Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 91210.977083 - Tilgung Kredit Wettkampfhalle - in Höhe von 2.000.000 Euro
Vorlage
0467-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 91210.977083 – Tilgung Kredit Wettkampfhalle – in Höhe von 2.000.000 €.

Die Deckung erfolgt durch die Schuldendiensthilfe des Landes in gleicher Höhe – Haushaltsstelle 56100.361000.


II. Begründung:

 

Hinsichtlich des Projektes „Bau einer 1. Bundesligatauglichen Handball-/ 3-Feld-Halle für den Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal O1“ wird auf die Stadtratsvorlage 0357-StR/2020 vom 22.09.2020 Bezug genommen.

 

Die Kostenschätzung für das Projekt beläuft sich demnach auf 26,2 Mio. €. Die Finanzierung beinhaltet u.a. die Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von 9.000.000 €, für welche seitens des Landes eine Zuwendung in Form einer Schuldendiensthilfe gemäß Bescheid vom 17.12.2018 gewährt wird, die durch die Kreditaufnahme vorfinanziert werden muss.

 

Das gegenständliche Darlehen wurde mit Kreditvertrag vom 19.11.2020 aufgenommen. Die Auszahlung soll am 01.12.2020 erfolgen. Im Vorfeld war die Einzelkreditaufnahme durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen, dies ist am 19.11.2020 erfolgt.

 

Der Zins- und Tilgungsplan zum Darlehen sieht noch in diesem Haushaltsjahr (15.12.2020) eine Tilgung des Darlehens in Höhe von 2.000.000 € vor. Entsprechend des Bescheides zur Schuldendiensthilfe vom 17.12.2018 stehen aus den Jahren 2019 (1.030.600 €) und 2020 (1.060.500 €) Mittel für Zins- und Tilgungsleistungen zum Abruf bereit. Der Mittelabruf beim TMIL in Höhe von 2.091.100 Euro ist inzwischen erfolgt. Die Auszahlung der anteiligen Schuldendiensthilfe wird noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Der Haushaltsplan 2020 hat diese Zahlungsströme (Schuldendiensthilfe und Zins und Tilgung) nicht beinhaltet, da die Durchführung sowie Gesamtfinanzierung des Projektes sowie die konkrete Form der Umsetzung über einen weiten Zeitraum in 2020 noch nicht abschließend geklärt war.

 

Der beschlossene Haushalt 2020 bildet die Kreditaufnahme in voller Höhe ab, gleichzeitig ist die Zuführung der Mittel an die allgemeine Rücklage vorgesehen. Über die Entnahme aus der Rücklage ist in den Folgejahren die Mitfinanzierung des Projektes angedacht.

 

Um die nunmehr noch in diesem Haushaltsjahr 2020 zu leistende Tilgung zum 15.12.2020 in Höhe von 2.000.000 € sicherzustellen, wird die Beschlussfassung einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe unabdingbar. Dieser Betrag wird jedoch vollumfänglich durch die Schuldendiensthilfe des Landes abgedeckt, so dass die Stadt keinen „Mitleistungsanteil“ am Schuldendienst hat.

 

In Bezug auf die Größenordnung ergeht der Hinweis, dass entsprechend der Haushaltssatzung 2020 der Stadt Eisenach eigentlich der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich ist. Da ein Satzungsverfahren in Anbetracht des bevorstehenden Jahresabschlusses aus zeitlichen Gründen jedoch nicht mehr möglich ist, wird vorgeschlagen, die haushaltsmäßige Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die anteilige Tilgung in Höhe von 2 Mio. Euro überplanmäßig per Einzelbeschluss bereit zu stellen. Die Deckung dieser Mehrausgabe erfolgt in voller Höhe durch die Einnahmen aus dem anteiligen Mittelabruf der Schuldendiensthilfe.


Anlagenverzeichnis:

 

Bescheid Einzelkreditgenehmigung vom 19.11.2020