Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0048 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Hilfe in Heimen - in Höhe von 79.862 Euro
Vorlage
0440-HFA/2020
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis (DK) 48 (Hilfe in Heimen nach dem SGB VIII) von insgesamt 79.862,00 €, die gesplittet nach Haushaltsstellen wie folgt zugeordnet werden soll:

45340.771300 (Hilfe in Heimen für Erziehungsberechtigte mit Kindern)             39.862,00 €

45570.771300 (Hilfe in Heimen für Minderjährige)                                                       30.000,00 €

45610.771300 (Hilfe für junge Volljährige)                                                                        10.000,00 € .

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Minderausgaben in Haushaltsstelle 45560.761200 (Hilfe durch Familienpflege) i. H. v. 33.000 € sowie über Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 45610.150000 (Rückzahlung) i. H. v. 7.500 € und 45650.162000 (Erstattungen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) i. H. v. 39.362 €.

 


II. Begründung

 

Der Planansatz für den DK 048 erfolgte auf der Grundlage der Fallzahlen und sich abzeichnender Tendenzen der Haushaltsjahre 2018 und 2019.

 

In der Haushaltsstelle 45340.771300 (Hilfe in Heimen für Erziehungsberechtigte mit Kindern) gem. § 19 SGB VIII waren rund 2 Jahresfälle mit 200.000,00 €  geplant; 3,5 Fälle haben bisher die Leistung erhalten.  Es werden noch rd. 60.500,00 € aufgrund der Fallzahlerhöhung in diesem Jahr benötigt; davon können 20.638,00 € mit Mitteln des DK 048 gedeckt werden, sodass noch ein Finanzbedarf in Höhe von  39.862,00 € besteht.

 

In der Haushaltsstelle 45570.77130 (Hilfe in Heimen für Minderjährige) gem. § 34 SGB VIII wurde der zunächst errechnete Finanzbedarf für 63 Kinder mit einem durchschnittlichen Tagessatz von rd. 135,00 € zuzüglich Taschen- und Bekleidungsgeld sowie ergänzender Leistungen wegen einer sinkenden Tendenz um 100.000,00 € (entspricht ca. 2 Kindern) gekürzt, sodass letztendlich 4.009.500,00 € geplant wurden.  Im Durchschnitt wurden in diesem Jahr tatsächlich 64 Kinder mit einem durchschnittlichen täglichen Leistungsentgelt von 145,00 € untergebracht.

Hinzu kommt, dass zunehmend für einzelne untergebrachte Kinder individuelle Zusatzleistungen über das normale Leistungsangebot der Kinderheime hinaus durch Fachleistungsstunden, Schulbegleitung u.ä. erbracht werden müssen. Insgesamt besteht in dieser Haushaltsstelle noch ein Finanzbedarf von insgesamt 563.492,00 € in diesem Jahr. Dieser Bedarf kann mit Mitteln des DK 048 in Höhe von 533.492,00 € gedeckt werden, sodass hier noch ein Finanzbedarf in Höhe von 30.000,00 € besteht.

 

In der Haushaltsstelle 45610.771300  (Hilfe für junge Volljährige) gem. § 41 SGB VIII erfolgte die Planung der Haushaltsmittel auf der Grundlage von 4,5 untergebrachten jungen Menschen mit einem Tagessatz von 145,00 € zuzüglich Taschen- und Bekleidungsgeld und Zusatzleistungen in Höhe von 260.000,00 €. In diesem Arbeitsbereich haben sich die Zusatzleistungen (v.a. Fachleistungsstunden) wesentlich erhöht, sodass ein zusätzlicher Finanzbedarf besteht.

Für dieses Jahr  besteht noch ein Finanzbedarf von insgesamt 31.800,00 €, der mit Mitteln des DK 048 in Höhe von 21.800,00 € gedeckt werden kann. Demzufolge besteht hier noch ein Finanzbedarf in Höhe von 10.000,00 €

 

Die Deckung kann aus der Haushaltsstelle 45560.761200 (Hilfe durch Familienpflege) mit 33.000,00 € wegen der nicht erfolgten Erhöhung des Pflegegeldes und aus den Haushaltsstellen 45610.15000 (Rückzahlung von überzahlten Beträgen aus Vorjahren) in Höhe von 7.500,00 € sowie 45650.162000 (Erstattung für Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) in Höhe von 39.362,00 € wegen nicht genau planbarer Einnahmen, demzufolge Mehreinnahmen erfolgen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Auszüge aus dem  SGB VIII