I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
eine überplanmäßige
Ausgabe im Deckungskreis (DK) 48 (Hilfe in Heimen nach dem SGB VIII) von
insgesamt 79.862,00 €, die gesplittet nach Haushaltsstellen wie folgt
zugeordnet werden soll:
45340.771300 (Hilfe in Heimen für
Erziehungsberechtigte mit Kindern) 39.862,00
€
45570.771300 (Hilfe in Heimen für
Minderjährige) 30.000,00
€
45610.771300 (Hilfe für junge Volljährige) 10.000,00
€ .
Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über Minderausgaben in
Haushaltsstelle 45560.761200 (Hilfe durch Familienpflege) i. H. v. 33.000 €
sowie über Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 45610.150000 (Rückzahlung) i.
H. v. 7.500 € und 45650.162000 (Erstattungen vorläufige Maßnahmen zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen) i. H. v. 39.362 €.
II. Begründung
Der Planansatz für
den DK 048 erfolgte auf der Grundlage der Fallzahlen und sich abzeichnender
Tendenzen der Haushaltsjahre 2018 und 2019.
In der
Haushaltsstelle 45340.771300 (Hilfe in Heimen für Erziehungsberechtigte mit
Kindern) gem. § 19 SGB VIII waren rund 2 Jahresfälle mit 200.000,00 € geplant; 3,5 Fälle haben bisher die Leistung
erhalten. Es werden noch rd. 60.500,00 €
aufgrund der Fallzahlerhöhung in diesem Jahr benötigt; davon können 20.638,00 €
mit Mitteln des DK 048 gedeckt werden, sodass noch ein Finanzbedarf in Höhe von 39.862,00 € besteht.
In der
Haushaltsstelle 45570.77130 (Hilfe in Heimen für Minderjährige) gem. § 34 SGB
VIII wurde der zunächst errechnete Finanzbedarf für 63 Kinder mit einem
durchschnittlichen Tagessatz von rd. 135,00 € zuzüglich Taschen- und
Bekleidungsgeld sowie ergänzender Leistungen wegen einer sinkenden Tendenz um
100.000,00 € (entspricht ca. 2 Kindern) gekürzt, sodass letztendlich
4.009.500,00 € geplant wurden. Im
Durchschnitt wurden in diesem Jahr tatsächlich 64 Kinder mit einem
durchschnittlichen täglichen Leistungsentgelt von 145,00 € untergebracht.
Hinzu kommt, dass
zunehmend für einzelne untergebrachte Kinder individuelle Zusatzleistungen über
das normale Leistungsangebot der Kinderheime hinaus durch Fachleistungsstunden,
Schulbegleitung u.ä. erbracht werden müssen. Insgesamt besteht in dieser Haushaltsstelle
noch ein Finanzbedarf von insgesamt 563.492,00 € in diesem Jahr. Dieser Bedarf
kann mit Mitteln des DK 048 in Höhe von 533.492,00 € gedeckt werden, sodass
hier noch ein Finanzbedarf in Höhe von 30.000,00 € besteht.
In der
Haushaltsstelle 45610.771300 (Hilfe für
junge Volljährige) gem. § 41 SGB VIII erfolgte die Planung der Haushaltsmittel
auf der Grundlage von 4,5 untergebrachten jungen Menschen mit einem Tagessatz
von 145,00 € zuzüglich Taschen- und Bekleidungsgeld und Zusatzleistungen in Höhe
von 260.000,00 €. In diesem Arbeitsbereich haben sich die Zusatzleistungen
(v.a. Fachleistungsstunden) wesentlich erhöht, sodass ein zusätzlicher
Finanzbedarf besteht.
Für dieses Jahr besteht noch ein Finanzbedarf von insgesamt
31.800,00 €, der mit Mitteln des DK 048 in Höhe von 21.800,00 € gedeckt werden
kann. Demzufolge besteht hier noch ein Finanzbedarf in Höhe von 10.000,00 €
Die Deckung kann aus der Haushaltsstelle 45560.761200 (Hilfe durch Familienpflege) mit 33.000,00 € wegen der nicht erfolgten Erhöhung des Pflegegeldes und aus den Haushaltsstellen 45610.15000 (Rückzahlung von überzahlten Beträgen aus Vorjahren) in Höhe von 7.500,00 € sowie 45650.162000 (Erstattung für Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) in Höhe von 39.362,00 € wegen nicht genau planbarer Einnahmen, demzufolge Mehreinnahmen erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Auszüge aus dem SGB VIII