I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Entwurf der 1. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der
Stadtbibliothek Eisenach wird zur Kenntnis genommen und in den Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Kultur und Tourismus zur weiteren Beratung
verwiesen.
Begründung:
Die Stadtbibliothek Eisenach hat aufgrund des Nutzerverhaltens und der Nutzerwünsche festgestellt, dass eine Ausleihfrist von 2 Tagen für Filme zu kurz bemessen ist. Eine Verlängerung der Leihfrist für Filme auf 1 Woche würde den Nutzerinteressen entsprechen und eine Arbeitsentlastung für die Mitarbeiter bedeuten (weniger Verlängerungen von Filmen müssen bearbeitet werden). Gleichzeitig soll der in der alten Fassung verwendete Begriff “Videos” durch den Begriff “Filme” ersetzt werden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Eisenach
Anlage 2: 1. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Eisenach - Fließtext