Betreff
Anhörung zur Bestellung des Landkreiswahlleiters und seines Stellvertreters
Vorlage
0435-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Zustimmung zur beabsichtigten Bestellung

1.      der Kreisamtsrätin Manja Voll zur Landkreiswahlleiterin und

2.      des Kreisrechtsdirektors Martin Becker zum stellvertretenden Landkreiswahlleiter

für die Kreistagswahl 2021 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.


II. Begründung:

 

Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Eisenach-Neugliederungsgesetzes (EisenachNGG) sind in dem durch die Eingliederung der Stadt Eisenach erweiterten Landkreis Wartburgkreis die Kreistagsmitglieder für den Rest der gesetzlichen Amtszeit neu zu wählen. Die Wahl findet gemäß des § 10 Absatz 1 Satz 3 EisenachNGG im zweiten Quartal des Jahres 2021 statt. Den Wahltermin bestimmt die Rechtsaufsichtbehörde (§ 10 Absatz 1 Satz 4 EisenachNGG). Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist nach § 118 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Festsetzung des Wahltermins erfolgt nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Gemäß § 13 Absatz 2 EisenachNGG bestellt die Rechtsaufsichtsbehörde den Landkreiswahlleiter und seinen Stellvertreter.

Sie soll den Landrat des Landkreises Wartburgkreis oder einen geeigneten Bediensteten des Landkreises zum Landkreiswahlleiter bestellen. Vor der Bestellung sollen nach Möglichkeit der Kreistag des Landkreises Wartburgkreis und der Stadtrat der Stadt Eisenach gehört werden.

 

Mit Verfügung vom 06. November 2020 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt vorgeschlagen, Frau Kreisamtsrätin Manja Voll, stellvertretende Leiterin des Amtes für Sicherheit, Ordnung und Verkehr sowie Leiterin des Sachgebietes öffentliche Ordnung im Landratsamt Wartburgkreis, als Landkreiswahlleiterin und Herrn Kreisrechtsdirektor Martin Becker, Leiter der Stabsstelle Recht, ehem. Abteilungsleiter Öffentliche Ordnung sowie Amtsleiter Kommunalaufsicht im Landratsamt Wartburgkreis, als stellvertretenden Wahlleiter zu bestellen. Sowohl Frau Voll als auch Herr Becker seien für die Wahrnehmung der Ämter besonders geeignet. Frau Voll habe bereits in den vergangenen Jahren mehrfach die Funktion als Kreiswahlleiterin (Bundestagswahl 2017 für den Wahlkreis 190, Landratswahl 2018, Wahl der Kreistagsmitglieder 2019 und Landtagswahl 2019) wahrgenommen. Herr Becker verfüge insbesondere durch seine ehemals langjährige Tätigkeit als Leiter der Kommunalaufsicht beim Landratsamt des Wartburgkreises über vertiefte Kenntnisse im Kommunalwahlrecht.

 

Gegen diese Vorschläge bestehen seitens der Stadtverwaltung keinerlei Einwände.