I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 91210.977083 – Tilgung
Kredit Wettkampfhalle – in Höhe von 2.000.000 €.
Die Deckung erfolgt durch die Schuldendiensthilfe des Landes in gleicher Höhe – Haushaltsstelle 56100.361000.
II.
Begründung:
Hinsichtlich des
Projektes „Bau einer 1. Bundesligatauglichen Handball-/ 3-Feld-Halle für den
Schul- und Vereinssport im Industriedenkmal O1“ wird auf die Stadtratsvorlage
0357-StR/2020 vom 22.09.2020 Bezug genommen.
Die Kostenschätzung
für das Projekt beläuft sich demnach auf 26,2 Mio. €. Die Finanzierung
beinhaltet u.a. die Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von 9.000.000 €,
für welche seitens des Landes eine Zuwendung in Form einer Schuldendiensthilfe
gemäß Bescheid vom 17.12.2018 gewährt wird, die durch die Kreditaufnahme
vorfinanziert werden muss.
Das gegenständliche
Darlehen wurde mit Kreditvertrag vom 19.11.2020 aufgenommen. Die Auszahlung
soll am 01.12.2020 erfolgen. Im Vorfeld war die Einzelkreditaufnahme durch die
Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen, dies ist am 19.11.2020 erfolgt.
Der Zins- und
Tilgungsplan zum Darlehen sieht noch in diesem Haushaltsjahr (15.12.2020) eine
Tilgung des Darlehens in Höhe von 2.000.000 € vor. Entsprechend des Bescheides
zur Schuldendiensthilfe vom 17.12.2018 stehen aus den Jahren 2019 (1.030.600 €)
und 2020 (1.060.500 €) Mittel für Zins- und Tilgungsleistungen zum Abruf
bereit. Der Mittelabruf beim TMIL in Höhe von 2.091.100 Euro ist inzwischen
erfolgt. Die Auszahlung der anteiligen Schuldendiensthilfe wird noch in diesem
Jahr erfolgen.
Der Haushaltsplan
2020 hat diese Zahlungsströme (Schuldendiensthilfe und Zins und Tilgung) nicht
beinhaltet, da die Durchführung sowie Gesamtfinanzierung des Projektes sowie
die konkrete Form der Umsetzung über einen weiten Zeitraum in 2020 noch nicht
abschließend geklärt war.
Der beschlossene
Haushalt 2020 bildet die Kreditaufnahme in voller Höhe ab, gleichzeitig ist die
Zuführung der Mittel an die allgemeine Rücklage vorgesehen. Über die Entnahme
aus der Rücklage ist in den Folgejahren die Mitfinanzierung des Projektes
angedacht.
Um die nunmehr noch
in diesem Haushaltsjahr 2020 zu leistende Tilgung zum 15.12.2020 in Höhe von
2.000.000 € sicherzustellen, wird die Beschlussfassung einer überplanmäßigen
Ausgabe in dieser Höhe unabdingbar. Dieser Betrag wird jedoch vollumfänglich
durch die Schuldendiensthilfe des Landes abgedeckt, so dass die Stadt keinen
„Mitleistungsanteil“ am Schuldendienst hat.
In Bezug auf die Größenordnung ergeht der Hinweis, dass entsprechend der Haushaltssatzung 2020 der Stadt Eisenach eigentlich der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich ist. Da ein Satzungsverfahren in Anbetracht des bevorstehenden Jahresabschlusses aus zeitlichen Gründen jedoch nicht mehr möglich ist, wird vorgeschlagen, die haushaltsmäßige Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die anteilige Tilgung in Höhe von 2 Mio. Euro überplanmäßig per Einzelbeschluss bereit zu stellen. Die Deckung dieser Mehrausgabe erfolgt in voller Höhe durch die Einnahmen aus dem anteiligen Mittelabruf der Schuldendiensthilfe.
Anlagenverzeichnis:
Bescheid Einzelkreditgenehmigung vom 19.11.2020