I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
die Zustimmung
zur beabsichtigten Bestellung
1.
der Kreisamtsrätin Manja Voll zur
Landkreiswahlleiterin und
2. des Kreisrechtsdirektors Martin Becker zum
stellvertretenden Landkreiswahlleiter
für die Kreistagswahl 2021 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
II.
Begründung:
Gemäß § 13 Absatz 2 EisenachNGG bestellt
die Rechtsaufsichtsbehörde den Landkreiswahlleiter und seinen Stellvertreter.
Sie soll den Landrat des Landkreises
Wartburgkreis oder einen geeigneten Bediensteten des Landkreises zum
Landkreiswahlleiter bestellen. Vor der Bestellung sollen nach Möglichkeit der
Kreistag des Landkreises Wartburgkreis und der Stadtrat der Stadt Eisenach
gehört werden.
Mit Verfügung vom 06. November 2020 hat das
Thüringer Landesverwaltungsamt vorgeschlagen, Frau Kreisamtsrätin Manja Voll,
stellvertretende Leiterin des Amtes für Sicherheit, Ordnung und Verkehr sowie
Leiterin des Sachgebietes öffentliche Ordnung im Landratsamt Wartburgkreis, als
Landkreiswahlleiterin und Herrn Kreisrechtsdirektor Martin Becker, Leiter der Stabsstelle Recht,
ehem. Abteilungsleiter Öffentliche Ordnung sowie Amtsleiter Kommunalaufsicht im
Landratsamt Wartburgkreis, als stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen.
Sowohl Frau Voll als auch Herr Becker seien für die Wahrnehmung der Ämter
besonders geeignet. Frau Voll habe bereits in den vergangenen Jahren mehrfach
die Funktion als Kreiswahlleiterin (Bundestagswahl 2017 für den Wahlkreis 190,
Landratswahl 2018, Wahl der Kreistagsmitglieder 2019 und Landtagswahl 2019)
wahrgenommen. Herr Becker verfüge insbesondere durch seine ehemals
langjährige Tätigkeit als Leiter der Kommunalaufsicht beim Landratsamt des
Wartburgkreises über vertiefte Kenntnisse im Kommunalwahlrecht.
Gegen diese Vorschläge bestehen seitens der Stadtverwaltung keinerlei Einwände.