Sachverhalt:
Bereits seit Ende
2019 arbeitet die Stadt Eisenach an einer möglichen Bewerbung als
Austragungsort für die Landesgartenschau 2028 (LGS).
Zunächst wurde ein
Arbeitstreffen mit der ehemaligen Geschäftsführerin der
Landesgartenschau-Gesellschaft Schmalkalden (Austragungsort 2015) genutzt, um
den aktuellen Wissensstand zu vertiefen. Dort wurde u. a. mitgeteilt,
-
dass der der Eigenanteil der Stadt Schmalkalden bei
insgesamt ca. 10 Mio. € lag,
-
dass zusätzlich erhebliche Personalkosten anfallen
(2 Geschäftsführer, knapp 20 Mitarbeiter) und
-
dass es zwei Haushalte gibt: den Durchführungs- und
den Investitionshaushalt. Wobei der Durchführungshaushalt nicht förderfähig ist
und daher komplett durch die Stadt vorfinanziert werden muss.
Im März wurde eine
Arbeitsgruppe aus verwaltungsinternen und -externen Mitarbeitern gegründet. In
zwei Sitzungen im März und im Juni 2020 hat man sich über eine Flächenauswahl
verständigt. Als Ergebnis dieser Sitzungen ist eine Liste mit möglichen Flächen
entstanden.
Am 20.04.2020
veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
(TMIL) den Aufruf zur Bewerbung als Austragungsort für die LGS 2028.
Für die Bewerbung
bereitete die Stadt Eisenach zunächst gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen
ein Vergabeverfahren nach § 50 UVgO vor. Die Ausschreibung erfolgt im August.
Gemäß den Vorgaben wurden drei Planungsbüros aufgefordert, ein Angebot bis zu,
03.09.2020 abzugeben. Eine Erklärung, warum 3 Monate zwischen der Ausschreibung
des TMIL und der Vergabe lagen, finden Sie weiter unten.
Aufgrund des streng
kalkulierten Zeitplanes hat nur eins von drei angesprochenen Planungsbüros ein
Angebot abgegeben. Das Planungsbüro war jedoch aufgrund der intensiven
Recherche der Stadt im Vorfeld der Ausschreibungen und aufgrund der
Erfahrungen, insbesondere bei der Erstellung von Konzepten für Gartenschauen,
geeignet. Das Planungsbüro erhielt im September den Zuschlag.
Die weitere Planung
erfolgte in zwei Teilen:
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Teil 1: Flächenanalyse (= Erfassung und Bewertung
aller möglichen Flächenangebote in Eisenach)
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Teil 2: Grobanalyse (= Grobplanung der nach Teil 1
ausgesuchten Flächen)
Im Oktober fand eine
Besprechung zwischen der Stadt Eisenach und dem Planungsbüro statt. Die
anschließende Flächenanalyse untersuchte folgenden Flächen:
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Fläche 01: Stadtteilpark Nord
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Fläche 02: Flächen an der Siebenbornstraße inkl. ehem.
Gaswerk
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Fläche 03: Museum „Automobile Welt Eisenach“ und
Umfeld
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Fläche 04: Michelskuppe
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Fläche 05: Kartausgarten/Johannistal in Verbindung
mit dem Stadtpark
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Fläche 06: Industriegebiet Palmental
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Fläche 07: Ortsteil Neuenhof
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Fläche 08: Dürrerhof
Im November erhielt
die Stadt Eisenach die abschließende Flächenanalyse. Diese können Sie dem
Anhang entnehmen. Laut dem beauftragtem Planungsbüro ist darin nachzulesen,
dass es in Eisenach nur zwei von acht untersuchten Flächen gibt, die als Austragungsort
für eine Landesgartenschau geeignet sind. Diese Flächen wurden jedoch bisher
nicht in Betracht gezogen.
