesen
Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen.
Vertreter der
Forschung an Hochschulen / in Forschungsinstituten zu Stadträumen und
Stadtentwicklung mit Bezug zu Thüringen
-
Frau Prof. Dr.-Ing. Heidi Sinning
Professorin in der
Fachrichtung Stadt- und Raumplanung, Fakultät Architektur und Stadtplanung, und
zudem Leiterin des Instituts für Stadtforschung, Planung und Kommunikation
(ISP) an der Fachhochschule Erfurt
Für diesen
Fachbereich sind keine weiteren Bewerbungen eingegangen
Sämtliche
BewerberInnen haben Ihren Bezug zur jeweiligen Akteursgruppe/Institution in
geeigneter Weise dargestellt bzw. ist ihr jeweiliger Bezug zur betreffenden
Akteursgruppe/Institution der Stadtverwaltung Eisenach hinlänglich bekannt.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder des
Beirates, die nicht durch den Stadtrat berufen werden
Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung für den Beirat
für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung der Stadt Eisenach werden
die Mitglieder und Stellvertreter der Gruppen nach Abs. 3 Buchst. a) Nr. 1 und
2 und b) Nr. 1 und 2 durch die jeweiligen o. g. Träger oder Organisationen
vorgeschlagen und durch die Oberbürgermeisterin berufen.
Mitglied des Seniorenbeirates
-
Frau Erika Hermanns
Vorsitzende des
Seniorenbeirates der Stadt Eisenach und Seniorenbeauftragte der Stadt Eisenach
-
bisher kein Stellvertreter
benannt
Vertreter des Stadtjugendring Eisenach e.V.
-
Frau Alena Tittelbach
Referentin des Stadtjugendrings Eisenach e.V.
-
Stellvertretung:
Frau Stephanie Bärschneider
Mitglied im Vorstand des Stadtjugendrings
Eisenach e.V.
Vertreter
Kreis-Liga der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Eisenach
-
Herrn Johannes Kinder
Leiter der Caritasregion, Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.
Caritasregion Südthüringen
-
Stellvertretung:
Frau Susanne
Dornaus-Bätzel, Bereichsleiterin Beratung, AWO Thüringen
Vertreter des
Jobcenters der Stadt Eisenach
-
Torsten Schmidt
Beauftragter für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt in der Agentur für Arbeit
-
bisher kein Stellvertreter benannt
Die Gruppe der
Menschen mit Behinderung in der Stadt Eisenach werden gem. § 3 Abs. 3 Bucht. a)
Nr. 3 der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und
Stadtentwicklung durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt
vertreten. Dieser ist somit kraft seines Amtes Mitglied im Beirat. Der
städtische Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist Herr Dennis Petschner.
Die Gruppe der
Ausländer und Migranten in der Stadt Eisenach werden gem. § 3 Abs. 3 Bucht. a)
Nr. 4 der Satzung durch den Beauftragten für Menschen mit Migrationshintergrund
der Stadt vertreten. Dieser ist somit ebenfalls kraft seines Amtes Mitglied im
Beirat. Da es derzeit keinen stätischen Beauftragten für Menschen mit
Migrationshintergrund gibt, bleibt diese Position im Beirat zunächst unbesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Vorstellung
Beiratsmitglieder