I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Aufhebung der
am 30.09.2020 gem. § 28 ThürGemHV zu Vorlagen-Nr. 0364-HFA/2020 erlassenen
haushaltswirtschaftlichen Sperre mit einem Teilbetrag von 1.400.000 € in
folgenden Haushaltsstellen / Deckungskreisen:
1)
56100.940020
(Wettkampf-, Vereins- und
Schulsporthalle) über einen Betrag von 1.350.000 €
2) Deckungskreis 36 (Offene Hilfen_Hilfe zur Pflege) über einen Betrag von 50.000 €
II. Begründung
Durch
den Haupt- und Finanzausschuss wurde am 30.09.2020 eine haushaltswirschaftliche
Sperre gem. § 28 GemHV mit einer Größenordnung von 2.940.183 € erlassen. Auf
die entsprechende Vorlage 0364-HFA/2020 wird verwiesen.
Gemäß
28 ThürGemHV ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln zu sperren, wenn die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordert. Ursächlich für den Erlass
der Sperre war die im Haushalt 2020 eingeplante Bedarfszuweisung in
Größenordnung von 10.530.998 €, welche letztlich „nur“ über eine Größenordnung
von 7.061.475 € gewährt wurde. Somit waren Mindereinnahmen in Höhe von
3.469.523 € zu kompensieren.
Mit
Stand 30.10.2020 wurde eine Hochrechnung der Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2020 erstellt. Die Hochrechnung weist trotz der
Mindereinnahmen aus der Bedarfszuweisung einen positiven Saldo im
Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 3,2 Mio. zum Jahresende aus.
Zu
diesem positiven Ergebnis führen vorrangig Verbesserungen im Einnahmebereich.
Die aktuelle Hochrechnung geht (im Vergleich zum Zeitpunkt der Verabschiedung
der haushaltswirtschaftlichen Sperre) nur noch von Mindereinnahmen in Höhe von 284.345 € aus, was zu einer deutlichen
Verbesserung der Haushaltslage im Jahr 2020 führt:
Im
Rahmen der Hochrechnung sind zahlreiche Mehr,- aber auch Mindereinnahmen zu
verzeichnen. Ausschlaggebend für den positiven Trend sind jedoch folgende
Gründe:
1)
Durch Bundestag und Bundesrat wurde das Gesetz zur
finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beschlossen, mit
welchem die Finanzlage der Kommunen, welche sich aufgrund der Corona-Pandemie
verschlechtert hat, gestärkt werden soll. Wesentliche Inhalte sind:
-
Erhöhung des Bundesanteils zu den Kosten der
Unterkunft:
Die
Bundesbeteiligungsquote für die Kosten der Unterkunft nach § 46 Abs. 7 SGB
II wird ab dem Jahr 2020 um 25
Prozentpunkte angehoben.
Es
ist mit Mehreinnahmen von ca. 1.900.000 € für das Jahr 2020 zu rechnen.
-
Pauschaler Ausgleich für die im Jahr 2020 zu
erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen
(Gewerbesteuermindereinnahmenausgleich)
Der
Bund stellt den Ländern finanzielle Mittel zur Verfügung, welche diese zum
Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer an die Kommunen ausreichen.
Die genaue Höhe der Ausgleichszahlung für die Stadt ist noch nicht bekannt, es
wird jedoch mit einer Höhe von 1.400.000 € gerechnet.
2)
Verbesserungen bei den Gemeindeanteilen an der
Einkommens- und Umsatzsteuer
Bereits
die regionalisierte Sondersteuerschätzung September 2020 zeigt eine
Verbesserung von rd. 600 T€ im Bereich des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
an.
Die
Auszahlungen für das 3. Quartal lassen jedoch auch auf eine Verbesserung beim
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer schließen. Es wird mit Mehreinnahmen von
rd. 580.000 € gerechnet.
Dieser
positive Trend ermöglicht die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre
für folgende Positionen:
56100.940020
– Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle
Die
Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von 1.350.000 € und
Verwendung der Haushaltsmittel sichert einen Teil der im Rahmen der
Gesamtfinanzierung zu erbringenden Eigenanteile.
Deckungskreis
36 – Offene Hilfen_Hilfe zur Pflege
Eine
vom Sozialamt vorgenommene Hochrechnung zeigt zum jetzigen Zeitpunkt die volle
Inanspruchnahme des Deckungskreises bis zum Jahresende an. Es handelt sich
hierbei um Pflichtaufgaben, die in jedem Falle zu erbringen sind. Daher ist die
Aufhebung der Sperre in Höhe von 50.000 € unabdingbar.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die erforderliche Aufhebung weiterer Teilbereiche nicht belastbar darstellbar. Sollte im Bedarfsfall noch eine weitere Aufhebung der Sperre erfolgen müssen, wird hierzu eine gesonderte Vorlage erstellt.