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Fläche 01: Stadtteilpark Nord
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Fläche 02: Flächen an der Siebenbornstraße inkl.
ehem. Gaswerk
Empfohlen wird
insbesondere die Fläche 02, da dieses Areal erstaunlicherweise ein hohes
Potential für eine erfolgreiche Bewerbung einer Landesgartenschau aufweist. Die
Fläche ist größenmäßig, strukturell und von der Anbindung her sehr gut
geeignet. Im Folgenden eine kurzer Überblick über die Stärken und Schwächen der
Fläche:
Stärken:
• Lage im
Übergangsbereich zwischen Stadt und Landschaftsraum
• Geeignete
Flächengröße/-struktur, gute verkehrliche und technische Erschließung
• Vorhandener Teich
und Wegenetz im Umfeld
• Einbezug und
Aufwertung von Kleingartenanlage und Spielplatz möglich
• Potenzial
erneuerbare Energien (Bürgersolarpark)
• Attraktive Lage
für die Naherholung und Naturbeobachtung
• Spannende Mischung
aus Natur- und Industrielandschaft
• Hohe
Ausstrahlkraft des Geländes, kulturhistorisch wertvoll (Industriekultur)
• Revitalisierung
ehem. Industriefläche (entspricht Vorgaben an Vorzugsstandorten)
Schwächen:
• Altlasten auf
ehem. Gaswerkgelände vorhanden (Sanierung begonnen)
• Angrenzende
Bahnlinie und Industrie (Opel) mit Lärmemissionen
• Abgrenzung zum
Bahngelände zur Absicherung erforderlich
• Ausreichende
Parkflächen für Zeit der Landesgartenschau nicht direkt am/im Plangebiet
ausweisbar
Die Flächen 03 – 08
haben sich als nicht geeignet herausgestellt, da diese nicht den grundlegenden
Kriterien für die Durchführung einer Landesgartenschau (z. B. Flächenstruktur,
Eigentumssituation, naturschutzfachliche Restriktionen, Barrierearmes Gelände)
entsprechen.
Die Einbeziehung
dieser Flächen (z. B. Stadtpark, Kartausgarten) als Nebengelände ist aus Sicht
des Planungsbüros nicht empfehlenswert, da keine räumliche Verknüpfung zu den
empfohlenen Flächen besteht bzw. die Flächen nicht in sinnvoller Weise
verknüpft werden können. Laut Planungsbüro stellt bereits die räumliche und
inhaltliche Verknüpfung der Flächen des ehem. Gaswerkgeländes mit dem
Teichumfeld eine Herausforderung dar, welche jedoch als machbar eingeschätzt
wird.
Aktuell ist das
Planungsbüro mit der Grobanalyse betraut. Aufgrund der Zeitknappheit kann diese
der Stadt Eisenach voraussichtlich erst am 15.12.2020 vorgelegt werden. Für
eine fristgerechte Bewerbung müssten aber alle geforderten Unterlagen bis zum
31.12.2020 beim TMIL eingereicht werden.
Neben der
Flächenanalyse und dem Beschluss des Stadtrates sind bis zum 31.12.2020
folgende Unterlagen einzureichen:
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Aussagekräftige und schlüssige Begründung
-
Stadtplan, Darstellung der örtlichen Gegebenheiten
und des Umlandes, Daten über Bevölkerung, Wirtschaft, usw.
-
Vorstellung über Themenjahre und jährlich
stattfindende Veranstaltungen, kommunale Initiativen und
Sonderveranstaltungen mögliche
bürgerschaftliche Aktivitäten sowie mögliche Nachnutzung nach der LGS.
Folgende Inhalte
müssen dabei noch von der Stadt ausgearbeitet werden:
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Auflistung über bestehenden
Veranstaltungen/Feste/Aktivitäten/Initiativen, die eingebunden werden können
sowie eine Auflistung über Sonderveranstaltungen, die vorstellbar sind.
-
Ideensammlung + Auflistung und Nennung von Vereinen
und sonstigen Akteuren, die ggf. einbezogen werden können und einen Beitrag zum
Veranstaltungsprogramm der LGS leisten könnten. (Konkrete Absprachen mit den
Vereinen erfolgen erst im zweiten Teil der Bewerbung in 2021)
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Erarbeitung von Vorschläge zu möglichen
Beteiligungsprozessen der Bürger.
