I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die Förderung von Schulsozialarbeit in Eisenach im Jahr 2021 entsprechend der beiliegenden Anlage. Das beschlossene Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in Eisenach vom 12.12.2018 wird mit dieser Beschlussvorlage entsprechend ergänzt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Beschluss umzusetzen.
II.
Begründung
Die Sozialarbeit an
Schulen gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in
Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den
Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der
Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt
und deshalb eine zentrale Säule der Prävention an Schulen und im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe.
Auf der Grundlage der §§ 13 Abs. 2 SGB VIII in
Verbindung mit § 82 SGB VIII (Aufgaben der Länder zur Unterstützung und
Förderung der Jugendämter) und § 19 a Abs.3 des sechsten Gesetzes zur Änderung
des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes vom 30.06.2020
gewährt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für
Vorhaben der Schulsozialarbeit einen Gesamtzuschuss in Höhe von insgesamt
22.251.000 € jährlich.
Die Stadtverwaltung
Eisenach setzt seit 2013 Schulsozialarbeit mit Landesmittel und einer
kommunalen Ko- Finanzierung um. Aktuell
besteht Schulsozialarbeit an 12 Eisenacher Schulen. Den fachlichen
Rahmen setzt, neben den bereits erwähnten rechtlichen Grundlagen, das am
12.12.2018 einstimmig vom Jugendhilfeausschuss beschlossene „Rahmenkonzept für
die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach“ (Beschluss- Nr. JHA/49/2018).
Auf der Grundlage des § 19a ThürKJHAG wurde der Stadt Eisenach für den Förderzeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 zur Umsetzung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit eine Zuwendung in Höhe von 580.429,00 € in Aussicht gestellt.
Die in der Anlage
vorgeschlagene Förderstruktur für 2021 ist weitestgehend identisch mit der 2020
bereits bestehenden Schulsozialarbeitsstruktur in Eisenach und der vom
Jugendhilfeausschuss beschlossenen Struktur für die zusätzliche
Schulsozialarbeit 2020 (Beschluss Nr. JHA/006/2020 vom 20.02.2020).
Den förderrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in
Eisenach bilden die aktuelle „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ des Landes und das bestehende Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in der Stadt
Eisenach vom 12.12.2018.
Die Entscheidung zur
Leistungserbringung für die Schulsozialarbeit trifft entsprechend der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der
öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“, Punkt 3.1 und in
Verbindung mit § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe) der örtliche
Jugendhilfeausschuss.
Der Wartburgkreis wird über diesen Beschluss informiert.
Die notwendigen
Haushaltsmittel für 2021 zur Sicherung dieser Struktur sind im Unterabschnitt
45210 (Jugendsozialarbeit) beantragt und sowohl die Leistungserbringung als
auch die Vergütung größtenteils vertraglich mit den Leistungserbringern
gebunden.
Anlagenverzeichnis:
Maßnahmen der
Schulsozialarbeit im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Eisenach für das Jahr 2021