Betreff
Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eisenach für das Jahr 2021
Vorlage
0450-JHA/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Förderung von Schulsozialarbeit in Eisenach im Jahr 2021 entsprechend der beiliegenden Anlage. Das beschlossene Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in Eisenach vom 12.12.2018 wird mit dieser Beschlussvorlage entsprechend ergänzt. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Beschluss umzusetzen.

 


II. Begründung

 

Die Sozialarbeit an Schulen gehört insbesondere nach § 13 Absatz 1 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) in Verbindung mit § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung, Grundausstattung) zu den Pflichtaufgaben der Stadt Eisenach als örtlicher, öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist unzweifelhaft von hohen Bedarfslagen geprägt und deshalb eine zentrale Säule der Prävention an Schulen und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Auf der Grundlage der §§ 13 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB VIII (Aufgaben der Länder zur Unterstützung und Förderung der Jugendämter) und § 19 a Abs.3 des sechsten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes vom 30.06.2020 gewährt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit einen Gesamtzuschuss in Höhe von insgesamt 22.251.000 € jährlich.

 

Die Stadtverwaltung Eisenach setzt seit 2013 Schulsozialarbeit mit Landesmittel und einer kommunalen Ko- Finanzierung um. Aktuell  besteht Schulsozialarbeit an 12 Eisenacher Schulen. Den fachlichen Rahmen setzt, neben den bereits erwähnten rechtlichen Grundlagen, das am 12.12.2018 einstimmig vom Jugendhilfeausschuss beschlossene „Rahmenkonzept für die schulbezogene Jugendsozialarbeit in der Stadt Eisenach“ (Beschluss- Nr. JHA/49/2018). 

 

Auf der Grundlage des § 19a ThürKJHAG wurde der Stadt Eisenach für den Förderzeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 zur  Umsetzung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit eine Zuwendung in Höhe von 580.429,00 € in Aussicht gestellt.

 

Die in der Anlage vorgeschlagene Förderstruktur für 2021 ist weitestgehend identisch mit der 2020 bereits bestehenden Schulsozialarbeitsstruktur in Eisenach und der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Struktur für die zusätzliche Schulsozialarbeit 2020 (Beschluss Nr. JHA/006/2020 vom 20.02.2020).

 

Den förderrechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Schulsozialarbeit in Eisenach bilden die aktuelle „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“ des Landes und das bestehende Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit in der Stadt Eisenach vom 12.12.2018. 

 

Die Entscheidung zur Leistungserbringung für die Schulsozialarbeit trifft entsprechend der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit“, Punkt 3.1 und in Verbindung mit § 74 SGB VIII (Förderung der freien Jugendhilfe) der örtliche Jugendhilfeausschuss.

 

Der Wartburgkreis wird über diesen Beschluss  informiert.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel für 2021 zur Sicherung dieser Struktur sind im Unterabschnitt 45210 (Jugendsozialarbeit) beantragt und sowohl die Leistungserbringung als auch die Vergütung größtenteils vertraglich mit den Leistungserbringern gebunden. 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Maßnahmen der Schulsozialarbeit im  Zuständigkeitsbereich der Stadt Eisenach für das Jahr 2021