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Auflistung von Themen und Initiativen, die im Rahmen
der LGS mit präsentiert werden sollen.
-
Welche Nachnutzung der Fläche ist für die Stadt im
Nachgang vorstellbar?
Der beschriebenen Zeitknappheit
liegen spezielle Problemen zu Grunde. Anlässlich der der COVID 19-Pandemie
konnte die Zusammenarbeit nur noch unter erschwerten Bedingungen stattfinden,
welche eine Zeitverzögerung insgesamt nach sich zog. Weitere Zeitverzögerungen
kamen zustande durch den Weggang der leitenden Personalsachbearbeiterin, die
bislang nicht erfolgte Nachbesetzung sowie die Übertragung aller Aufgaben auf
andere Kollegen, die sich in das Thema einarbeiten mussten. Mit dem Weggang
einer weiteren Sachbearbeiterin geht das Thema ab 2021 erneut auf andere
Mitarbeiter über.
Weiterhin besteht
stadt- und verwaltungsintern noch Unklarheit und Diskussionsbedarf darüber, wie
das Gaswerk-Gelände zukünftig genutzt werden soll. Ein Fazit zu dieser
Diskussion steht aktuell noch aus.
Aufgrund der
absehbaren Zeitknappheit, hat sich die Stadt Eisenach bei der
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH und dem TMIL
nach einer Fristverlängerung kundig gemacht. Aufgrund der COVID 19-Situation
hat beispielsweise Hessen die Frist für seine LGS-Interessenten verlängert. In
Thüringen ist das laut TMIL leider nicht möglich. Lediglich den
Stadtratsbeschluss dürften wir innerhalb der ersten Januar-Woche nachreichen.
Dem Stadtrat sei
selbstverständlich versichert, dass sich die Stadt Eisenach trotz der genannten
Herausforderungen im Jahr 2020 stets bemüht hat und auch aktuell noch bemüht,
die Bewerbung entsprechend den Vorgaben durchzuführen.
An dieser Stelle sei
nochmal auf die jetzt schon absehbaren personellen sowie finanziellen Probleme
hingewiesen, die bei der Durchführung der LGS auf Eisenach zukommen werden. Die
Durchführung der Landesgartenschau ist eine freiwillige Aufgabe. Gemäß dem
Rechnungsprüfungsamt lässt die Haushaltssituation der Stadt Eisenach keinen
finanziellen Spielraum für eine freiwillige Leistung dieser Größenordnung zu.
Eventuell hätte man diese Probleme bei einer Bewerbung der Stadt Eisenach als
Austragungsort einer LGS im Jahr 2032 nicht. Auch für die Vorplanung der
Flächen sowie für Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung würde mehr Zeit
bleiben.
Allerdings sei auch
erwähnt, dass man der Presse entnehmen konnte, dass sich Bad Salzungen und Bad
Liebenstein gemeinsam als Austragungsort für eine LGS 2028 bewerben wollen. Bad
Liebenstein ist schon jetzt Außenstandort der Bundesgartenschau 2021 in
Thüringen. Sofern Bad Salzungen und Bad Liebenstein den Zuschlag für das Jahr
2028 erhalten, ist die Ausrichtung der LGS im Jahr 2032 in Eisenach sicherlich
unwahrscheinlich.
Laut Auskunft des
TMIL sind aktuell noch keine Bewerbungen eingegangen.
Fazit:
- Das Ergebnis der Standortanalyse entspricht nicht den Vorstellungen, die als Veranstaltungsorte der LGS angedacht waren. Eine Entscheidung zum Standort konnte demnach nicht getroffen werden.
- Auf Grund der geschilderten Umstände war die vorgegebene Zeitschiene nicht realisierbar. Eine fristgerechte Bewerbung zum 31.12.2020 ist nicht möglich.
- Es wird eine Bewerbung für eine nachfolgende Landesgartenschau (2032) empfohlen. Dann liegen evtl. auch die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen zur Durchführung einer LGS vor.
Anlagenverzeichnis
Präsentation Flächenanalyse Landesgartenschau 2028 in Eisenach