Betreff
Änderung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses Nr. HFA/030/2020 vom 01.09.2020 zur überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960035; hier: Änderung der Deckungsmittel
Vorlage
0477-HFA/2020
Aktenzeichen
661903.377
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die durch den Haupt- und Finanzausschuss am 01.09.2020 beschlossene überplanmäßige Ausgabe mit der Beschluss-Nr. HFA/030/2020 (Vorlagen-Nr. 0337-HFA/2020) wird hinsichtlich der Deckungsmittel wie folgt geändert:

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 € erfolgt über Mehreinnahmen in Haushaltsstelle 61500.361090 (Landeszuweisung Stützmauer Fritz-Koch-Straße) in Höhe von 27.300 € und Minderausgaben in Haushaltsstelle 61500.940080 (Sanierung Stadtschloss) in Höhe von 20.400 € und Minderausgaben in Haushaltsstelle 76060.960000 Tiefbaumaßnahmen/Bushaltestellen in Höhe von 2.300 €


II. Begründung

 

Die Baumaßnahme „Grundhafter Ausbau der Straße und Gehwege Hörscheler Straße mit Erneuerung Schmutz-und Regenwasserkanal sowie Trinkwasserleitung“ wurde als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Trink- und Abwasserverband Eisenach-Erbstromtal öffentlich ausgeschrieben. Zur Vergabe der Leistungen waren zusätzliche HH-Mittel in Höhe von 50.000 € erforderlich.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 01.09.2020 diese überplanmäßige Ausgabe mit Deckung aus der Haushaltsstelle 76060.960000 – Öffentliche Bushaltestellen in Höhe von 29.600,00 € und aus der Haushaltsstelle 61500.940080 – Sanierung Stadtschloss in Höhe von 20.400,00 € beschlossen.

 

Für die öffentlichen Bushaltestellen waren Fördermittel angemeldet, doch vom Freistaat Thüringen lag keine Information bezüglich der Aufnahme in das Förderprogramm 2021 vor. Das Fachamt ging davon aus, dass in 2021 keine Förderung ermöglicht wird und die Planungskosten in 2020 nicht benötigt werden. Somit wurden für die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe Deckungsmittel aus Haushaltsstelle 76060.960000 in Höhe von 29.600 € herangezogen.

 

Ende Oktober erhielt die Stadt Eisenach die Mitteilung, dass die beiden Haltestellen in Stregda,  in das Programm zur  Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur (KVI) des Freistaates aufgenommen wurden und das bis zum 15.01.2021 die entsprechenden Antragsunterlagen eingereicht werden müssen.

 

Zu diesem Antrag ist eine Entwurfsplanung einzureichen. Diese Planung incl. Baugrunduntersuchung und Vermessung muss nun schnellstmöglich durch entsprechende Ingenieurbüros erstellen werden. Dies führt dazu, dass die ursprünglich zur Deckung eingesetzten Mittel der HHST 76060.960000 über einen Betrag von 27.300 € in der Haushaltsstelle selbst benötigt werden und - abweichend von der Beschlussfassung im September - nicht mehr für die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung stehen. 

 

In der Folge ist der im September gefasste Beschluss über die überplanmäßige Ausgabe hinsichtlich der Deckung neu zu fassen, mit dem Ziel, dass in Haushaltsstelle 76060.960000 ausreichend Haushaltsmittel für die anfallenden Planungskosten zur Verfügung stehen.  

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe wird daher wie folgt neu gefasst:

 

Bei der Schlussabrechnung der Baumaßnahme Stützmauer Fritz-Koch-Straße ergab sich in der Haushaltsstelle 61500.361090 (Landeszuweisung) eine zusätzliche Einnahme von 27.300 €, welche stattdessen zur Deckung eingesetzt werden können.

 

Damit wird die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € für die Hörscheler Straße gedeckt aus:

Mehreinnahme HH-Stelle 61500.361090 (Landeszuweisung Stützmauer Fritz-Koch-Straße)       27.300 €

Minderausgaben in Haushaltsstelle in Haushaltsstelle 61500.940080 (Sanierung Stadtschloss)  20.400 €

Minderausgaben in Haushaltsstelle 76060.960000 Tiefbaumaßnahmen/Bushaltestellen

                   2.300 €